Irans Reaktion auf das UPR deutet auf eine düstere Zukunft für die Bahá’í und die Menschenrechte hin

Irans eingeschränkte und bedingte Akzeptanz von nur zwei der zehn Empfehlungen anderer Regierungen über die fortwährende Verfolgung der Bahá’í deutet darauf hin, dass es in naher Zukunft keine wesentliche Veränderung in der Regierungspolitik geben wird – ein düsterer Ausblick für die Menschenrechte im Iran allgemein. 

“Die traurige Wahrheit ist, dass sich der Iran weitgehend geweigert hat, die Empfehlungen der Internationalen Gemeinschaft zur Beendigung der Diskriminierung der Bahá’í zu akzeptieren. Stattdessen hat er dem Menschenrechtsrat nur symbolische Zugeständnisse gemacht“ sagte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde in Genf.

Sie wies darauf hin, dass der Iran die beiden Empfehlungen, in denen die Bahá’í explizit erwähnt werden, in seiner Reaktion auf das UPR vom Oktober vor dem Rat nur teilweise akzeptiert und die anderen acht vollkommen ignoriert hat.

„Andere Regierungen brachten im Oktober einige sehr klare und bedeutsame Empfehlungen ein, wie der Iran seine systematische Verfolgung der Bahá’í beenden könnte, aber der Iran distanzierte sich fast vollständig davon indem er nur zwei von ihnen eingeschränkt und an Bedingungen geknüpft akzeptierte“, sagte Ala’i.
“Vor diesem Hintergrund und da der Iran auch schon den Empfehlungen des UPR 2010 nicht gerecht wurde, zweifeln wir daran, dass es für die Bahá’í, die im Iran ausschließlich aufgrund ihrer Religion verfolgt werden, in naher Zukunft irgendwelche Verbesserungen geben wird,“ so Ala’i.

In einer Stellungnahme, die gestern vor dem Menschenrechtsrat verlesen wurde, sagte Ala’i:

“Herr Javad Larijani, Vorsitzender der Delegation, hat vor dem UPR im Oktober behauptet, dass ‚die Bahá’í unter den sogenannten Staatsbürgervertrag fallen‘ und ‚alle Privilegien der Bürger im Iran genießen‘ und dass sie ‚Dozenten und Studenten an der Universität‘ hätten.“
„Vor kurzem sagte jedoch Ayatollah Bojnourdi, der die Bürgerrechts-Charta mitverfasste, öffentlich: ‚Wir haben nie gesagt, dass die Bahá’í ein Recht auf Bildung hätten: Bahá’í haben nicht einmal Bürgerrechte!’“
„Dies ist die traurige Wirklichkeit im Iran,“ sagte Ala’i vor dem Rat aus.

Ala’i drückte ihre Hoffnung aus, dass der Iran in seinem Wunsch, der Welt seinen oft betonten Respekt des UPR zu beweisen, mit dem einfachen Schritt anfangen wird, den Bahá’í uneingeschränkten Zugang zu Hochschulbildung zu erlauben, was im Sinne der beiden Empfehlungen wäre, die der Iran teilweise angenommen hat.
Was der Iran akzeptierte und ablehnte
Bei der formalen UPR Sitzung im Oktober gab es 291 Empfehlungen anderer Regierungen, wie der Iran seine Menschenrechtssituation verbessern könnte. Bei der abschließenden Sitzung am 19. März akzeptierte der Iran 130 davon. Er nahm 59 von ihnen teilweise an und lehnte 102 Empfehlungen rundweg ab. Von den Empfehlungen, in denen die Bahá’í erwähnt werden, fallen zwei in die Kategorie eingeschränkter Annahme. Eine davon ist von Chile, die andere von der tschechischen Republik. Sie lauten:
138.111. Vorkehrungen zu treffen, um alle Formen der Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen zu beenden und insbesondere den Zugang zu Hochschulbildung für Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde und anderer religiöser Minderheiten zu fördern (Chile);
138.131. Seine Gesetzgebung und Politik zu überarbeiten, um Menschen religiöser Minderheiten, darunter auch den Bahá’í, Religionsfreiheit zu gewährleisten und ihre anderen Menschenrechte ohne Diskriminierung zu schützen (Tschechische Republik);
Der Iran begründete die eingeschränkte Annahme damit, dass “die vollständige Umsetzung einiger Empfehlungen gegen unsere Verfassung, das Grundgesetz und die islamischen Werte“ ist und dass „die nächsten Schritte, die notwendig sind, um die geltenden Gesetze zu ändern, Zeit und langwierige Überlegungen seitens der verschiedenen Akteure des Gesetzgebungsprozesses verlangen.“
Die acht Empfehlungen, die die Bahá’í betreffen und abgelehnt wurden, sind:
138.125. Alle Formen der Unterdrückung von ethnischen und religiösen Minderheiten, darunter insbesondere der Bahá’í zu beenden und wirkungsvolle Maßnahmen einzuleiten, die diskriminierende Politik ihnen gegenüber zu beenden (Luxembourg);
138.126. Diskriminierung religiöser Minderheiten wie der Bahá’í auszumerzen und für solche Gemeinden besseren Rechtsschutz zu gewährleisten (Sierra Leone);
138.128. Maßnahmen zu verabschieden, um die Gleichstellung (Nicht-Diskriminierung) von ethnischen und religiösen Minderheiten in Gesetz und Praxis sicherzustellen, einschließlich willkürlicher Inhaftierung, den Ausschluss aus Hochschulbildung und Anstellung im Öffentlichen Dienst, wie auch die Einmischung der Regierung bei privaten Beschäftigungsverhältnissen, gegen Menschen, die der Bahá’í-Gemeinde angehören (Schweden);
138.129. Jede Diskriminierung von Mitgliedern religiöser und ethnischer Minderheiten, darunter Bahá’í, Derwische, Christen, Ahwazi Arabern, Balutschen und Kurden zu beenden und Respekt für Religionsfreiheit sicherzustellen (Australien);
138.130. Die Diskriminierung aller religiöser und ethnischer Minderzeiten wie Bahá’í, Sufis, Kurden und sunnitischen Arabern in Gesetz und Praxis zu beenden und den vollumfänglichen Schutz ihrer Rechte sicher zu stellen (Österreich);
138.132. Die Diskriminierung und Unterdrückung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit, darunter die Bahá’í, Kurden, Ahwazis und Christen zu beenden (Frankreich);
138.133. Die in Gesetz und Praxis bestehende Diskriminierung religiöser und ethnischer Minderheiten, darunter der Bahá’í, zu beenden (Litauen);
138.134. Schritte zu unternehmen, um die Diskriminierung und das Schüren von Hass gegen Bahá’í oder jede andere ethnische oder religiöse Minderheit, sicherzustellen, ungeachtet dessen, ob sie offiziell anerkannt ist (Mexiko).
 
Bahá’í World News Service

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