USA: Bahá’í sind im Iran besonders schweren Verfolgungen ausgesetzt

In ihrem am Dienstag vorgelegten Jahresbericht legt die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit dar, wie sich die Situation in Iran im Verlauf des letzten Jahres besonders für Bahá’í, Christen und Sufis verschlechtert hat.
955_00Washington, 6. Mai 2013 – „Die iranische Regierung ist weiterhin mit systematischen, kontinuierlichen und massiven Verletzungen der Religionsfreiheit beschäftigt, darunter ausgedehnten Festnahmen, Folter und Todesstrafe, die vorwiegend oder ausschließlich auf der Religionszugehörigkeit der Angeklagten beruhen“, hält die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit (USCIRF) in einem aktuellen Bericht fest. Die USCIRF ist eine unabhängige, die US-Regierung beratende Einrichtung. Der englischsprachige Bericht kann hier eingesehen werden.
„Körperliche Angriffe, Belästigungen, Festnahmen, Verhaftungen und Gefängnisstrafen haben zugenommen“, so die USCIRF. „Selbst einige der anerkannten nicht-muslimischen religiösen Minderheiten, die laut iranischer Verfassung schutzwürdig sind – Juden armenische und syrische Christen und Zoroastrier – sind Belästigung, Einschüchterung, Diskriminierung, Verhaftungen und Inhaftierungen ausgesetzt. “
Der USCIRF-Jahresbericht untersucht die Situation der Religionsfreiheit in allen Ländern außerhalb der USA. Seit 1999 zählt Iran laut dem US-Außenministerium zu den „Ländern, bei denen besondere Bedenken bestehen“.
Der diesjährige Bericht enthält fast zwei Seiten über die Situation der Bahá’í im Iran.
„Die Bahá’í-Gemeinde ist seit Langem besonders schwerwiegernden Verletzungen ihrer religiösen Rechte ausgesetzt”, heißt es in dem Bericht. „Die iranische Behörden betrachten die Bahá’í, deren Anzahl sich auf mindestens 300.000 beläuft, als ‘Abtrünnige’ an und unterdrückt sie wegen des ‘Abfalls vom Islam’ und anderen unbegründeten Vorwürfen.”
In dem Bericht heißt es auch, dass die iranische Regierung seit 1979 für den Tod von mehr als 200 Bahá’í verantwortlich ist und mehr als 10.000 im öffentlichen Dienst und an Universitäten Beschäftigte entlassen hat.
„Bahá’í dürfen keine Gotteshäuser, Schulen oder irgendwelche anderen unabhängigen religiösen Vereinigungen gründen“, heißt es in dem Bericht. „Bahá’í-Friedhöfe, heilige Stätte und Gemeindebesitz werden oftmals konfisziert oder entweiht und viele wichtige religiöse Stätten wurden bereits zerstört. Die Bahá’í-Gemeinde ist schwerwiegendem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt, darunter der Verweigerung von Anstellungen im öffentlichen und privaten Sektor und von der Herausgabe von Geschäftslizenzen.“
Der Bericht beschreibt, wie die Bahá’í seit den letzten zwei Jahren „zunehmend schlechterer Behandlung ausgesetzt sind, darunter Verhaftungen und Festnahmen sowie gewaltsamer Übergriffe gegen Privathäuser und Privatbesitz.“
Seit 2005 wurden mehr als 650 Bahá’í willkürlich verhaftet und mit Stand Februar 2013 sind mindestens 110 Bahá’í im Gefängnis, doppelt so viele wie Anfang 2011.
„Iranische Beamte haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, Informationen über die Bahá’í zu sammeln und ihre Aktivitäten zu überwachen“, so der Bericht. „Während des Berichtszeitraums wurden quer durch das Land Dutzende von Bahá’í verhaftet, so in Teheran, Babolsar, Karaj, Nazarabad, Shahrekord, Semnan, Maschhad, Bandar Abbas, Schiras und Ghaemshahr. In den meisten Fällen erschienen Geheimdienstmitarbeiter bei ihnen zu Hause, durchsuchten die Räume, konfiszierten PCs, Bücher und andere Materialien und nahmen sie dann fest. In den meisten Fällen erfolgte keine formale Anklage.“
Der Bericht erwähnt auch die Situation der sieben inhaftierten Bahá’í-Führungsmitglieder Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naemi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm, die seit 2008 aufgrund zweifelhafter Anklagen in Haft sind.
„Im August 2010 wurden die sieben Bahá’í zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die beiden Frauen befinden sich im Evin-Gefängnis, während die fünf Männer unter entsetzlichen Haftbedingungen in dem berüchtigten Gohardasht-Gefängnis außerhalb von Teheran einsitzen. Die Anwälte der Bahá’í, darunter Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi, haben extreme eingeschränkten Zugang zu ihren Mandanten und den Gerichtsverfahren”, so der Bericht. (Foto: BWNS)

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