Universitäten und höhere Bildungseinrichtungen sind den Bahá‘í-Studierenden weitestgehend verschlossen. Die Behörden berufen sich auch hier wieder auf das Golpaygani-Memorandum, das bzgl. der Bahá’í-Studenten feststellt: „Sie müssen von Universitäten verwiesen werden, entweder im Aufnahmeverfahren oder während des Studiums, sobald bekannt wird, dass sie Bahá’í sind.“ Durch gewaltsame Übergriffe, Beschlagnahmungen und Verhaftungen unterbindet die iranische Regierung zusätzlich die Initiative der Gemeinde, ihren Jugendlichen notdürftig höhere Bildung zu ermöglichen. Die Bildungsaktivitäten des Bahá‘í Institutes for Higher Education wurden verboten und Studierende wie Dozenten werden regelmäßig inhaftiert

Nach der Islamischen Revolution 1979 wurden die Bahá’í systematisch aus den Universitäten verdrängt, sei es als Studierende oder als Lehrende. Dutzende Jahrgänge der iranischen Bahá’í-Jugend hatte sogar nicht einmal die Möglichkeit, an den nationalen Eingangsexamen teilzunehmen, da hierzu die Angabe der Religionszugehörigkeit notwendig war. Wahrscheinlich aufgrund des internationalen Protestes begann im Jahr 2006 die Regierung, die Zugangsbedingungen für die Bahá’í an staatlichen Hochschulen zu lockern. Die iranische Regierung verlangte nun nicht mehr von jedem Studienbewerber, bei der nationalen Aufnahmeprüfung die eigene Religionszugehörigkeit anzugeben. Damit bekamen rund 1.000 Bahá’í jedes Jahr die Möglichkeit, sich an einer staatlichen Universität zu immatrikulieren. Doch trotz dieser Zusicherung der iranischen Regierungsvertreter geraten Bahá’í wegen ihrer Religionszugehörigkeit nach wie vor in den Fokus der Behörden. Denn seitdem wurde den meisten von ihnen die Einschreibung an den Universitäten aus dem fadenscheinigen Grund verweigert, die Bewerbungen wären „unvollständig“ gewesen.

Trotzdem ist es offensichtlich, dass es immer wieder wenige Bahá’í eines Jahrgangs schaffen, für eine gewisse Zeit ihr Studium aufzunehmen. Damit kann die Regierung beim UN-Menschenrechtsrat in Genf und gegenüber westlichen Diplomaten behaupten, dass sie den Bahá’í den Zugang zu Hochschulbildung nicht verbietet. Viele Berichte zeigen jedoch, dass die meisten, wenn nicht gar alle dieser wenigen Bahá’í doch noch exmatrikuliert werden, bevor sie ihr Studium hätten abschließen können. Damit gilt nach wie vor die  im Golpayegani-Memorandum dokumentierte Staatsdoktrin: „Sie müssen von Universitäten verwiesen werden, entweder im Aufnahmeverfahren oder während des Studiums, sobald bekannt wird, dass sie Bahá’í sind.“ Einigen Bahá’í liegen Exmatrikulationen vor, die sich auf dieses Memorandum beziehen.

Der Ausschluss von Bildung stellt unter jeglichen Umständen eine grobe Menschenrechtsverletzung dar. Als ein Menschenrecht, das auf die Befähigung zur Selbstbestimmung abzielt, ist Bildung das Hauptinstrument, mittels dessen gesellschaftliche Entwicklung und volle Teilhabe am Gemeinwesen möglich sind. Für die iranischen Bahá’í ist dies aber umso schwerwiegender, da die Heiligen Schriften ihrer Religion die elementare Bedeutung von Bildung und Erziehung für die Förderung des materiellen, sozialen und geistigen Fortschritts ihrer Gesellschaft in hohem Maße betonen. Das Streben nach Wissen und Bildung, das Erlernen eines dem Gemeinwohl dienenden Berufes sowie Erziehung und Selbsterziehung gehören mithin zu den religiösen Pflichten eines jeden Bahá’í. Selbst ein repressives Regime kann sie nicht von dieser Pflicht entbinden.

Bereits 1987 gründete daher Bahá’í im Iran das Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE). Es ist eher ein formloses Netzwerk als eine feste Einrichtung, da die Regierung es Bahá’í nicht gestattet, Institutionen in Iran zu gründen. Die Gemeindeeinrichtungen sind seit 1983 verboten. BIHE sei eine „bemerkenswert kreative“ und „vollkommen gewaltfreie Antwort“ auf die anhaltenden Bestrebungen der iranischen Regierung, den Bahá’í im Iran Hochschulbildung vorzuenthalten, hieß es in den Medien. Die New York Times bezeichnete BIHE als einen „hoch entwickelten Akt gemeinschaftlicher Selbsterhaltung“.

Mitte 1998 zählte die Bahá’í-Hochschule, die sich als Fernuniversität organisiert, rund 900 Studierende, einen Lehrkörper mit mehr als 150 erstklassigen forschenden und lehrenden Bahá’í sowie vollständige Kursangebote in zehn verschiedenen Wissenschaftsbereichen, die sich in fünf Dekanate aufteilen. Zu den Mitgliedern des Lehrkörpers zählen Männer wie Frauen, die u.a. als Ärzte, Rechtsanwälte und Ingenieure ihre Zeit zur Verfügung stellen. Niemand wird bezahlt. Jedes der fünf Dekanate wird auch durch eine kleine und anonyme Gruppe von Bahá’í in Nordamerika, Europa und Australien unterstützt. Sie schicken ihnen die aktuellste Fachliteratur und Forschungspapiere zu, halten bei gelegentlichen Besuchen in Iran Gastvorträge und leisten fachliche wie technische Unterstützung  jeglicher Art.

Der Hochschulbetrieb erfolgt zum Großteil über Fernunterricht und Kleingruppen in Privatwohnungen. Vorhanden ist aber auch eine gewisse Infrastruktur, bestehend aus verschiedenen Klassenräumen, Laboratorien und Büchereien, die in ganz Iran verteilt sind. Die Bildungsangebote haben ein so hohes Niveau, sodass es einigen der Absolvierenden gelingt, an Universitäten im Ausland zugelassen zu werden, auch wenn eine flächendeckende Anerkennung der Abschlüsse auch in Deutschland noch nicht gewährleistet ist, wie dieser Artikel der ZEITaufzeigt.

Diese Bemühungen der iranischen Bahá’í-Gemeinde, ihrer Jugend Zugang und Verfügbarkeit zu qualitativ hochwertiger Hochschulbildung zu gewährleisten, halten bis heute an – ebenso wie die Versuche der Regierung, diese gewaltsam zu unterbinden:

  • Mitte Mai 2011 gab es weitere Übergriffe auf das Bahá’í Institute for Higher Education: Razzien erfolgten in 30 Wohnungen und Häusern in den Städten Teheran, Karaj, Isfahan und Schiras. 19 Personen wurden in Haft genommen. Mitte Oktober verurteilte ein Revolutionsgericht in Teheran sieben Bahá’í zu jeweils vier bzw. fünf Jahren Haft. Am 6. Juni 2011 gab die Iranian Student News Agency überdies bekannt, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Technik des Irans BIHE für illegal erklärt habe.
  • Am 13. August 2013 drangen Beamte des Geheimdienstministeriums in Maschhad in Räumlichkeiten ein, wo in dem Moment das Examen zur Aufnahme in das BIHE abgehalten wurden. Der Gastgeber und zwei Studienanwärter wurden festgenommen.
  • Im Juli 2018 wurde bestätigt, dass Frau Sowgol Zabihi-Seisan im vierten Jahr ihres Grafikstudiums aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit von der Rasam Universität in Karaj ausgeschlossen wurde.
  • Von Januar bis November 2018 gaben 109 ehemalige Bahá’í-Studenten an, dass sie in dem aktuellen Studienjahr unter dem Hinweis, dass eine „unvollständige Akte“ hätten, von der Universtität verwiesen wurden.
  • Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass ein Rechtsanwalt die Fälle der Bahá’í, die sich über das Nationale Zulassungsverfahren für Universitäten beworben haben und die unter dem Hinweis, dass sie eine „unvollständige Akten“ hätten, abgelehnt wurden, untersuchte. Dieser Anwalt fand heraus, dass die Akten der Studenten an ein örtliches Gericht überstellt wurden, wo sie in einem großen Aktenschrank aufbewahrt wurden, sodass sie nicht bearbeitet werden konnten. Der Anwalt bat den Vorsitzenden der zuständigen Kammer darum, dieser Angelegenheit nachzugehen, da das Recht seiner Mandaten, auf Zugang zu höherer Bildung verletzt werde.
  • ­ Im Januar 2019 wurden fünf Fälle von Exmatrikulationen aufgrund des Bahá’í-Glaubens bekannt. Nicht nur im Fall von Badi Safajou, der einer der Jahrgangsbesten Chemiestudenten in Teheran war, protestierten Studierende und Professoren der Fakultät.
  • ­ Im Februar 2019 exmatrikulierte die Universität in Sina, Karaj Herrn Sepehr Shahidi Ghamsari, der dort im fünften Semester Bauingenieurwesen studierte, weil bekannt wurde, dass er Bahá’í ist.

Weitere Informationen auf der Website: „Closed Doors – Irans Feldzug gegen das Recht auf höhere Bildung“