5. März 2008
Verhaftung von Mahvash Sabet. Sie wurde vom Geheimdienst unter dem Vorwand nach Mashhad beordert, dass es dort Fragen zu einem Bahá’i-Begräbnis gäbe.
14. Mai 2008
Verhaftung der sechs anderen führenden Bahá’í – Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm. Bei einer Razzia in den frühen Morgenstunden wurden sie in ihren Häusern in Teheran verhaftet und in das Evin-Gefängnis gebracht, wo sie in Isolationshaft gehalten wurden.
11. Februar 2009
Die iranische Nachrichtenagentur ISNA zitiert den Stellvertreter des obersten Teheraner Staatsanwaltes. Er habe gesagt, dass die sieben der Spionage und anderer Verbrechen angeklagt seien und dass ihr Fall in der folgenden Woche dem Revolutionsgericht vorgelegt werde.
27. Februar 2009
Am 27. Februar 2009 äußert sich Ayatollah Qorbanali Dori Najafabadi erneut gegenüber der Presse. Die weltweiten Proteste, die die Ankündigung des stellvertretenden Staatsanwaltes Haddad vom 11. Februar 2009 verursachten, bezeichnete Dori Najafabadi als „ermüdende, alte Taktik“ des Westens. Weiter sagte er: „Trotz der Tatsache, dass diese Menschen die gegen sie vorgebrachten Anklagepunkte akzeptiert haben, behauptet der Westen – inklusive die Vereinigten Staaten -, dass der Iran Menschenrechtsgesetze verletze, indem er die Bahá’í unterdrücke.“ Die Bahá’í wiesen diese Darstellung umgehend zurück. Die sieben inhaftierten Bahá’í haben die gegen sie vorgebrachten Anklagepunkte nicht akzeptiert.
5. März 2009
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde veröffentlicht einen offenen Brief an Ayatollah Qorbanali Dori Najafabadi, in dem mitgeteilte wird, dass die Bahá’í bereit seien, ihre administrativen Strukturen zu verändern, da nun sogar ihre informellen ad-hoc-Kommitees als illegal bezeichnet worden waren. In dem Schreiben heißt es weiterhin, dass die Bahá’í bereit seien, diese Geste zu unternehmen „aus keinem anderen Grund als ein weiteres Mal wie schon in den letzten dreißig Jahren die guten Absichten der Bah{’í gegenüber der iranischen Regierung zu zeigen.“ Infolge dieses Schreibens löste sich das Gremium der Yárán, deren Mitglieder die sieben inhaftierten Bahá’í waren, sowie Hunderte örtliche ad-hoc-Kommitees, die Khademin, und ihre angeschlossen Fachausschüsse auf.
14. Mai 2009
Erster Jahrestag der Verhaftung von sechs der sieben Bahá’í-Führungsmitglieder. Den Angehörigen wird ein neuer Anklagepunkt genannt: „die Verbreitung von Verderbtheit auf Erden“. Nach der Strafgesetzgebung der Islamischen Republik Iran sind die Angeklagten nun von der Todesstrafe bedroht.
18. Oktober 2009
Die Rechtsanwälte und Familienangehörigen der sieben Bahá’í kommen zur Verhandlung in das Teheraner Gericht. Es wird ihnen mitgeteilt, dass die Verhandlung nicht stattfindet.
12. Januar 2010
Die erste Verhandlungsrunde beginnt. Die Verhandlung findet nicht öffentlich statt, doch Berichten in regierungsnahen Medien zufolge wurde den Angeklagten Spionage, Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung, der Aufbau einer illegalen Organisation, die Zusammenarbeit mit Israel, das Versenden geheimer Unterlagen ins Ausland, Handlungen gegen die nationale Sicherheit und die Verbreitung der Verderbtheit auf Erden zur Last gelegt. Sie weisen alle Anklagepunkte zurück.
7. Februar 2010
Zweite Verhandlungsrunde. Die Verhandlung ist abermals nicht öffentlich und die Angehörigen werden nicht in den Gerichtssaal gelassen. Die Anhörung, die nur eine Stunde dauert, geht nicht über Verfahrensfragen hinaus. Ein neuer Verhandlungstermin wird nicht festgelegt.
12. April 2010
Dritte Verhandlungsrunde. Als die Inhaftierten vor dem Gericht erschienen, wurde es ihren Familien nicht erlaubt einzutreten, was auf eine geschlossene Verhandlung hinwies. Innerhalb des Gerichtssaals sahen die Inhaftierten jedoch zahlreiche Beamte des Geheimdienstministeriums – zusammen mit einem Filmteam, das bereits seine Kameras aufgebaut hatte.  Über die Gegenwart nicht-juristischen Personals in einer angeblich geschlossenen Verhandlung waren die Bahá’í beunruhigt und verweigerten in Übereinstimmung mit ihren Anwälten die Teilnahme. Der Richter beendete die Sitzung.
14. Mai 2010
Zweiter Jahrestag der Verhaftung von sechs der führenden Bahá’í.
12.-14. Juni 2010
Vierter Verhandlungstermin: Die führenden Bahá’í werden dem Gericht an drei aufeinander folgenden Morgen vorgeführt, bevor der Prozess abgeschlossen wird.
12. Juni 2010
Weltweiter Aktionstag („Global Day of Action“), um auf die sieben Yárán aufmerksam zu machen.
24. Juli 2010
Die Anwälte beantragen Freilassung der Inhaftierten auf Kaution, was nach iranischem Recht zulässig wäre. Daraufhin erklärt der Richter den Inhaftierten, dass ihre Inhaftierung nochmals um zwei Monate verlängert worden sei.
7. August 2010
Es wird berichtet, dass die Verurteilungen erfolgt seien. Es liegen Berichte vor, wonach die Anwälte durch den Richter mündlich darüber informiert wurden, dass alle sieben Inhaftierten zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden sind. Die Anwälte erklären ihre Absicht, Widerspruch einzulegen.
10.-12. August 2010
Die Verhängung der Gefängnisstrafen wird durch Regierungen und Menschenrechtsorganisationen weltweit schärfstens verurteilt. Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Großbritannien, USA, die Europäische Union und der Präsident des Europäischen Parlaments bringen ihre Sorge deutlich zum Ausdruck. Internationale Menschenrechtsorganisationen stimmen in den Protest gegen die Hafturteile ein.
15. September 2010
Die zwanzigjährige Haftstrafe, zu der die sieben iranischen Bahá’í-Führungsmitglieder verurteilt wurden, wird allem Anschein nach auf zehn Jahre herabgesetzt. Nach Informationen der Internationalen Bahá’í-Gemeinde wurden die Anwälte der sieben Inhaftierten davon mündlich in Kenntnis gesetzt.
7. Dezember 2010
In einem offenen Brief vom 7. Dezember 2010 an den Leiter der Justiz der Islamischen Republik Iran verweist die Internationale Bahá’í-Gemeinde auf den Widerspruch zwischen der Verfolgung der Bahá’í im Iran und der Forderung des Iran nach fairer Behandlung muslimischer Minderheiten in anderen Ländern. „Wir […] fordern, dass den Bahá’í im Iran umfassende Bürgerrechte zugebilligt werden, damit sie ihrem Herzenswunsch entsprechen können, mit ihren Landsleuten zusammen an der Entwicklung ihres Landes mitzuwirken“, heißt es in dem Brief. „Dies entspricht nur dem, was sie berechtigterweise für die muslimischen Minderheiten, die in anderen Ländern ansässig sind, fordern. Die Bahá’í erwarten von Ihnen nur eben diese Behandlung“, heißt es in dem Schreiben.
Die Achtung der Menschenrechte der iranischen Bahá’í wäre auch ein „Signal der Bereitschaft, die Rechte aller Bürger des Landes zu respektieren”, heißt es. Den schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gegen die Bahá’í Einhalt zu gebieten, brächte „den Herzen aller Iraner die Hoffnung“, so die Bahá’í an Ayatollah Laridschani, „dass Sie allen Gerechtigkeit gewähren.“ „Wir rufen Sie daher auf, die Rechte aller iranischen Menschen zu respektieren.“
16. März 2011
Die Gefängnisverwaltung des Gohardasht-Gefängnisses in Karaj teilt den sieben Bahá’í mündlich mit, dass ihre ursprünglich zwanzigjährige Haftstrafe wieder in Kraft gesetzt wurde. Nach Informationen der Internationalen Bahá’í-Gemeinde wurde die Reduzierung auf eine zehnjährige Haftstrafe, die vom Berufungsgericht am 12. September 2010 festgesetzt wurde, auf Betreiben des Generalstaatsanwaltes rückgängig gemacht. Der Generalstaatsanwalt kann gemäß iranischem Recht gegen jedes gefällte Urteil beim Leiter der iranischen Justiz Einspruch erheben, das seines Erachtens nicht im Einklang mit der Scharia gefällt wurde.
18. Mai 2011
Fariba Kamalabadi und Mahvash Sabet, die beiden Frauen aus dem Kreis der sieben inhaftierten Mitglieder der iranischen Bahá’í-Führung, werden zurück in das berüchtigte Teheraner Evin-Gefängnis verlegt. Familienangehörige konnten sie dort besuchen. Zuvor waren sie kurzzeitig unter überaus menschenunwürdigen Bedingungen im Qarchak-Gefängnis inhaftiert, etwa 45 Kilometer von Teheran entfernt.
Ihre fünf Mitgläubigen – Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – befinden sich nach wie vor in der Sektion für politische Gefangene im Gohardasht-Gefängnis.
28. Mai 2011
Bei einem außerplanmäßigen Treffen im Europaparlament trat die iranische Rechtsanwältin der inhaftierten Bahá’í-Führungsriege, Mahnaz Parakand, erstmals öffentlich auf, seit sie aus dem Iran geflohen war. Bei dem Treffen waren Mitglieder des Europaparlaments, der Europäischen Kommission und des Europäischen External Action Service anwesend.
Alle Menschen im Iran werden „in einem großen Gefängnis, das sich Islamische Republik Iran nennt, festgehalten“, sagte sie. „Sie werden unterdrückt, leiden, werden inhaftiert, gefoltert und für eine Reihe von Anschuldigungen hingerichtet.“
Bei dem Treffen konnte Parakand erstmals einen detaillierten Bericht darüber geben, was während der Gerichtsverhandlung im letzten Jahr hinter verschlossenen Türen vor sich ging. Sie zählte eine lange Liste von Unrecht und Rechtsverdrehungen durch das iranische Gerichtswesen auf.
Sie appellierte auch an die Europäische Union, einen Vertreter in den Iran zu entsenden, um die Lage der sieben Bahá’í-Führungsmitglieder zu untersuchen und “ihre derzeitigen unrechtmäßigen Haftbedingungen zu verbessern und die notwendigen Schritte für ihre sofortige Entlassung einzuleiten.“
Außer den sieben Bahá’í-Führungsmitgliedern, sind zu der Zeit weitere 90 Bahá’í in Haft, darunter neun Mitglieder des Lehrpersonals des Baha’i Institute for Higher Education, die nach Razzien in 39 Häusern von Bahá’í im letzten Monat noch immer in Gewahrsam sind.
6. Juli 2011
Die Niederländische Post bringt eine Serie von Sonderbriefmarken heraus, die Bilder von Menschenrechtsaktivisten aus dem Iran zeigt. Einer der abgebildeten Gefangenen ist Mahvash Sabet, eines der sieben Mitglieder der ehemaligen Führung der iranischen Bahá’í-Gemeinde.
„Es ist sehr bewegend, das Gesicht von jemandem, die bereit war, für ihre Werte alles zu opfern, auf Briefen und Postkarten zu sehen, die nun in alle Welt verschickt werden“, sagte Marga Maartens von der niederländischen Bahá’í-Gemeinde.
“Diese Briefmarke steht in vielerlei Hinsicht nicht nur für die sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde und die weiteren etwa 90 Bahá’í-Inhaftierten im Iran, sondern für alle, die dafür schikaniert werden, dass sie für ihre Prinzipien einstehen“, sagte Maartens.
Die Sondermarke wurde mit einer Auflage von 5.000 Stück herausgegeben und kann als vollwertige Briefmarke verwendet werden.
23. August 2011
Wie der Iran seine Staatsbürgerinnen behandelt, die unter anderem auch Angehörige der Bahá’í-Religion sind, ist Gegenstand von drei neuen Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen. Die International Federation for Human Rights (FIDH), der Minority Rights Group International (MRG) und Amnesty International untersuchen die Lage der Bahá’í im Iran vor dem Hintergrund einer ohnehin verheerenden Menschenrechtsbilanz der iranischen Regierung. Im Fokus steht die Lage weiblicher Gefangener.
16. September 2011
Wegen ihres Einsatzes für das Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE) befinden sich derzeit elf Bahá’í im Iran in Untersuchungshaft. Sie traten für das Recht auf Bildung der Bahá’í ein, nachdem die iranische Regierung ihnen den Zugang zu Universitäten versperrt. Am vergangenen Samstag wurde ihr Anwalt, der prominente Menschenrechtsaktivist Abdolfattah Soltani, nun ebenfalls festgenommen. Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland sieht ihre Befürchtung bestätigt, dass nach dem Prozess gegen das ehemalige Führungsgremium 2010 abermals ein unfairer Prozess auf die iranische Bahá’í-Gemeinde zukommt.
18. Oktober 2011
Ein Revolutionsgericht in Teheran verurteilte sieben Bahá’í, die wegen ihrer Aktivitäten für das Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE) bei Razzien festgenommen wurden, zu jeweils vier bzw. fünf Jahren Haft. Dies teilte die Internationale Bahá’í-Gemeinde mit, die entsprechende Berichte aus dem Iran erhielt. Demnach wurden die Urteile gegen die sieben Dozenten von einem Richter der 28. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran verkündet.
21. Oktober 2011
In einem heute veröffentlichten Bericht benennt und analysiert die Internationale Bahá’í-Gemeinde mehr als 400 Presse- und Beiträge gegen die Bahá’í in den iranischen Medien. Sie geben einen Einblick in die perfide, staatlich geförderte Hetzkampagne, mit der die Bahá’í durch falsche Anklagen, aufhetzerische Wortwahl und geschmacklose Bildsprache dämonisiert und verleumdet werden. Der Bericht gibt Medienbeiträge aus einem Zeitraum von 16 Monaten wieder.
23. Oktober 2011
Die Verfolgung der Bahá’í in der Islamischen Republik Iran gehört nach Ansicht des UN-Sonderberichterstatters über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, zu den “extremsten Auswüchsen religiöser Intoleranz und Verfolgung“ in der heutigen Welt. Prof. Bielefeldt äußerte sich im Rahmen einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag in New York, bei der er auch zu einem aktuellen Bericht über die Hetzkampagne der Regierung in den iranischen Medien befragt wurde.
12. Januar 2012
Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland hat heute in einem Schreiben an Bundesaußenminister Guido Westerwelle die Bundesregierung gebeten, einer Aburteilung des Menschenrechtsverteidigers und Anwalts Abdelfattah Soltani „nicht tatenlos zuzusehen“. „Wir sehen die Bundesregierung in einer besonderen Verantwortung, sich für die bedingungslose und sofortige Freilassung Herrn Soltanis einzusetzen, da er in 2009 in Abwesenheit den Internationalen Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg verliehen bekam. Die Annahme des Preises wird ihm nun zum Vorwurf gemacht“, erklärte der Sprecher für Menschenrechtfragen der Bahá’í-Gemeinde, Prof. Dr. Ingo Hofmann.
Abdelfattah Soltani ist Mitbegründer des Teheraner Zentrums für Menschenrechtsverteidiger und war Anwalt der Yárán.
8. Februar 2012
In einer Mitteilung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte fordert Serkan Tören (FDP), Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages: „Fariba Kamalabadi ist sofort freizulassen“. Nach Haftzeiten in den für Folter berüchtigten Gefängnissen Gohardasht/Provinz Alborz und Gharchak/Provinz Teheran wurde Frau Kamalabadi im Mai 2011 in das Teheraner Evin-Gefängnis verlegt, wo ebenfalls chronische Überbelegung, Folter und Verweigerung medizinischer Hilfe herrschen.
5. März 2012
Der iranische Anwalt, Menschenrechtsaktivist und Träger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2009, Abdolfattah Soltani, ist Informationen aus dem Iran zufolge am Sonntag von einem Revolutionsgericht in Teheran zu einer 18-jährigen Haftstrafe sowie einem 20-jährigen Berufsverbot verurteilt worden. Soltani war Anwalt der Yárán.
13. März 2012
UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Iran, Dr. Ahmed Shaheed, kritisiert  vor dem UN-Menschenrechtsrat heftig das Versagen des iranischen Justizsystems. Der ehemalige maledivische Außenminister legte den 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen seinen Bericht zur Lage der Menschenrechte in Iran vor. Er zitierte Aussagen von mehr als 140 Zeugen, wonach die „Gewährleistung der Menschenrechte durch die Regierung vielfältige und systematische Defizite aufweise.“ In seinem 36-seitigen Bericht an den Rat betonte Shaheed das allgemeine Versagen des iranischen Justizsystems. Das Versagen habe verglichen mit den bisherigen UN-Untersuchungen zu Iran „ein beispielloses Ausmaß“ angenommen.
1. April 2012
Mit einem Aktionstag wurde in zwölf Großstädten (u.a. Paris, London, Sydney, Johannisburg) auf das Leid der sieben in Iran inhaftierten Bahá’í-Führungsmitglieder aufmerksam gemacht. Der 1. April markierte die insgesamt 10.000 Tage, die die Bahá’í bislang unschuldig in Haft verbrachten. Sie wurden im August 2010 zu je 20 Jahren Haft verurteilt. In Berlin unterstützte der FDP-Bundestagsabgeordnete und Pate einer der Gefangenen, Serkan Tören, die Kampagne „10.000 Tage – Freiheit für die 7 Bahá’í“ und schloss sich dem Appell nach Freilassung von Fariba Kamalabadi und ihren Kollegen Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm an.
Koordiniert wurden die Veranstaltungen durch United4Iran. Ein großflächiges Bild der fünf Männer und zwei Frauen war auf mobilen Plakatwänden, Bussen, LKW, Fahrrädern, einem Kahn oder T-Shirts zu sehen. Es bestand aus einem Mosaik kleinerer Portraits Hunderter von Menschen, die derzeit in iranischen Gefängnissen unrechtmäßig inhaftiert sind, darunter Journalisten, Gewerkschaftler, Politiker, Studenten- und Frauenaktivisten sowie religiöse Führungspersönlichkeiten.
14. Mai 2012
Für Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm beginnt das fünfte Jahr ihrer Inhaftierung. Geht es nach der iranischen Regierung, sollen die zwei Frauen und fünf Männer für Verbrechen, die sie nicht begangen haben, weitere sechzehn Jahre gefangen bleiben.
16. Mai 2012
Zum vierten Jahrestag der Inhaftierung der Bahá’í-Führung in Iran, dem 14. Mai, betonte der kanadische Außenminister John Baird die Religionsfreiheit als universales Menschenrechte. Die iranische Regierung untergrabe das Recht auf Religionsfreiheit, indem sie die Verfolgung von Bahá’í, Christen und anderen Minderheiten toleriere oder sogar dazu auffordere. „Wir rufen Iran dazu auf, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten, Religionsfreiheit zuzulassen und die grundlegenden Menschenrechte seiner Bürger zu respektieren”, so der Außenminister in seiner Erklärung. Das kanadische Parlament schloss sich in einer Iran-Debatte diesem Appell noch am gleichen Tag an.
21. Juni 2012
Dietmar Nietan, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Düren in Nordrhein-Westfalen, übernimmt die Patenschaft für die inhaftierte Iranerin Rozita Vaseghi. Die Bahá’í verbüßt seit 2010 eine zehnjährige Haftstrafe. Das Patenschaftprogramm wurde von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ins Leben gerufen.
14. Mai 2013
Anlässlich fünften Jahrestages der Inhaftierung der sieben Führungsmitglieder der Bahá’i in Iran fordern zahlreiche Persönlichkeiten die sofortige Freilassung der sieben inhaftierten Bahá’í-Führungsmitglieder im Iran. Darunter der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, der australische Außenminister Senator Bob Carr sowie vier hochranginge UN-Menschenrechtsexperten. In einer Mitteilung betonten die vier Experten am Vorabend des Jahrestages der Verhaftung, dass die sieben Bahá’í ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens inhaftiert wurden. Ihre langwährende Haftstrafe sei unrechtmäßig und illegal. Die Behandlung religiöser Minderheiten durch den Iran verletze internationales Recht.  Auch UN-Generalsekretär Ban Ki-moon beobachtet im Iran eine „schwerwiegende Diskriminierung ethnischer und religiöser Minderheiten in Gesetz und Praxis“, insbesondere gegen die Bahá’í-Gemeinde.
17. Dezember 2013
Anlässlich der Aufforderung des iranischen Präsidenten Hassan Rohani, den Entwurf der „Bürgerrechtscharta“ zu kommentieren wenden sich die sieben Yaran gemeinsam in einem offenen Brief an den iranischen Präsidenten. Neben der klaren Feststellung, dass eine Bürgerrechtscharta nicht „als Mittel zur Ausgrenzung“ genutzt werden sollte, verleihen sie vor allem Ihrem Wunsch Ausdruck zur Entwicklung und Wohlergehen Ihres Landes beitragen zu wollen.
15. Mai 2014
In einer beispiellosen Demonstration von Solidarität versammeln sich in Teheran einflussreiche iranische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und prominente religiöse Führer, um des sechsten Jahrestages der Inhaftierung der sieben Mitglieder der iranischen Bahá’í-Führung zu gedenken. Meldungen über das Treffen breiten sich schnell im Internet und den sozialen Netzwerken aus.
18. August 2014
Human Rights Watch veröffentlicht den Bericht “Locked Up in Karaj: Spotlight on Political Prisoners in One Iranian City” (“Eingesperrt in Karaj: Fokus auf politische Gefangene in einer iranischen Stadt”) in dem  auf 59 Seiten die Untersuchung von 189 Inhaftierungen in den Gefängnissen der im Nord-Westen Teherans gelegenen Stadt dokumentiert wird. Der Bericht stellt fest, dass 63 Menschen einzig aufgrund der Ausübung ihrer fundamentalen Menschenrechte inhaftiert sind, darunter 33 Bahá’í im Rajai Shahr-Gefängnis, dass auch als „Gohardasht-Gefängnis“ bekannt ist. Unter ihnen befinden sich auch die fünf Männlichen Mitglieder der Yárán.
19. November 2014
Mit einer Mahnung an die iranische Regierung, ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen setzt der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung mit der Verabschiedung der Iran-Resolution ein deutliches Signal für die Menschenrechte. In der Resolution werden u.a. Die “fortwährenden Diskriminierungen, Verfolgungen und Menschenrechtsverletzungen” gegenüber den Bahá’í, die Forderung nach Freilassung der sieben inhaftierten Bahá’í-Führungsmitglieder, das Beenden der „Kriminalisierung von Bemühungen für Bahá’í-Jugendliche eine Hochschulbildung zu ermöglichen“ und die allgemeine „Emanzipierung“ der iranischen Bahá’í-Gemeinde besonders betont.
14. Mai 2015
Aus Anlass des siebten Jahrestages der Inhaftierung der sieben führenden Baha’i im Iran fordert der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, am Vorabend die iranische Justiz auf, die Verurteilung sofort aufzuheben und die sieben Baha’i wie auch alle anderen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung Inhaftierten unverzüglich freizulassen.
14. – 20. Mai 2015
Die deutsche Baha‘i-Gemeinde beteiligt sich vom 14. bis 20. Mai 2015 an einer globalen Kampagne, mit der sie auf ihrer Facebook-Seite mit  „7 Tage. 7 Jahre. 7 Leben.“ auf die seit sieben Jahren inhaftierten sieben iranischen Baha‘i- Führungsmitglieder hinweist und deren Freilassung einfordert.
6. Dezember 2015
Die Nachricht von einer Haftreduzierung für das siebenköpfige ehemalige Führungsgremium der iranischen Baha’i, wird am 6. Dezember von der Bahá’í International Community (BIC) bestätigt. Die Anwälte der Yárán, Frau Haydari und Herr Dehghan, gaben bekannt, dass aufgrund ihres Bemühens um die Anwendung des Artikels 134 des neuen Islamischen Strafgesetzes (New Islamic Penal Code) die Haftstrafe der Yaran auf 10 Jahre reduziert wurde. Dies bildet allerdings nur eine minimale Anwendung der möglichen Erleichterungen für die Yárán unter dem neuen Islamischen Strafgesetz.
18. September 2017

  • Mahvash Sabet wird als erste Mitglied des ehemaligen iranischen Baha’i-Führungsgremiums aus dem Gefängnis entlassen und beendet damit ihre 10-jährige Haftstrafe. Die Entlassung der sechs noch in der Haft verbliebenen Mitglieder der ehemaligen „Yaran“ soll in den nächsten Monaten erfolgen. Inhaftiert sind noch Frau Fariba Kamalabadi (55), Herr Jamalodin Khanjani (84), Herr Afif Naeimi (56), Herr Saeid Rezai (60), Herr Behrooz Tavakkoli (66) und Herr Vahid Tizfahm (44).

 
31. Oktober 2017

  • Am 31. Oktober 2017 wird bekannt, dass Fariba Kamalabadi als zweites Mitglied des ehemaligen iranischen Baha’i-Führungsgremiums aus dem Gefängnis entlassen wird und damit ihre 10-jährige Haftstrafe beendet. Die Entlassung der fünf noch in der Haft verbliebenen Mitglieder der ehemaligen „Yaran“ soll in den nächsten Monaten erfolgen. Inhaftiert sind noch Herr Jamalodin Khanjani (84), Herr Afif Naeimi (56), Herr Saeid Rezai (60), Herr Behrooz Tavakkoli (66) und Herr Vahid Tizfahm (44).

 
1. November 2017

  • Anlässlich der Haftentlassung von Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi erklärt die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler (SPD), in einer Pressemitteilung: „Ich begrüße, dass zwei der sieben Führungsmitglieder der iranischen Bahá’i-Gemeinde nach fast zehn Jahren Haft endlich aus dem Gefängnis entlassen worden sind: Mahvash Sabet bereits im September und Fariba Kamalabadi Ende Oktober. Fünf weitere Führungspersonen befinden sich jedoch immer noch in Haft. Ich fordere daher die iranische Justiz auf, auch die restlichen fünf Führungsmitglieder der Bahá’i sowie alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten unverzüglich freizulassen. Die Verfolgung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss endlich ein Ende haben. Iran missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.“ (Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2017/171101_MRHHB%20Bah%C3%A1%E2%80%99i.html)