Willkürliche Inhaftierungen
Auch zu Beginn des Jahres 2013 werden beständig über 100 Bahá’í in iranischer Haft festgehalten. Im Januar 2011 waren noch 57 Bahá’í unschuldig in iranischen Gefängnissen inhaftiert, im September 2011 waren es bereits 122 Bahá’í und momentan (Stand: 10. März 2013) sind es 115 Bahá’í, die über das ganze Land verteilt inhaftiert sind.
Damit wurden seit 2004 nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen 681 Bahá’í inhaftiert. 52 von ihnen wurden den Angaben zufolge gefoltert oder in Isolationshaft gehalten.
Darüber hinaus wurden in 287 Fällen Bahá’í gegen Hinterlegung sehr hoher Kautionen bis zu ihrem Prozessbeginn entlassen. In 150 Fällen haben Bahá’í gegen die gegen sie gerichteten Urteile Berufung eingelegt. Damit sind noch 437 Fälle gerichtlich anhängig, sodass weitere Haftstrafen drohen.
Die meisten Verhaftungen erfolgen nach dem gleichen Muster: Bei einer typischen Razzia fahren bis zu zwölf Mitarbeiter des Geheimdienstes im Morgengrauen in Zivilfahrzeugen vor. Zunächst, so berichten Betroffene, kappen sie die Telefonleitung und durchsuchen dann gründlich jede Wohnung oder Haus. Die Beamten beschlagnahmen Mobiltelefone, Computer, Dokumente, Bahá’í-Bücher und Parabol-Antennen. Bisweilen werden auch Immobilientitel, Bargeld oder Geschäftslizenzen konfisziert. Schließlich werden falsche Anklagen erhoben, um die Verhaftungen zu rechtfertigen. Mit diesen Festnahmen zielt die Regierung darauf ab, die Bahá’í in einem Zustand der Unsicherheit und des Terrors zu halten.
Die Zunahme an Verhaftungen wird von verstärkter Beschattung durch Beamte des iranischen Geheimdienstes begleitet. Berichte aus dem Iran belegen, dass viele Bahá’í überallhin verfolgt werden, sobald sie ihr Haus verlassen. Wenn sie öffentliche Plätze oder Parks aufsuchen, kommt jemand und befragt sie über den Zweck ihres Aufenthaltes, mit wem sie sich treffen und worüber sie sich unterhalten wollen. Die Angst vor Verhaftung ist derart durchdringend, dass die Kinder in einem permanenten Zustand der Angst leben, ständig in Sorge, dass Beamte an die Tür klopfen und ihre Eltern mitnehmen könnten.
Fälle, in denen Bahá‘í gar wiederholt festgenommen werden und bei jeder Freilassung eine Kaution hinterlegen müssen, die ihnen niemals erstattet wird, sind nicht selten. Dieser Drehtüreffekt führt nicht allein zu Unsicherheit um Leib und Leben innerhalb der iranischen Bahá‘í-Gemeinde, da denkbar jeder Bahá’í ein Opfer dieser willkürlichen Maßnahmen sein kann. Er führt auch zu einer wachsenden Verarmung der beteiligten Personen bzw. der Gemeinden, die für die Kautionszahlungen aufkommen. Und auch nach Hinterlegung der Kautionen bleibt das Moment der Unsicherheit, da nichts Schriftliches an die Bahá’í ausgegeben wird.
Am 8. Januar 2013 wurden 13 Häuser der Bahá’í in Qorveh, Provinz Kudistan, von Regierungsbeamten durchsucht. Die Beamten beschlagnahmten alle Bahá’í- Bücher, CDs, Computer und andere Gegenstände. Auch die Kinder wurden in Mitleidenschaft gezogen, da die Beamten selbst deren Schulbücher beschlagnahmten, die sie eigentlich für Prüfungen in diesem Zeitraum benötigten. Die Behörden positionierten Streitkräfte an den Eingängen zu allen Häusern und auf den Straßen. Jedes Haus wurde von sechs Beamten der Polizei und des Geheimdienstministeriums durchsucht.
Kürzlich wurde ein Bahá’í von Geheimdienstagenten in Sanadadsch, ebenfalls Provinz Kurdistan, telefonisch kontaktiert und aufgefordert, in ihr Wagen zu steigen. Er wurde außerhalb der Stadt gebracht, bedroht und eingeschüchtert. Eine Woche zuvor wurde eine anderer Bahá’í aus dem gleichen Ort ebenfalls von Geheimdienstagenten und auf gleicher Weise physisch und psychisch eingeschüchtert.
In einem anderen Beispiel, bei dem das Datum uns nicht bekannt ist, wurden 21 Bahá’í aus Gorgan und Umgebung in der Provinz Golestan verhaftet. Sieben weitere Bahá’í wurden aufgefordert, sich bei den Behörden zu melden.
Bereits am 15. Mai 2012 überfielen vier Agenten des Geheimdienstministeriums ein Haus in Gohardasht, in dem ein Treffen der örtlichen Bahá’í – das sogenannte Neunzehntagefest zu Beginn eines Bahá’í-Monats – stattfand. Zeugen berichteten von der boshaften, unhöflichen und vulgären Haltung der Agenten, die auch zwei junge Bahá’í körperlich angriffen. Alle Teilnehmer wurden mit weiteren Übergriffen bedroht, wenn sie nicht einen Fragebogen ausfüllten, mit dem die Agenten in Erfahrung bringen wollten, warum sich die Bahá’í trafen und worüber bei dem Treffen gesprochen wurde.
In einem anderen Beispiel, am 22. September 2012, wurden zwei Frauen aus Semnan zusammen mit ihren Neugeborenen ins Gefängnis verbracht, um ihre Haftstrafe anzutreten. In einem Fall wurde zuvor das Urteil über fünf Jahre und zehn Monate Haft in einem Berufungsverfahren in zweieinhalb Jahren Haft umgewandelt. Doch auch der Ehemann der inhaftierten Bahá’í muss eine einjährige Haftstrafe verbüßen. Im zweiten Fall wurde die Strafe von sieben Jahren auf 23 Monate reduziert. Am 17. Dezember 2012 wurde eine weitere Mutter mit ihrem einjährigen Baby in Semnan eingesperrt.