Unzureichendes Rechtssystem begünstigt Irans Politik der Menschenrechtsverletzungen

Die Baha’i gehören nach wie vor zu den am stärksten verfolgten Gruppen im Iran, heißt es in den Berichten von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und Sonderberichterstatter zu Menschenrechten im Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zur aktuellen Menschenrechtslage im Iran.
Auch wenn kleine Fortschritte in der Menschenrechtspolitik festzustellen seien, so verletze der Iran weiterhin eine breite Palette an Menschenrechten und komme seinen Verpflichtungen nicht nach, die Grundrechte seiner Bürger zu wahren, so Ban Ki-moon und Shaheed.
Ban Ki-moon hob zudem die „alarmierend hohe Rate” an Hinrichtungen, die Anwendung körperlicher Züchtigung, darunter „Amputation, Auspeitschung und Verblindung“, Razzien gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten und die unverminderte Diskriminierung von Frauen sowie von religiösen und ethnischen Minderheiten hervor.
Shaheed geht in seinem Bericht intensiv auf die Mängel des iranischen Rechtssytems ein. Viele Bestimmungen widersprächen den internationalen Menschenrechtsnormen, so dass diese zu „ernsten Problemen” führten und einer „sofortige Aufmerksamkeit“ bedürften, beklagt Shaheed. Das iranische Strafgesetzbuch von 2013 kriminalisiere beispielsweise „das friedliche Ausüben von Grundrechten” und diskriminiere Mädchen, Frauen und religiöse Minderheiten.

Solche Mängel werden im hohen Maße dadurch verstärkt, dass „Sicherheitsbeamte und die Justiz es unterlassen, Gesetze, welche die Rechte von Angeklagten schützen sollen, ordnungsgemäß umzusetzen. Dazu gehören auch das Gebot auf ein faires Verfahren, das strikte Verbot der Anwendung von Folter und Misshandlung von Häftlingen“, so Shaheed.

Shaheed und Ban Ki-moon widmeten der Situation religiöser Minderheiten im Iran beträchtliche Aufmerksamkeit und beklagten, dass diesbezüglich „keine Verbesserungen“ festzustellen seien. Besondere Sorge bereite die Diskriminierung der Baha’i, von denen derzeit etwa 80 Personen aufgrund ihres religiösen Glaubens in Haft seien, während fortwährend weitere Baha’i inhaftiert würden. Da die Baha’i nicht durch die Verfassung geschützt werden, macht sie das „anfällig für Diskriminierung, richterliche Schikane und Verfolgung“.
Die vollumfänglichen Berichte von Ban Ki-moon und Dr. Ahmed Shaheed an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen kann hier eingesehen werden.

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