Todesurteil für Bahá'í im Jemen. Human Rights Watch fordert Bundesregierung zu sofortigem Handeln auf.

Im Iran werden Bahá’í seit mehr als hundert Jahren verfolgt. Jetzt ist offenbar auch im Jemen die Jagd auf die religiöse Minderheit eröffnet: Hamed bin Haydara wurde dort vor einem Sondergericht zum Tode verurteilt berichtet der Hörfunk-Journalist Frank Aheimer in der heutigen Sendung „Tag für Tag. Aus Religion und Gesellschaft“ im Deutschlandfunk. Weltweit sind Menschenrechtsorganisationen und die Bahá’í-Gemeinde entsetzt.

Wolfgang Büttner von Human Rights Watch spricht von einem „Willkür-Urteil“: „Wir können nicht von einem rechtsstaatlichen Prozess in diesem Fall sprechen. Herr Haydara wurde in Haft misshandelt, gefoltert. Er hatte kaum Zugang, beziehungsweise nur sehr eingeschränkt Zugang zu einem Anwalt. All das schließt aus, dass man von einem rechtsstaatlichen Verfahren sprechen kann. Das heißt, hier ist ein Willkür-Urteil gefallen und dieses Willkür-Urteil darf auf keinen Fall vollstreckt werden!“

Das unrechtmäßige Vorgehen und die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Bahá’í im Jemen wurden durch internationale Stellungnahmen scharf verurteilt: durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, den UN-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit und den UN-Menschenrechtsrat. Amnesty International verurteilte jüngst die Verhaftungswellen und das jüngste Todesurteil gegen Haydara.
Auch Human Rights Watch fordert von der Bundesregierung sofortiges Handeln.

„Erstmal ist ganz wichtig, dass sich die Bundesregierung jetzt für den Bahá’í im Jemen einsetzt. Dass das Todesurteil nicht vollstreckt werden darf! Es ist auch ganz wichtig, dass es keine Waffen-Exporte mehr aus Deutschland an die Konflikt-Parteien im Jemen gibt, dass die humanitäre Hilfe in das Land sichergestellt wird, dass die UN-Untersuchungskommission Zugang in das Land hat, damit langfristig diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden können, die für schwerste Verbrechen verantwortlich sind“, so Wolfgang Büttner.

Den gesamten Beitrag können Sie hier nachlesen und –hören.

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