Der Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen wirft der iranischen Regierung vor, ethische und religiöse Minderheiten im Iran, wie die Bahá’í, fortwährend zu unterdrücken. Eine Anhörung der iranischen Regierungsdelegation vor dem Ausschuss habe im August gezeigt, dass der Iran etwas verteidige, „was als Verletzung der Menschenrechte nicht zu verteidigen ist“, erklärte die Internationale Bahá’í-Gemeinde.

In seinem am 27. August vorgelegten Bericht zu Iran bemängelte der Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung insbesondere, dass Minderheiten im Iran wie Araber, Azeris, Balutschen, Kurden und Bahá’í im öffentlichen Leben nur schwach vertreten seien. In seinen Schlussfolgerungen über die Situation der Bahá’í und anderer Minderheiten drängte der Ausschuss den Iran „unter den Mitgliedern dieser Gemeinschaften eine Studie durchzuführen, damit der Vertragsstaat ihre besonderen Bedürfnisse identifizieren und geeignete Regierungspläne entwerfen kann, um die rassistische Diskriminierung und Benachteiligung dieser Gemeinschaften in allen Sphären des öffentlichen Lebens zu bekämpfen.“

Diese und andere Empfehlungen kamen nach einer Reihe von Anhörungen zustande, die am 4. und 5. August zwischen dem Ausschuss und einer iranischen Regierungsdelegation in Genf abgehalten wurden. Einige Ausschussmitglieder schienen skeptisch hinsichtlich der Bemühungen Irans, den Auflagen der Anti-Rassismus-Konvention nachzukommen. Darunter waren auch Länder, die mit dem Iran freundschaftliche Beziehungen pflegen wie Brasilien, Indien und die Türkei.

Dem Ausschuss unterliegt die Kontrolle der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention, indem er turnusgemäß Berichte der Mitgliedsstaaten überprüft, Schattenberichte von Nicht-Regierungsorganisationen entgegennimmt und in eigenen „abschließenden Bemerkungen“ Empfehlungen ausspricht. Der aus achtzehn gewählten, unabhängigen Expertinnen und Experten zusammengesetzte Ausschuss behandelt darüber hinaus Staaten- und Individualbeschwerden, setzt Präventivmaßnahmen und thematische Diskussionen ein.

Die Internationale Bahá’í-Gemeinde begrüßte die „abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses. In dem Bericht werde die Verfolgung der Bahá’í im Iran als „Diskriminierung aufgrund der Rasse, Volkszugehörigkeit oder Religion“ bezeichnet, hieß es. „Diese Beurteilung ist wichtig, weil sie die Meinung eines internationalen Gremiums ist, dem auch viele Experten angehören, die mit dem Iran freundschaftlich verbunden sind“, sagte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf.

„Selbst wenn die Worte diplomatisch gewählt sind, so ist ihre Kritik am Iran ein weiterer Beweis dafür, dass die Welt die andauernde Verfolgung der Bahá’í im Iran – der größten religiösen, nicht-muslimischen Minderheit des Landes – nicht ignoriert, ebenso wenig die Verletzung von Menschenrechten aller anderen Bürger dieses Landes“, sagte Ala’i.

Berichte von Menschenrechtsgruppen

Die von Menschenrechtsorganisationen vorgelegten Schattenberichte sind hingegen kritischer. Sie stellen fest, dass die Bahá’í seit 2005 vermehrt unter willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, Zerstörung von Eigentum und Verweigerung des Rechts auf Bildung, Beschäftigung und sozialer Teilhabe zu leiden haben.

„Seit Anfang 2010 wurden viele Bahá’í zu Haftstrafen verurteilt”, heißt es in einem gemeinsamen Bericht der Menschenrechtsorganisationen International Federation for Human Rights (FIDH), Iranian League for the Defence of Human Rights (LDDHI) und Defenders of Human Rights Center (DHRC). Amnesty International beobachtete, dass „Schmähartikel und andere Medienbeiträge” häufig in staatlichen Medien verbreitet werden. „Diese Praxis ist besonders in Bezug auf die Bahá’í-Gemeinde Besorgnis erregend.”

Der Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung hatte sich schon zuvor zur Behandlung der Bahá’í im Iran geäußert. In „abschließenden Bemerkungen“, die 2003 veröffentlicht wurden, stellte der Ausschuss mit Besorgnis „die berichtete Diskriminierung von Minderheiten wie den Bahá’í“ fest, „denen bestimmte Rechte verweigert werden“ und was „anscheinend sowohl aus ethnischen wie religiösen Gründen geschieht“.

Des Weiteren empfahl der Ausschuss damals dem Iran, „sicherzustellen, dass alle Menschen ohne Unterschied der Rasse, Hautfarbe, Herkunft, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit ihr Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausüben können“. Auch sollte der Iran es „Studierenden unterschiedlicher Herkunft erlauben, sich an Universitäten einzuschreiben, ohne sie zu zwingen, ihre Religion anzugeben“.

„Die Mitglieder der Bahá’í-Religion sind unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Aber die Tatsache, dass der Ausschuss die starke religiöse Verfolgung der iranischen Bahá’í-Gemeinde als eine Angelegenheit wahrgenommen hat, die er untersuchen muss, zeigt noch aus einem anderen Blickwinkel, wie gravierend die Unterdrückung der Bahá’í und anderer Minderheiten heute im Iran ist“, sagte Ala’i.

„Die intensive Befragung während der Anhörungen zeigt die Skepsis, mit der die internationale Staatengemeinschaft Irans Bemühung begegnet, etwas zu verteidigen, was als Verletzung der Menschenrechte nicht zu verteidigen ist.”

Immer mehr Regierungen, Menschenrechtsgruppen und Personen des öffentlichen Lebens erheben ihre Stimme gegen die harten Haftstrafen, zu denen die sieben iranischen Bahá’í-Führer verurteilt wurden. Inzwischen wurde eine weltweite Kampagne „Wir sind Yaran“ ins Leben gerufen.

Während die Anwälte der zwei Frauen und fünf Männer den Einspruch gegen die zwanzigjährige Haftstrafe vorbereiten, äußerte die neuseeländische Regierung ihre Bedenken darüber, dass „das Verfahren weder fair noch öffentlich stattfand“. Außenminister Murray McCully erklärte am 20. August: „Neuseeland ist bestürzt darüber, dass der Iran seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und seiner eigenen Rechtsvorschriften in diesem Fall nicht nachkam.“ Weiterhin hieß es: „Die Strafe scheint ausschließlich auf der Zugehörigkeit dieser Menschen zu einer religiösen Minderheit zu beruhen.“ Sein Land forderte die iranische Regierung auf, die grundlegenden Menschenrechte aller seiner Bürger zu achten und die andauernde systematische Verfolgung der Baha’i zu beenden. Zuvor hatten die australische, kanadische, französische, deutsche, niederländische, britische und US-amerikanische Regierung als auch die Europäische Union und der Präsident des Europäischen Parlaments die Verurteilung der Sieben ebenfalls missbilligt.

Menschenrechtsorganisationen starten Kampagne

Viele internationale Menschenrechtsorganisationen fordern unterdessen die Freilassung der Gefangenen und richten ihr Augenmerk besonders auf die Menschenrechtsverletzungen im Iran, so der Informationsdienst Human Rights Activists News Agency (HRANA), das weltweite Netzwerk United4Iran, aber auch Amnesty International. Sie riefen die Kampagne „Wir sind Yaran“ ins Leben, mit der Unterstützer über Briefappelle Gerechtigkeit für die sieben Bahá’í einfordern können. Der Entwurf der HRANA lautet: „Für die Anklagen gegen diese Bahá’í gibt es keine Beweise und die Verurteilung ist ungerecht und unerträglich.“

United4Iran, ein überparteiliches globales Netzwerk, das die Menschen- und Bürgerrechte im Iran fördert, rief alle Besucher seiner Webseite auf, durch E-Mails und Briefe an die Regierungen in der Welt und die iranische Behörden auf die Notlage der Gefangenen aufmerksam zu machen. “Wenn man das fortgeschrittene Alter mancher der Gefangenen bedenkt, hat die Islamische Republik Iran praktisch lebenslange Haftstrafen verhängt“, hieß es. Ein Sprecher sagte am Mittwoch, dass über die Verknüpfung auf der Webseite bereits mehr als 1.100 Nachrichten verschickt worden seien. In den USA ermutigte Amnesty International seine Mitglieder, an den obersten Leiter der iranischen Gerichtsbarkeit zu schreiben, um gegen den Prozess und die Verurteilung zu protestieren.

Darüber hinaus hat auch Minority Rights Group International (MRG), eine Organisation, die sich für benachteiligte Minderheiten und Ureinwohner einsetzt, tiefe Sorge über die langen Haftstrafen geäußert. „Da keine unabhängigen Beobachter zum Verfahren zugelassen waren und die Bahá’í-Gemeinde im Iran schon seit langem Verfolgungen ausgesetzt ist, trägt das Urteil nicht gerade dazu bei, Vertrauen in das iranische Rechtssystem zu fördern“, sagte Carl Soderbergh, Geschäftsführer der Organisation für Policy und Communications. „MRG fordert den Iran auf, das Urteil aufzuheben und die Gefangenen sofort freizulassen”, fügte er hinzu.

Prominente Unterstützung

Auch Personen des öffentlichen Lebens wie beispielsweise die britische Anwältin Cherie Blair äußerten ihre Unterstützung für die Bahá’í-Führer. Die Ehefrau des ehemaligen britischen Premierministers Tony Blair bezeichnete das Verfahren gegen die Sieben in einem Artikel, der am Mittwoch im Guardian veröffentlicht wurde, als “Schande“. „Während ihrer zweijährigen Inhaftierung wurde den Anwälten, die mit Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi zusammen arbeiten, weniger als eine Stunde mit ihren Mandanten gewährt“, schrieb sie. „Sie hatten nur wenige Stunden, um sich mit den Unterlagen zu befassen, die mehrere Hundert Seiten ausmachen. In der kurzen Zeit, die ihnen zur Verfügung stand, mussten sie feststellen, dass die Unterlagen von Geheimdienstmitarbeitern stammen, obwohl das iranische Gesetz vorschreibt, dass solche Mitarbeiter nicht „mit der Untersuchung … der Angeklagten betraut werden sollten.“ Die Anklage der Spionage zeige nur die wirklichen Motive des grausamen Vorgehens des Regimes. Über die Jahre seien die Bahá’í beschuldigt worden, Werkzeuge des russischen Imperialismus, des britischen Kolonialismus, des amerikanischen Expansionismus und in jüngster Zeit des Zionismus zu sein. „Wenn wir jedoch berücksichtigen, dass die Bahá’í der Spionage für Israel angeklagt sind, sie aber sofort entlastet und ihnen ihre Bürgerrechte zugestanden werden, wenn sie ihrem Glauben abschwören, so sehen wir, dass solche Vorwürfe jeder Grundlage entbehren“. Weiterhin erklärte Frau Blair: “Die Wahrheit hinter dem Urteil ist, dass es der Versuch ist, die 300.000 Mitglieder zählende Bahá’í-Gemeinde zu enthaupten. Als Mitglieder der größten religiösen Minderheit im Iran leiden sie schon seit Jahrzehnten unter Verfolgung, Drangsalierung und entsetzlicher Behandlung. Vor kurzem wurden 50 Bahá’í-Häuser im Norden des Iran dem Erdboden gleichgemacht und wir wissen von mindestens 47 anderen Bahá’í, die derzeit in Haft sind.“

Das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche in Schottland, der Erzbischof von St. Andrews und Edinburgh, Kardinal Keith Patrick O’Brien, nannte die 20-jährige Haftstrafe für die Bahá’í-Führer einen “schrecklichen Angriff auf die Gerechtigkeit und im Wesentlichen eine grobe Verletzung des Menschenrechtes des Glaubensfreiheit“. Er sagte: „Ich schließe mich im Gebet den Bahá’í an, die derzeit im Iran leiden und auch den vielen anderen Menschen guten Willens, die in anderen Teilen der Welt für ihren Glauben leiden müssen.“

In einem Video auf YouTube erklärte der britische Schauspieler und Comedian Omid Djalili, er sei über die Hafturteile „sehr aufgebracht”. „Der Bahá’í-Glaube ist eine friedliche Religion mit einer Vision von Einheit, die Menschen aller Religionen mit einschließt. Der Glaube ist ein überzeugter Verteidiger der Menschenrechte. Dass diese Sieben in Haft gehalten werden, als ob sie die schlimmsten Verbrechen begangen hätten, ist einfach lächerlich”, sagte Omid Djalili, dessen Clip schon innerhalb weniger Tage mehr als 8.000 Mal angeschaut wurde.

“Der internationale Protest geht weiter“

Die Gefangenen – Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – sind derzeit im Gohardasht-Gefängnis in Karaj, etwa 20 Kilometer westlich von Teheran inhaftiert. Vor ihrer Verhaftung im Jahr 2008 waren alle sieben Gefangenen Mitglieder einer nationalen Koordinierungsgruppe, die „Yaran“ oder „Freunde“ genannt wird. Sie kümmerte sich um die minimalen Belange der 300.000 Mitglieder zählenden Bahá’í-Gemeinde im Iran.

“Die Anklagen gegen sie sind schlechterdings vollkommen ungerechtfertigt und der Prozess selbst war nichts als eine Farce”, sagte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf. „Solange sie im Gefängnis sind, wird dieser internationale Protest weitergehen“, sagte sie.

Cherie Blair, Rechtsanwältin für öffentliches Recht und Menschenrechte sowie Ehefrau des ehemaligen britischen Ministerpräsidenten Tony Blair, kritisiert im Guardian das Scheinverfahren gegen die sieben ehemaligen Mitglieder des iranischen Bahá’í-Führungsgremiums als einen Verstoß gegen internationales Recht. Mit dem Urteil sei überdies eigenes, inneriranisches Recht verletzt worden, so Blair. Trotz allem hegt sie die Hoffnung, dass die internationalen Proteststimmen die iranische Führung zum Umdenken bewegen können.

When a mother of two can be sentenced to death by stoning on the basis of a disputed confession of adultery and without proper legal representation, there is little reason for faith in the fairness or mercy of Iran’s judicial system. But as in the appalling case of Sakineh Mohammadi Ashtiani, the 20-year jail sentences just handed out toseven Bahá’í leaders must provoke an international outcry in the hope that the Iranian government can be shamed into thinking again. …

The truth behind this sentence is that it is an attempt to decapitate Iran’s 300,000 strong Bahá’í community. As members of Iran’s biggest religious minority, they have suffered decades of discrimination, harassment and appalling treatment. Most recently, 50 Bahá’í homes were razed in northern Iran, and we know of at least 47 other Bahá’ís currently imprisoned.

Omid Djalili, britischer Filmschauspieler und Stand-Up-Comedian mit iranischem Hintergrund, äußert sich zur aktuellen Situation der Bahá’í, seiner Glaubensbrüder und -schwestern, im Iran nach der Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde zu einer zwanzigjährigen Haftstrafen.

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Internationaler Protest gegen die Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Baháí-Gemeinde

Internationaler Protest gegen die Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá'í-Gemeinde

In einer Erklärung vom 12. August äußerte US-Außenministerin Hillary Clinton, dass die USA „über die andauernde Verfolgung der Bahá’í und anderer religiöser Minderheiten im Iran tief beunruhigt“ seien. „Religionsfreiheit ist ein Geburtsrecht der Menschen aller Religionen und Überzeugungen überall auf der Welt”, erklärte sie. Clinton sagte weiter, ihr Land habe sich verpflichtet, Religionsfreiheit weltweit zu schützen. „Und wir haben die Bahá’í-Gemeinde im Iran nicht vergessen“, ergänzte die Außenministerin. Ferner sagte sie: „Wir werden uns weiterhin gegen Ungerechtigkeit aussprechen und die iranische Regierung auffordern, die Grundrechte aller seiner Bürger in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen einzuhalten.“

Die Stellungnahme Clintons erfolgte als Reaktion auf Berichte, denen zufolge die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung aus dem Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie seit mehr als zwei Jahren inhaftiert waren, in das Gefängnis Gohardasht nach Karaj verlegt wurden. Der Ort liegt etwa 20 Kilometer von Teheran entfernt. Auch Leonard Leo, Vorsitzender der US-Commission on International Religious Freedom, empörte sich über das „Fehlurteil“, das ein weiteres Beispiel dafür sei, „wie das iranische Regime Menschenrechte und Religionsfreiheit grob verletzt.” Strafverfolgung und Verurteilung seien politisch und religiös motiviert. Seine Kommission forderte die bedingungslose Freilassung der Bahá’í.

Unterstützung kam auch von der Europäischen Union. EU-Außenbeauftragte Catherine Ashtongab in einer Erklärung die „ernsthafte Sorge“ der EU über die Verurteilung der sieben Bahá’í zu zwanzig Jahren Haft zum Ausdruck und forderte im Namen der 27 Mitgliedsstaaten der Union ihre sofortige Freilassung. „Das Urteil gegen die Angeklagten scheint sich auf ihre Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit zu gründen und das Gerichtsverfahren war mit ernsthaften Mängeln behaftet. Weder internationale Verpflichtungen, denen sich der Iran im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat, noch die nationale Gesetzgebung über faire Gerichtsverfahren wurden eingehalten.“ Die EU erinnere den Iran daran, dass Meinungsfreiheit sowie Glaubens- und Religionsfreiheit Grundrechte sind, die in Übereinstimmung mit Artikel 18 des Internationalen Abkommens unter allen Umständen geschützt werden müssen, erklärte Ashton weiterhin. Im Namen der EU forderte sie die iranische Regierung auf, die Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde einzustellen.

In London erklärte der britische Außenminister William Hague, er sei „bestürzt“ über das Urteil. Es sei ein „schockierendes Beispiel der fortwährenden Diskriminierung der Bahá’í durch den iranischen Staat“. In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme nannte Hague das Urteil “vollkommen inakzeptabel”. „Der iranischen Justiz ist es zum wiederholten Male nicht gelungen, die internationalen und nationalen Bedenken – dass diese sieben Männer und Frauen ausschließlich der Ausübung ihres Glaubens schuldig sind – zu zerstreuen. Es ist offensichtlich, dass die iranischen Behörden von der Verhaftung bis hin zur Verurteilung weder ihre eigene Gesetzgebung einhielten, geschweige denn die internationalen Normen, zu denen sich der Iran verpflichtet hat. Den Angeklagten wurde angemessener Kontakt mit ihrem Rechtsbeistand verweigert und es ist erwiesen, dass der Prozess weder fair noch öffentlich geführt wurde.“ Hague forderte die iranischen Behörden auf, der Berufung gegen das Urteil statt zugeben und die Drangsalierung der Bahá’í-Gemeinde zu beenden. „Ich fordere die iranische Regierung weiterhin auf zu gewährleisten, dass die Rechte aller Menschen in vollem Umfang und ohne Unterschiede geachtet werden und die Verpflichtungen gegenüber den Bürgern – wie in der iranischen Verfassung festgelegt – erfüllt werden”, so der Außenminister.

In den Niederlanden äußerte Außenminister Maxime Verhagen die Sorge seines Landes über „die mangelhafte Anwendung von Rechtsstaatlichkeit in dem Prozess gegen die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung“. Verhagen sagte: „Dass diese Menschen offenbar ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens verurteilt sind, ist schockierend.“ Er forderte die iranischen Regierung auf, ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. „Die Mitglieder der Bahá’í-Führung haben das Recht auf einen fairen Prozess und müssen so bald als möglich freigelassen werden“, so Verhagen.

Zuvor hatten die Regierungen Australiens, Kanadas und Frankreichs sowie der Präsident des Europäischen Parlament, Buzek, in nachdrücklichen Stellungnahmen ihre Sorge um die Bahá’í Ausdruck verliehen.

Für die Bundesregierung äußerte der Menschenrechtsbeauftragte Markus Löning erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden seien. Die Haftstrafen gegen die Bahá’i-Führungsmitglieder seien „ein herber Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte in Iran einsetzen“, sagte er und appellierte mit Nachdruck an die zuständigen Stellen in Iran, „das gestrige Urteil aufzuheben und für ein faires und transparentes Gerichtsverfahren Sorge zu tragen.“ Die Bundesregierung beobachte die Lage der Bahá’í in Iran seit langem mit Sorge. Sie setze sich zusammen mit den EU-Partnern kontinuierlich für eine Verbesserung ihrer Situation sowie für Meinungs- und Religionsfreiheit in Iran ein, erklärte Löning.

Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf, sagte, dass das Vorgehen der iranische Behörde gegen die Personen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, eine „ungeheuerliche Verhöhnung von Gerechtigkeit“ sei, „welche jeglicher Beschreibung spottet“. „In jeder Phase des Falles – von ihrer illegalen Festnahme und den brutalen Haftbedingungen an, über den Prozess bis hin zu ihrer völlig ungerechtfertigten Verurteilung – wurden nicht einmal die grundlegendsten Justiznormen respektiert”, sagte sie in Genf. „Wir heißen die laute und klare Botschaft von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen aus aller Welt willkommen. Es ist an der Zeit, dass der Iran das getane Unrecht wieder gutmacht.“