Irans leere Versprechungen – Teherans Menschenrechtspolitik auf dem Prüfstand

Im August 2013 machte Präsident Rohani bei seinem Amtsantritt zahlreiche Versprechungen, die Menschenrechtslage in Iran zu verbessern, darunter die Zusicherung, religiöse Diskriminierung zu beenden. Leider hat er diese Versprechen nicht erfüllt. Mitglieder von Minderheiten, darunter auch die Baha’i, sind im Iran weiterhin Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt, erläuterten UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und UN-Sonderberichterstatter zu Menschenrechten im Iran Ahmed Shaheed in ihren Berichten an den Menschenrechtsrat in Genf.
Im Vorfeld der 28. Versammlungswoche des UN-Menschenrechtsrats in Genf zeigen Ban Ki-moon und Dr. Shaheed sich besorgt über die maßlose Anwendung der Todesstrafe, die weit verbreitete Diskriminierung von Frauen, den Mangel an Meinungsfreiheit sowie die Inhaftierung von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Frauenrechtsaktivisten.

“Das harte Vorgehen gegen Medienschaffende, die allgegenwärtige Einschränkung der Meinungsfreiheit, darunter das Einstellen von Zeitungen und Zeitschriften und das beständige Überwachen, Filtern und Blockieren von Webseiten, die sich mit dem politischen Geschehen und Analysen beschäftigen, geben Grund zu großer Sorge,” sagte Ban Ki-moon. In seinem am 3. März veröffentlichten Bericht drückte der UN-Generalsekretär ebenfalls Sorge über die fortwährende Verfolgung der Baha’i im Iran aus.

Der Iran macht immer wieder auf sich aufmerksam, indem zahlreiche Baha’i unrechtmäßig inhaftiert, sie aus Hochschuleinrichtungen ausgeschlossen und ihnen mit Berufsverboten und erzwungenen Geschäftsschließungen die wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen werden. Ihre Friedhöfe werden geschändet und in zahlreichen Fällen wird die Beisetzung von Baha’i gestoppt oder behindert. Mediale Hassangriffe gegen Baha’i beliefen sich im vergangenen Jahr auf über 4800 Artikel und Videos, in denen Baha’i durch falsche Anklage, aufhetzerische Wortwahl und geschmacklose Bildsprache dämonisiert werden. Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.
Im Oktober 2014 wurde dem Iran vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf zum zweiten Mal im Rahmen des UPR-Verfahrens (“Universal Periodic Review”) die Bilanz seiner Menschenrechtspolitik vorgelegt – zusammen mit einem Paket von Empfehlungen der Internationalen Gemeinschaft. Alle vier Jahre findet bei den Mitgliedstaaten im Rahmen des UPR-Verfahrens eine Prüfung ihrer Menschenrechtsbilanz statt. Iran hat seinen Bericht aber auf die Märzsitzung 2015 in Genf vertagt. Regierungen aus aller Welt hatten im Rahmen der Überprüfung der Menschenrechtslage im Iran durch den Menschenrechtsrat 291 Empfehlungen an die iranische Regierung gerichtet. In den Empfehlungen schlagen sie vor, welche Schritte der Iran einleiten könnte, um seine Menschenrechtspolitik zu verbessern. Bei der am 19. März geplanten Sitzung wird die iranische Regierung signalisieren, welche der 291 Empfehlungen sie annehmen wird.
Dr. Shaheed drückte seine besondere Sorge darüber aus, dass die weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen unvermindert andauern – obwohl der Iran beim UPR-Prozess 2010 mehrfach versprach, Schritte zu unternehmen,  in den von der Weltorganisation beanstandeten Bereichen eine Verbesserung seiner Menschenrechtslage herbeizuführen.

“Der Sonderberichterstatter anerkennt eine Reihe von Bemühungen der iranischen Regierung, die UPR-Verpflichtungen von 2010 umzusetzen. Er bedauert jedoch, dass die Mehrheit von ihnen auch 2014 noch nicht umgesetzt sind und dass die ihnen zugrunde liegenden Verletzungen, die während des UPR beleuchtet, wie auch seine Berichte von 2011, seine halbjährlichen Berichte 2012, 2013 und 2014 nicht bearbeitet wurden“,  kommentierte Dr. Shaheed. Die Tatsache, dass im vergangenen Oktober insgesamt 291 Empfehlungen an den Iran ausgesprochen wurden, spiegelt die Realität wider, dass die Menschenrechte sich nicht verbessert haben, so der Sonderberichterstatter.
Auch ging Shaheed in seinem Bericht auf die Baha’i ein. “Trotz der Behauptungen hochrangiger Beamter, dass den Baha’i ihre Bürgerrechte zustehen, sind sie im Zusammenhang mit ihrer Religion weiterhin Diskriminierung, Inhaftierung und willkürlicher Verhaftung ausgesetzt. Zwischen September und Dezember 2014 verhafteten Sicherheitskräfte in Isfahan, Teheran, Schiras, Hamedan, Karaj und Semnan mindestens 24 Bahá’í, so dass die Gesamtzahl der Baha’i in Haft auf 100 gestiegen ist“, äußerte sich Shaheed zur aktuellen Menschenrechtslage der Baha’i im Iran.

Diane Ala‘i, Sprecherin der Internationalen Baha‘i-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf, begrüßte beide Berichte und forderte die Regierungen auf, für die Fortsetzung der internationalen Überwachung der Menschenrechtslage im Iran zu stimmen, wenn es Ende des Monats in Genf zur Abstimmung der Resolution kommt, die das Mandat des Sonderberichterstatters erneuern soll.

“Wie Ahmed Shaheed und der Generalsekretär klar zum Ausdruck gebracht haben, verletzt der Iran weiterhin die Menschenrechte seiner Bürger in allen gesellschaftlichen Bereichen – egal ob man eine Frau, Journalist, Rechtsanwalt, eine religiöse oder ethnische Minderheit oder einfach ein Durchschnittsbürger ist. Der Iran verspricht seit langem, die Menschenrechte seiner Bürger zu respektieren. Es ist jedoch offensichtlich, dass dies leere Versprechungen sind und dass der einzige Schutz für Iraner in der kontinuierlichen Überwachung und dem Bekundung der Besorgnis durch die internationale Gemeinschaft besteht,” sagte Ala’i.

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