UN Experte: Jemen muss systematische Schikane gegenüber Bahá’í-Gemeinde einstellen.

In einer Presseerklärung am vergangenen Dienstag verurteilte der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Prof. Dr. Dr. Heiner Bielefeldt, den Jemen für seine systematische Schikane gegenüber der Bahá’í-Gemeinde, darunter willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen. Zudem forderte er die Freilassung der drei Führungsmitglieder der jemenitischen Bahá’í-Gemeinde, die vor über zwei Monaten festgenommen wurden. Der Sonderberichterstatter verlangte außerdem von den Behörden, den Mitgliedern der religiösen Minderheit, uneingeschränkten Zugang zu ihrem Zentrum zu gewähren.

“Kein Mensch sollte aufgrund seiner Religion oder seines Glaubens verfolgt und keiner sollte anvisiert werden, weil er einer religiösen Minderheit angehört”, sagte der Menschenrechtsexperte. „Willkürliche Verhaftungen, Festnahmen, Razzien ihrer Häuser und Büros wie auch die Beschlagnahmung von elektronischen Geräten und größeren Geldsummen sind einfach inakzeptabel.
Die jemenitischen Behörden sollten auch alle inhaftierten Bahá’í freilassen, die offenbar nur aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zur Zielscheibe wurden”, sagte Bielefeldt und erinnerte an Nadim Tawfiq Al-Sakkaf, Nader Tawfiq Al-Sakkaf und Kaiwan Mohamed Ali Qadri, die seit dem 10. August 2016 in Haft sind.“

Die drei Bahá’í wurden im Zuge einer landesweiten Massenverhaftung von insgesamt 60 Bahá’í und auch Nicht-Bahá’í bei einem neuntägigen Jugend-Bildungs-Programm in Sanaa festgenommen. Bis auf diese drei Personen wurden alle anderen wieder frei gelassen.

„Jede Festnahme oder Haft aufgrund der Ausübung der Religionsfreiheit ist willkürlich”, betonte der Sonderberichterstatter. „Es ist beunruhigend zu erfahren, dass diese Verhaftungen angeblich von der Staatsanwaltschaft des Landes angewiesen wurde.
“Auch müssen die Behörden das Bahá’í-Zentrum entriegeln und den Bahá’í wieder den Zutritt gewähren“, so Bielefeldt. Personen, die religiösen Minderheiten angehören, einschließlich der Mitglieder der Bahá’í, müssen ihre Rechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sichergestellt werden.“

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