Die systematische Strategie der iranischen Regierung, die Bahá’í in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben, lässt nicht nach. Nach Angaben der Internationalen Bahá’í-Gemeinde begannen die Behörden in der Stadt Kerman im Süden des Iran eine neue Kampagne. Die Behörden weigern sich, Geschäftslizenzen zu verlängern. Auch werden Lizenzen eingezogen, erklärte Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York.

Behörden in der Stadt Kerman im Süden des Iran begannen mit einer neuen Kampagne gegen die Bahá'í. Sie weigern sich, Geschäftslizenzen zu verlängern. Auch werden Lizenzen eingezogen. Damit soll die Entwicklung der Bahá'í-Gemeinde blockiert werden, wie es in einem Regierungsmemorandum heißt. Die Bahá'í treibt es in den wirtschaftlichen Ruin. Grafik: BWNS

Von dem Entzug der Geschäftslizenzen sind viele Berufszweige betroffen: Computerläden und Reparaturgeschäfte, Immobilienmakler und Edelmetallhändler, aber auch Lebensmittelhändler und Gesundheits- und Kosmetikdienstleister. Sie dürften keine größere Anzahl an Geschäften in der gleichen Straße führen, hieß es aus dem Ordnungsamt der Stadt. „Die Behörde zog sogar Lizenzen von Geschäftspartnern ein, die selbst überhaupt keine Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde sind“, sagte Dugal.

Seit der Islamischen Revolution 1979 verloren Tausende Bahá’í ihre Arbeitsplätze und damit ihren Lebensunterhalt. 1993 veröffentlichten die Vereinten Nationen ein Memorandum der iranischen Regierung – unterschrieben vom Obersten Führer des Landes – mit dem Plan, die „Entwicklung der Bahá’í-Gemeinde zu blockieren“. Die Regierung unternimmt große Anstrengungen, um diese Politik umzusetzen, meinte Bani Dugal in New York. „Uns liegen Berichte von mindestens 60 Vorfällen in den letzten fünf Jahren vor, in denen die wirtschaftliche Entwicklung der Bahá’í behindert wurde.“ Zu den Vorfällen zählen:

- Zwischen dem 2. und 12. Januar 2012 wurden mehr als 70 Prozent der im Besitz von Bahá’í befindlichen Geschäfte in Sari und Ghaemshahr, Provinz Mazandaran, und eine Reihe von Geschäften in Gorgan und Gonbad, Provinz Golestan, durchsucht. Damit wurden Vorwände geschaffen, um die Bahá’í einzuschüchtern oder zu verhaften. Die Beamten durchsuchten selbst Häuser von Bahá’í, die ihr Geschäft bereits zwei Jahre zuvor aufgegeben hatten und nun von zu Hause arbeiteten.

- Im Juli 2011 erhielt der Inhaber eines Ladens in Abadan von der Gewerkschaft für den Vertrieb und die Herstellung von Schmuck, Uhren und Brillen die Aufforderung, innerhalb von 24 Stunden seine Geschäftslizenz abzugeben und sein Eigentum zu verkaufen.

- Im Juni 2011 wurde ein Optikerladen unter dem Vorwand versiegelt, die Lizenz sei an einem neuen Standort übertragen worden. Der Leiter des Ordnungsamts deutete an, er habe seine Anweisung von höherer Stelle erhalten. Der Laden war bereits im Dezember 2004 mit vier weiteren im Besitz von Bahá’í befindlichen Läden in Nazarabad geschlossen worden. Nach einem Rechtsstreit hatte der Besitzer seinen Laden an einem neuen Standort eröffnen können, der nun ebenfalls für illegal erklärt wurde.

- Nach einer Welle von Brandanschlägen auf Geschäfte von Bahá’í in Rafsanjan erhielten etwa 20 Geschäfts- und Wohnhäuser Drohbriefe mit der Aufforderung, „keinen Kontakt oder Freundschaft mit Muslimen zu pflegen“ und „keine muslimischen Auszubildende einzustellen“.

- Anfang 2009 verabschiedete der Gewerkschaftsverband ein Gesetz, nach dem kein Bahá’í eine Geschäftslizenz erhalten dürfe. Kurz danach wurden im Besitz von Bahá’í befindliche Geschäfte und Läden versiegelt oder geschlossen.

- In einem weiteren Fall von wirtschaftlicher Benachteiligung forderte ein kürzlich entlassener Bahá’í seine vom Lohn einbehaltenen Einzahlungen in die Sozialversicherung zurück. Er erhielt die Mitteilung, dass diese Bitte gegenstandslos sei, da der Grund für seine Entlassung seine Mitgliedschaft in der „abweichlerischen Bahá’í-Sekte“ gewesen sei. In dem Schreiben hieß es, dass er und weitere 14 Bahá’í aus dem Grund entlassen worden seien, dass sie erst gar nicht hätten beschäftigt werden dürfen und dass ihre Ansprüche deshalb unberechtigt seien.

„Nach internationalem Recht hat jede Person das Recht, seinen Arbeitsplatz frei zu wählen und sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ohne Diskriminierung“, erinnerte Bani Dugal. „Letzten Monat stimmte die Internationale Staatengemeinschaft bei den Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit dafür, den Iran für seine anhaltenden und wiederholenden Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen. Es ist an der Zeit, dass der Iran einsieht, dass er seine Bürger nicht mehr unterdrücken kann, ohne dass es jemand bemerkt.“

Die Nachrichtensprecherin Andreea Berecleanu, der Musiker Ovidiu Lipan Tandarica und die Schauspielerin Maia Morgenstern (v.l.n.r.) unterzeichnen den Appellbrief an die iranischen Regierung zum Schutz der Bahá'í in Iran. Foto: BWNS

Achtundsechzig Personen des öffentlichen Lebens Rumäniens – Intellektuelle, Künstler, Banker, Geschäftsleute und Mediziner – appellieren an die iranische Regierung, die systematische Verfolgung der Bahá’í zu beenden. „Die Bahá’í nehmen nur ihre Rechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wahr, darunter ihr Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person, ihr Recht auf Bildung und Arbeit und das Recht auf Religionsausübung …“ Das Schreiben wurde vom rumänischen Regisseur Radu Gabrea zusammen mit Istvan Haller vom rumänischen Nationalrat für die Bekämpfung von Diskriminierung verfasst.

Der Appellbrief hebt insbesondere den Fall der sieben Bahá’í-Führungsmitglieder hervor wie auch die „wiederholten Versuche des Iran, die Entwicklung der Bahá’í-Gemeinde dadurch zu behindern, indem junge Gemeindemitglieder keine Bildungschancen erhalten“. Bemängelt wurde auch „die lange Liste von Misshandlungen und Verletzungen“ der Menschenrechte der iranischen Bahá’í.

Zu den Unterzeichnern zählen die Schauspielerin Maia Morgenstern, bekannt für ihre Rolle als Maria in “Das Leiden Christi”, die Nachrichtensprecherin Andreea Berecleanu, der Schlagzeuger Ovidiu Lipan Tandarica sowie der ehemalige Regierungsminister Ilie Serbanescu. „Wir verstehen nicht, … warum der iranische Staat das Schüren von Hass gegen die Bahá’í im Iran gutheißt, warum er Brandstiftung gegen ihre Geschäfte und weitere Formen von Gewalt zulässt, die darauf abzielen, sie aus Dörfern und Städten zu vertreiben …“, heißt es in dem offenen Brief. „Wir verstehen nicht, warum sie beim Bestatten ihrer Verstorbenen schikaniert werden, warum Bahá’í-Friedhöfe entweiht werden, Geschäftsleuten ihre Lizenzen und ihr Eigentum beschlagnahmt und den Bahá’í Arbeitsstellen und Renten vorenthalten werden.“

Della Marcus, Sprecherin der rumänischen Bahá’í-Gemeinde, sagte, dass sich zum ersten Mal eine solch große Zahl von bekannten Rumänen für die Bahá’í im Iran ausgesprochen habe. „Wir beten, dass diese Petition dazu beitragen wird, der iranischen Regierung klar zu machen, dass es auf der ganzen Welt viele Menschen gibt, die die staatlich geförderte Verfolgung der Bahá’í nicht akzeptieren“, kommentierte die Sprecherin den offenen Brief.

Durch das Bekenntnis Königin Marias von Rumänien (1875-1938) zu den Lehren Bahá’u’lláhs ist die Bahá’í-Religion auf besondere Weise mit Rumänien verbunden.

Die Verfolgung der Bahá’í in der Islamischen Republik Iran hat sich zu einer „institutionalisierten und unverhohlenen Verfolgungspolitik“ ausgeweitet. Hass gegen Andersgläubige anzustiften, sei „abscheulich“, die Bemühungen des iranischen Regimes, die Bahá’í zu verfolgen, „erschreckend“. Der Auswärtige Ausschuss des slowakischen Parlaments forderte am 19. Januar in Bratislava die Beendigung der Zerschlagung der iranischen Bahá’í-Gemeinde.

Der Ausschuss verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung im Nationalrat der Slowakischen Republik hierzu eine Resolution. Sie ist gerichtet an die iranische Regierung und wird Präsident Ahmadinedschad zugestellt. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Dr. Frantisek Sebej, sagte: „Auch wenn ich nicht erwarte, dass die iranische Regierung die Verfolgung der Bahá’í beendet, so wird sie es zumindest nicht wagen, noch Schlimmeres zu tun – in der Annahme, dass es niemand merkt und auch keinen interessiert.“ Den Bahá’í müssen ihre umfassenden und gleichberechtigten Menschenrechte zugestanden werden und es muss ihnen erlaubt werden, zum öffentlichen Leben und der Entwicklung den Iran Seite an Seite mit ihren Mitbürgern beizutragen.

Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses im Nationalrat der Slowakischen Republik trafen sich am 19. Januar, um eine Resolution zu besprechen, in der die Verfolgung der Bahá’í durch das iranische Regime verurteilt wird. Der Vorsitzende des Ausschusses ist Dr. Frantisek Sebej (Mitte, mit roter Krawatte).

„Die Tatsache, dass der Ausschuss die Situation der Bahá’í im Iran für wichtig hält, hat zwei Gründe“, so der Vorsitzende Sebej. „Einerseits müssen sich demokratische Parlamente weltweit damit auseinandersetzen, dass unterdrückten Minderheiten in anderen Teilen der Welt ihre Menschenrechte vorenthalten werden – aus dem einfachen Grund, dass wir zu den Glücklicheren gehören, die in einer freien Welt leben und daher die Pflicht haben, uns um andere zu kümmern.“ Der zweite Grund sei, dass der Bahá’í-Gemeinde mit einer Resolution geholfen werden könne, so Sebej.

Die Stellungnahme beschreibt einen „deutlichen Zuwachs des systematischen, von der Regierung unterstützten Programms, die Bahá’í-Gemeinde im Iran zu zerstören“. Die Zerstörung von heiligen Stätten und Friedhöfen der Bahá’í sei ein „scheußlicher Schlag gegen das religiöse Kulturerbe mit bedeutsamem Wert für die Menschheit.“

Die Parlamentarier fordern die sofortige Freilassung der sieben inhaftierten Bahá’í-Führungsmitglieder sowie der weiteren sieben Bahá’í, die für ihr Engagement im Bahá’í Institute of Higher Education (BIHE) inhaftiert sind. „Auf dem Spiel stehen das Recht auf Leben, auf Freiheit und der Unversehrtheit der Person. Es geht um gewaltsame Angriffe, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, die Verweigerung von Bildungsmöglichkeiten, Beschlagnahmung und Zerstörung von privatem Gemeindebesitz und das Vorenthalten von Beschäftigung, Renten und anderen Sozialleistungen.“

Seit 2007 sind in über 30 Fällen Bahá’í-Friedhöfe geschändet, zerstört oder in Brand gesetzt worden. Ordnungsgemäße Bahá’í-Bestattungen werden durch iranische Behörden immer wieder gestört oder gänzlich unterbunden. Nun macht die Internationale Bahá’í-Gemeinde auf einen aktuellen Fall in der Stadt Sanandaj aufmerksam. Unter dem derzeitigen Regime in Iran steht Sanandaj jedoch nicht allein.

Im Jahr 1993 wurde den Bahá’í in der iranischen Stadt Sanandaj ein ein Hektar großes Stück ödes Land seitwärts einer Straße zur Nutzung als Friedhof zugeteilt. Auf dem felsigen Untergrund – nicht gerade ein Grundstück in bester Lage – wächst keine Pflanze. Nach dem ersten Begräbnis im Herbst des Jahres taten sich daher die Bahá’í zusammen, um das Stück Ödnis zu kultivieren, Steine und Felsen auszugraben und Erde aufzufüllen. Sie pflanzten und bewässerten von Hand 250 Zypressen und Tannensetzlinge, die das städtische Landwirtschaftsbüro beigesteuert hatte. Sie installierten zudem Strom und bauten einen kleinen Raum, wo die Leichname der Verstorbenen für das Begräbnis vorbereitet werden konnten. Vor jeder Maßnahme holten die Bahá’í zuerst die entsprechende Erlaubnis ein. Als sie beispielsweise einen Brunnen graben wollten, wandten sie sich zuerst an das zuständige Wasseramt, um Erlaubnis zu erhalten. Als die befristete Erlaubnis ablief, wurde sie ordnungsgemäß verlängert.

Das städtische Umweltamt war von der Verwandlung des Grundstücks beeindruckt. Es schlug den Bahá’í vor, auch das benachbarte öffentliche Grundstück mit Bäumen zu bepflanzen, um damit die Grünfläche zu vergrößern. Nach und nach begannen die vorwiegend sunnitischen Muslime von Sanandaj, diesen Ort als Symbol der friedlichen Anwesenheit der Bahá’í-Gemeinde in ihrer Stadt zu respektieren.

Doch nach achtzehn Jahren scheint sich die Haltung der Behörden geändert zu haben. Mittlerweile fordern sie den Friedhof zurück und berufen sich dabei auf den Anspruch der öffentlichen Hand auf die Liegenschaft. Die Genehmigung zur Beschlagnahmung und die Anweisung, Gebäude und Gräber zu zerstören, werden Ende dieses Monats vor Gericht entschieden.

Dies verspricht nicht Gutes. Schon am 19. Dezember führten Geheimdienstmitarbeiter in zwölf Häusern der Stadt Razzien durch. Bahá’í-Bücher, Schriften und Fotografien wurden beschlagnahmt, ebenso CDs, Audiokassetten, Computer, Mobiltelefone und persönliche Unterlagen. „Angesichts der zunehmenden Verfolgung der Bahá’í in Sanandaj, scheint das Schicksal des Friedhofs – auf Anordnung des Geheimdienstministeriums – bereits besiegelt“, meint Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf.

In einer Mitteilung vom 17. Januar forderte die Human Rights Organization of Kurdistan die Behörde auf, „andere Religionen zu tolerieren und zu akzeptieren”. Die Organisation beschreibt die „neue Welle des Drucks und der Einschränkungen“ gegen die Bahá’í-Gemeinde als „unmenschliches und illegales Vorgehen …, das den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verletzt”.

„Es reicht nicht, nur die Lebenden zu verfolgen. Die iranischen Behörden schrecken nicht einmal davor zurück, selbst die Totenruhe der Verstorbenen zu stören“, sagt dazu Ala’i. „Dies ist nur der aktuellste Vorfall in einer langen Reihe von Angriffen auf Bahá’í-Friedhöfe und Bestattungen. Alle Vorfälle stehen im krassen Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen und dem Respekt vor Verstorbene, die jeder Mensch mit Anstand verspürt.“

Nach Angaben der Internationalen Bahá’í-Gemeinde gehört zu den aktuellen Fällen auch die Schändung des Friedhofes in Sangsar. So wurde im März 2011 der neu eingerichtete Friedhof in Sangsar, Provinz Semnan, der den ortsansässigen Bahá’í zuvor durch die Stadtverwaltung übereignet worden war, von Unbekannten geschändet. Die Gräber wurden mit Dreck überschüttet, Bäume entwurzelt und Räume zerstört. Im Juli 2010 zerstörten Unbekannte die Gräber auf dem Bahá’í-Friedhof der Stadt Jiroft in der Provinz Kerman unter Einsatz von Planierraupen. Und Ende Mai 2010 wurde der Bahá’í-Friedhof in Mashhad nachts durch Frontlader und anderes schweres Gerät zerstört. Die Friedhofsmauer, die Leichenhalle und der Ort, wo Gebete verrichtet werden, wurden schwer beschädigt.

In weiteren Fällen versuchten Beamte, die Beerdigungen von Bahá’í zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen. In Täbris war es den Bahá’í beispielsweise jahrelang erlaubt, den öffentlichen Friedhof zu nutzen. Im August letzten Jahren wurde der Familie einer unlängst Verstorbenen mitgeteilt, dass die Frau gemäß islamischer Riten zu bestatten sei. Die sterblichen Überreste der Frau mussten schließlich auf einem Bahá’í-Friedhof in einer anderen Stadt beigesetzt werden. Ein ähnlicher Fall ereignete sich letzten Oktober, als der Leichnam eines Bahá’í von Täbris zu einem einhundert Kilometer entfernten Bahá’í-Friedhof überführt und beigesetzt wurde, ohne dass die Familie zuvor darüber informiert wurde. Dazu Diane Ala’i:

„Die iranische Regierung behauptet auf internationaler Ebene ständig, dass die Bahá’í nicht anders als andere behandelt würden. Sie würden nur dann ‘bestraft’, wenn sie etwas illegal getan hätten. Worin genau besteht das Vergehen der toten Menschen, dass sie solche Behandlung verdienen? Die Kultivierung des Friedhofs von Sanandaj und seiner Umgebung ist Beleg für den aufrichtigen und positiven Beitrag, den die iranischen Bahá’í für ihr Land leisten möchten. Genauso offensichtlich ist es, dass es der Obrigkeit nicht möglich ist, dies anzunehmen.“

Abgeordnete des britischen Unterhauses haben den Iran für seine Menschenrechtsverletzungen scharf kritisiert. Insbesondere verurteilten die Parlamentarier den „rasanten Anstieg” der Verfolgungen religiöser Minderheiten. Praktisch jede religiöse Minderheit werde in Iran unterdrückt, heißt es in einer Mitteilung des Bahá’í World News Service. Die Parlamentsdebatte fand am 11. Januar in der Westminster Hall statt.

Zahlreiche Abgeordnete des britischen Unterhauses aus den drei großen Fraktionen nahmen am 11. Januar in der Westminister Hall an der Aussprache über die Menschenrechtsverletzungen der iranischen Regierung teil: (v.l.n.r.) Alistair Burt, Wahlkreis North East Bedfordshire und Parlamentarischer Staatssekretär im britischen Außenministerium, Louise Ellman, Wahlkreis Liverpool Riverside, Andrew Selous, Wahlkreis South West Bedfordshire, sowie Kerry McCarthy, Wahlkreis Bristol East.

Die Liverpooler Unterhausabgeordnete Louise Ellman beschrieb die Verfolgung der Bahá’í in Iran als „tiefgreifend und auf gefährliche Weise eskalierend.“ Die fortwährende und systematische Verfolgung habe verschiedene Formen angenommen. „Sie umfasst willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, die Verweigerung des Zugangs zu Hochschulbildung und verschiedene Berufsverbote. Häuser und Geschäfte von Bahá’í wurden in Brand gesetzt, Friedhöfe wurden zerstört und Kinder drangsaliert.“ Ellman drückte ihre Sorge über die zwanzigjährige Haftstrafe aus, die die sieben Bahá’í-Führungsmitglieder verbüßen. Sie griff auch die kürzlich vom kanadischen Senator Romeo Dallaire gemachten Aussagen auf, wonach es „extrem wichtig ist, dass die Welt nicht so lange wartet, bis es zu einem Völkermord kommt. Es müssen Warnanzeichen ernst genommen und weitere Schritte angegangen werden, um Druck auf die iranische Regierung auszuüben, damit sie mit dem aufhört, was sie tut.“

Die zunehmende Verfolgung iranischer Christen kam ebenfalls zur Sprache. Andrew Selous, Abgeordneter von South West Bedfordshire, berichtete, dass seit 1979 mindestens acht christliche Geistliche ermordet wurden. Seine besondere Sorge gelte Pfarrer Youcef Nadarkhani, der im Jahr 2010 wegen angeblicher Apostasie zum Tode verurteilt wurde. Der Peterborougher Abgeordnete Stewart Jackson sprach von „regelmässigen Razzien bei Versammlungen” von Christen. Er geißelte vor allem die „brutalen Verhöre unter Folter, verbunden mit Forderungen, dem Glauben abzuschwören und die Namen von Glaubensbrüdern preiszugeben“. Ebenso kritisierte er die lange Zeit der Untersuchungshaft ohne Anklage sowie die Verletzung selbst eigener Rechtsnormen, genauso wie die Verurteilungen wegen vage formulierter Anklagepunkte und die wirtschaftliche Schwächung der christlichen Gemeinde durch Forderungen von extrem hohen Kautionen als auch die Androhung der sofortigen Hinrichtung eines Hauspfarrers.

Hinsichtlich der jüdischen Gemeinde in Iran berichtete Martin Horwood aus Cheltenham, dass es vermehrt Belege für einen wachsenden, inneriranischen Antisemitismus gebe. „Die kleine jüdische Gemeinde wird für Taten der israelischen Regierung verantwortlich gemacht.”

Am Ende der Debatte sagte der Abgeordnete Alistair Burt, Parlamentarischer Staatssekretär im britischen Außenministerium, das Jahr 2011 habe gezeigt, dass die Menschenwürde nicht unterdrückbar sei. Der Iran bewegt sich hingegen in die umgekehrte Richtung. „Menschenrechte sind universal”, erklärte Burt. „Dass der Iran seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist strafbar und gegen die Wünsche und Hoffnungen von Millionen Menschen gerichtet.” Burt versicherte, dass die britische Regierung weiterhin andere Ländern dazu bewegen werde, die Resolutionen der Vereinten Nationen und ihres Menschenrechtsrates zu unterstützen, bei denen die Menschenrechtssituation in Iran verurteilt wird.

Dr. Kishan Manocha, Leiter des Büros für Außenbeziehungen der Bahá’í-Gemeinde Großbritanniens, begrüßte die Debatte des Unterhauses über religiöse Intoleranz in Iran. An ihr nahmen neunzehn Parlamentarier aus den drei großen Fraktionen des Unterhauses teil. „Die Tatsache, dass eine solch große Anzahl an Abgeordneten aus allen Parteien anwesend war, zeigt das Ausmaß an Sorge über die Menschenrechtslage im Iran, insbesondere die zunehmende religiöse Intoleranz“, sagte Kishan Manocha. „Natürlich freuen wie uns, dass auch die Bahá’í ausdrücklich zur Sprache kamen. Wir sind jedoch genauso erfreut darüber, dass sich englische Abgeordnete auch mit den Problemen anderer religiöser Minderheiten beschäftigen. In Bezug auf die religiöse Intoleranz im Iran müssen wir mit einer Stimme sprechen.“