Der Gießener Anzeiger berichtet über die Reaktionen, die der derzeit laufende Prozess gegen die ehemalige Bahá’í-Führungsriege in Teheran bei den Angehörigen der Bahá’í-Religion in Gießen hervorrufen. Wie in Gießen so haben sich auch in vielen anderen Städten Bahá’í aus Anlass des Prozesses zusammengefunden, um über die Lage der Bahá’í im Iran zu informieren und für ihre Glaubensschwestern und -brüder Andachtsversammlungen abzuhalten.

“Die Bahai-Religion ist laut Encyclopaedia Britannica die am zweitweitesten verbreitete Religion der Welt”, sagt Stefan Schaal; der 30-jährige Deutsche fühlt sich wie seine Eltern und Großeltern der Bahai-Gemeinschaft zugehörig. Gebetet wird täglich, und es gibt auch eine Fastenzeit, die aufgrund des bei den Bahai in 19 Monate je 19 Tage eingeteilten Kalenders jedoch eine andere ist. “Wir respektieren alle Religionen”, betonen der Arzt und Stefan Schaal. Etwas, das sie auch von den übrigen islamischen Glaubensgruppen erwarten.

Die sieben inhaftierten Mitglieder der ehemaligen Bahá’í-Führungsriege im Iran hatten am Sonntag die zweite Anhörung ihrer Verhandlung vor der 28. Kammer des Teheraner Revolutionsgerichtes. Dies berichtet die Internationale Bahá’í-Gemeinde auf ihrer Webseite.

Der Prozess gegen die fünf Männer und zwei Frauen begann nach über 20-monatiger Haft am 12. Januar 2010, nachdem der Beginn des Prozesses im Jahr 2009 mehrere Male verschoben worden war. Wie die Internationale Bahá’í-Gemeinde erfuhr, fand die Verhandlung wie schon zu Beginn unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Anwesenheit der Angehörigen war nicht erlaubt. Dem Vernehmen nach scheint die Anhörung, die nur eine gute Stunde dauerte, nicht über Verfahrensfragen hinausgegangen zu sein. Entsprechend wurden noch keine Urteile gesprochen. Auch blieb offen, wann es zu einer weiteren Anhörung vor Gericht kommt.

Die Angeklagten verbrachten fast zwei Jahre im Teheraner Evin-Gefängnis, das erste Jahr ohne formale Anklage und ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Beim Prozessbeginn am 12. Januar 2010 wurden die Anklagepunkte verlesen. Regierungsnahe Medien berichteten, dass die Angeklagten der Spionage, der Propagandaaktivitäten gegen die Islamische Ordnung, des Aufbaus einer illegalen Verwaltung, der Zusammenarbeit mit Israel, des Versendens geheimer Unterlagen ins Ausland, der Betätigung gegen die nationale Sicherheit des Landes und der Korruption auf Erden angeklagt wurden. Alle Anklagepunkte wurden von den Bahá’í kategorisch zurückgewiesen.

Bei den angeklagten Bahá’í handelt es sich um Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Bahrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm.

Die Islamwissenschaftlerin und Publizistin Dr. Katajun Amirpur wird in der Sendung Diesseits von Eden auf WDR 5 von Christoph Fleischmann zum Prozess gegen die ehemalige Bahá’í-Führungsriege  interviewt.

Wolfgang Günter Lerch berichtet in der Printausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagausgabe, S. 6) über den für Sonntag vorgesehenen Prozess gegen die ehemalige Führungsriege der iranischen Bahá’í-Gemeinde.

Angesichts anderer Prozesse gegen Oppositionelle und aufgrund der am 28. Januar vollstreckten Todesurteile an Alizamani und Rahmanipour wegen “Gotteslästerung”, die nicht der Bahai-Religion, sondern linken und monarchistischen Widerstandsgruppen angehört hatten, wachsen die Befürchtungen, auch gegen die nun angeklagten Bahai werde die Todesstrafe verhängt.

Foto: SPD-Parteivorstand/ D. Butzmann/ F. Jaenicke/ S.Knoell/ B Kraehahn

Dr. Rolf Mützenich MdB; Foto: SPD-Parteivorstand/ D. Butzmann/ F. Jaenicke/ S.Knoell/ B Kraehahn

Tut das Ausland genug, wenn es um die Menschenrechtsfrage im Iran geht, oder müsste es nicht viel mehr Druck ausüben? Darüber unterhielt sich Dr. Rolf Mützenich, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, im Deutschlandradio Kultur mit Marietta Schwarz.

Schwarz: Herr Mützenich, wenn es wie letzte Woche zu Menschenrechtsverletzungen kommt, folgt von den Regierungen eigentlich immer derselbe Satz. Er heißt: Der Westen verurteilt aufs Schärfste. Reicht das?

Mützenich: Also es wäre auf jeden Fall erforderlich, dass die gesamte internationale Gemeinschaft so etwas verurteilt und insbesondere, dass wir auch auftreten gegen die Todesstrafe. Sie ist brutal und menschenverachtend. Das ist natürlich ein Punkt, der nicht nur für den Iran zutrifft. Auf der anderen Seite glaube ich, ist es immer ein großes Wagnis, von außen auf die Menschenrechte so stark hinzuweisen, wie es der ein oder andere tut, weil das Risiko geht ja nicht derjenige selbst ein, sondern wir riskieren manchmal, dass die Demonstranten, dass Menschenrechtler im Iran denn auch noch stärker verfolgt werden… Das ist also ein großes Wagnis und auch ein schwieriges Unterfangen, aber wir müssen auf jeden Fall weiter über die Menschenrechte im Iran sprechen. Zum Beispiel sind dort die Bahá’í inhaftiert, und da mache ich mir große Sorgen.

Das vollständige Interview lässt sich hier hören: