Omid Djalili, britischer Filmschauspieler und Stand-Up-Comedian mit iranischem Hintergrund, äußert sich zur aktuellen Situation der Bahá’í, seiner Glaubensbrüder und -schwestern, im Iran nach der Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde zu einer zwanzigjährigen Haftstrafen.

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Internationaler Protest gegen die Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Baháí-Gemeinde

Internationaler Protest gegen die Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá'í-Gemeinde

In einer Erklärung vom 12. August äußerte US-Außenministerin Hillary Clinton, dass die USA „über die andauernde Verfolgung der Bahá’í und anderer religiöser Minderheiten im Iran tief beunruhigt“ seien. „Religionsfreiheit ist ein Geburtsrecht der Menschen aller Religionen und Überzeugungen überall auf der Welt”, erklärte sie. Clinton sagte weiter, ihr Land habe sich verpflichtet, Religionsfreiheit weltweit zu schützen. „Und wir haben die Bahá’í-Gemeinde im Iran nicht vergessen“, ergänzte die Außenministerin. Ferner sagte sie: „Wir werden uns weiterhin gegen Ungerechtigkeit aussprechen und die iranische Regierung auffordern, die Grundrechte aller seiner Bürger in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen einzuhalten.“

Die Stellungnahme Clintons erfolgte als Reaktion auf Berichte, denen zufolge die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung aus dem Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie seit mehr als zwei Jahren inhaftiert waren, in das Gefängnis Gohardasht nach Karaj verlegt wurden. Der Ort liegt etwa 20 Kilometer von Teheran entfernt. Auch Leonard Leo, Vorsitzender der US-Commission on International Religious Freedom, empörte sich über das „Fehlurteil“, das ein weiteres Beispiel dafür sei, „wie das iranische Regime Menschenrechte und Religionsfreiheit grob verletzt.” Strafverfolgung und Verurteilung seien politisch und religiös motiviert. Seine Kommission forderte die bedingungslose Freilassung der Bahá’í.

Unterstützung kam auch von der Europäischen Union. EU-Außenbeauftragte Catherine Ashtongab in einer Erklärung die „ernsthafte Sorge“ der EU über die Verurteilung der sieben Bahá’í zu zwanzig Jahren Haft zum Ausdruck und forderte im Namen der 27 Mitgliedsstaaten der Union ihre sofortige Freilassung. „Das Urteil gegen die Angeklagten scheint sich auf ihre Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit zu gründen und das Gerichtsverfahren war mit ernsthaften Mängeln behaftet. Weder internationale Verpflichtungen, denen sich der Iran im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat, noch die nationale Gesetzgebung über faire Gerichtsverfahren wurden eingehalten.“ Die EU erinnere den Iran daran, dass Meinungsfreiheit sowie Glaubens- und Religionsfreiheit Grundrechte sind, die in Übereinstimmung mit Artikel 18 des Internationalen Abkommens unter allen Umständen geschützt werden müssen, erklärte Ashton weiterhin. Im Namen der EU forderte sie die iranische Regierung auf, die Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde einzustellen.

In London erklärte der britische Außenminister William Hague, er sei „bestürzt“ über das Urteil. Es sei ein „schockierendes Beispiel der fortwährenden Diskriminierung der Bahá’í durch den iranischen Staat“. In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme nannte Hague das Urteil “vollkommen inakzeptabel”. „Der iranischen Justiz ist es zum wiederholten Male nicht gelungen, die internationalen und nationalen Bedenken – dass diese sieben Männer und Frauen ausschließlich der Ausübung ihres Glaubens schuldig sind – zu zerstreuen. Es ist offensichtlich, dass die iranischen Behörden von der Verhaftung bis hin zur Verurteilung weder ihre eigene Gesetzgebung einhielten, geschweige denn die internationalen Normen, zu denen sich der Iran verpflichtet hat. Den Angeklagten wurde angemessener Kontakt mit ihrem Rechtsbeistand verweigert und es ist erwiesen, dass der Prozess weder fair noch öffentlich geführt wurde.“ Hague forderte die iranischen Behörden auf, der Berufung gegen das Urteil statt zugeben und die Drangsalierung der Bahá’í-Gemeinde zu beenden. „Ich fordere die iranische Regierung weiterhin auf zu gewährleisten, dass die Rechte aller Menschen in vollem Umfang und ohne Unterschiede geachtet werden und die Verpflichtungen gegenüber den Bürgern – wie in der iranischen Verfassung festgelegt – erfüllt werden”, so der Außenminister.

In den Niederlanden äußerte Außenminister Maxime Verhagen die Sorge seines Landes über „die mangelhafte Anwendung von Rechtsstaatlichkeit in dem Prozess gegen die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung“. Verhagen sagte: „Dass diese Menschen offenbar ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens verurteilt sind, ist schockierend.“ Er forderte die iranischen Regierung auf, ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. „Die Mitglieder der Bahá’í-Führung haben das Recht auf einen fairen Prozess und müssen so bald als möglich freigelassen werden“, so Verhagen.

Zuvor hatten die Regierungen Australiens, Kanadas und Frankreichs sowie der Präsident des Europäischen Parlament, Buzek, in nachdrücklichen Stellungnahmen ihre Sorge um die Bahá’í Ausdruck verliehen.

Für die Bundesregierung äußerte der Menschenrechtsbeauftragte Markus Löning erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden seien. Die Haftstrafen gegen die Bahá’i-Führungsmitglieder seien „ein herber Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte in Iran einsetzen“, sagte er und appellierte mit Nachdruck an die zuständigen Stellen in Iran, „das gestrige Urteil aufzuheben und für ein faires und transparentes Gerichtsverfahren Sorge zu tragen.“ Die Bundesregierung beobachte die Lage der Bahá’í in Iran seit langem mit Sorge. Sie setze sich zusammen mit den EU-Partnern kontinuierlich für eine Verbesserung ihrer Situation sowie für Meinungs- und Religionsfreiheit in Iran ein, erklärte Löning.

Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf, sagte, dass das Vorgehen der iranische Behörde gegen die Personen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, eine „ungeheuerliche Verhöhnung von Gerechtigkeit“ sei, „welche jeglicher Beschreibung spottet“. „In jeder Phase des Falles – von ihrer illegalen Festnahme und den brutalen Haftbedingungen an, über den Prozess bis hin zu ihrer völlig ungerechtfertigten Verurteilung – wurden nicht einmal die grundlegendsten Justiznormen respektiert”, sagte sie in Genf. „Wir heißen die laute und klare Botschaft von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen aus aller Welt willkommen. Es ist an der Zeit, dass der Iran das getane Unrecht wieder gutmacht.“

Die Webseite der Bahá’í-Gemeinde Deutschland weist auf die jüngste Stellungnahme von US-Außenministerin Hillary Clinton hin, mit der sie das harsche Urteil gegen die sieben Mitglieder der ehemaligen Bahá’í-Führungsriege im Iran verurteilt.

Außenministerin Hillary Clinton bezeichnete das Urteil als “Verletzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch den Iran.“

In einer Stellungnahme vom 12. August äußerte Außenministerin Clinton, dass die USA “über die andauernde Verfolgung der Bahá’í und anderer religiöser Minderheiten im Iran tief beunruhigt” sei.

“Religionsfreiheit ist ein Geburtsrecht der Menschen aller Religionen und Überzeugungen überall auf der Welt”, sagte sie.

“Die Vereinigten Staaten haben sich verpflichtet, Religionsfreiheit überall auf der Welt zu schützen, und wir haben die Bahá’í-Gemeinde im Iran nicht vergessen.“

“Wir werden uns weiterhin gegen Ungerechtigkeit aussprechen und die iranische Regierung auffordern, die Grundrechte aller seiner Bürger in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen einzuhalten”, so Außenministerin Clinton.

Die Stellungnahme der Vereinigten Staaten erfolgte als Reaktion auf Berichte, denen zufolge die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung aus dem Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie seit mehr als zwei Jahren inhaftiert waren in das Gohardasht-Gefängnis im etwa 20 Kilometer westlich der Hauptstadt gelegenen Karaj verlegt wurden.

Die Berichte, denen zufolge die sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde mit jeweils zwanzigjährigen Haftstrafen belegt wurden, haben weltweit zu Verurteilungen von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen geführt. Dies berichtet die Webseite der Internationalen Bahá’í-Gemeinde.

Die Regierung Großbritanniens, Australiens, Kanadas, Frankreichs und Deutschlands sowie der Präsident des Europäischen Parlaments äußerten deutliche Worte der Besorgnis. Sie alle verlangten die Freilassung der Gefangenen auf Kaution, die Aufhebung des Urteils und fordern von dem Iran ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsnormen.

Der britische Außenminister William Hague zeigte sich am Mittwoch entsetzt über die zwanzigjährige Haftstrafe. In einer Stellungnahme sagte er: “Dies ist ein schockierendes Beispiel für die anhaltende Diskriminierung der Bahá’í durch den iranischen Staat. Dies ist völlig unakzeptabel.” Hague rief die iranischen Behörden auf, umgehend das Urteil zu revidieren und die Verfolgung der Bahá’í zu beenden.

Auch der kanadische Außenminister Lawrence Cannon sagte, sein Land sei über das Urteil, das „ohne schriftliches Gerichtsurteil noch auf rechtsstaatliche Art und Weise“ gefällt worden sei “tief beuruhigt”. Er drängte den Iran, die Gefangenen auf Kaution freizulassen.

Deutschland bezeichnete den Ausgang des Prozesses als „herben Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte im Iran einsetzen“. Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt sagte, das Urteil müsse „aufgehoben werden und ein faires und öffentliches Gerichtsverfahren gewährleistet werden.“ Weiter sagte er: „Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden sind.“

Frankreich äußerte seine „Bestürzung“ über die zwanzigjährige Haftstrafe. Auf einer Pressekonferenz sagte die Sprecherin des französischen Außenministeriums, Christine Fages, die iranischen Behörden sollten aufhören, die Bahá’í und andere religiöse Minderheiten zu verfolgen. Der Iran solle vielmehr die „Religions- und Gewissenfreiheit respektieren, zu denen er sich freiwillig verpflichtet hat, indem er den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterschrieben hat“.

Auch Australien äußerte seine tiefe Besorgnis über das Urteil. „Wir fordern den Iran weiterhin auf, alle Gerichtsprozesse fair, öffentlich und in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen zu führen“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums der australischen Regierung nach Angaben der Printausgabe der Canberra Times von Mittwoch (Seite 6).

In einer ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme nannte der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, das Urteil „ein schockierendes Signal und eine ungeheure Enttäuschung für alle, die auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituation im Iran gehofft hatten.” Und weiter sagte er: „Der Iran hat sich zu internationalen Standards verpflichtet und ich betone, dass dies auch den Respekt und den Schutz der Religionsfreiheit mit einschließt.“

Internationale Menschenrechtsorganisationen stimmten ebenfalls in den Protest gegen die Haftstrafen ein. So nannte die International Campaign for Human Rights in Iran die Verurteilung der sieben Bahá’í „politisch motiviert, diskriminierend, ungerecht und unter iranischem wie auch internationalem Recht illegal”. Aaron Rhodes, Sprecher der Organisation sagte: „Sie wurden ausschließlich nur deshalb verurteilt, weil sie Bahá’í sind. Ihre Inhaftierung ist Ausdruck der Unterdrückung des Bahá’í-Glaubens und seiner Anhänger.“

Amnesty International bezeichnete die sieben Bahá’í als politische Gefangene, die nur aufgrund ihres Glaubens oder friedlicher Aktivitäten für die verfolgte Minderheit der Bahá’í im Gefängnis sind. „Die sieben waren monatelang ohne Anklage inhaftiert, bevor sie der Farce einer Gerichtsverhandlung ausgesetzt waren. Sie müssen sofort freigelassen werden“, sagte Hassiba Hadj Sahraoui, Amnesty Internationals stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika.

Die International Federation for Human Rights (FIDH) und die Iranian League for the Defence of Human Rights (LDDHI) forderten die iranische Regierung auf, „in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie auch mit internationalen Menschenrechtsabkommen, die die Islamische Republik Iran ratifizierte, zu handeln.“

Human Rights Watch verlangte von der iranischen Justiz, die Sieben sofort freizulassen „da offenbar zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Beweise gegen sie vorgebracht wurden und sie kein faires und öffentliches Verfahren erhielten.” Joe Stork, stellvertretender Direktor für Nahen Osten sagte: „Die iranische Behörde war nur mehr als zwei Jahre lang nicht in der Lage, auch nur den kleinsten Beweis gegen die sieben Bahá’í-Führer vorzubringen, welcher ihre Inhaftierung, geschweige denn eine Haftstrafe von zwanzig Jahren rechtfertigen würde.” Der Iran solle konkrete Schritte unternehmen, um zu zeigen, dass er beabsichtigt, die grundlegenden Menschenrechte der Bahá’í zu schützen, so Stork. „Die sofortige und bedingungslose Freilassung der sieben Bahá’í-Führer wäre ein guter Anfang.“

Diane Ala’i,  Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf sagte, die Bahá’í seien sehr dankbar für die Unterstützung von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen. „Ihre Äußerungen zeigen, dass eine wachsende Zahl von Menschen weltweit will, dass im Iran nicht nur für die Bahá’í, sondern für alle Bürger, die groben Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, Gerechtigkeit herrscht”, sagte Ala’i. „Wie lange werden die iranischen Behörden diese Stimmen noch ignorieren?“, fragte sie.

Ulrich Pick zitiert für tagesschau.de den Sprecher für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland, Prof. Ingo Hofmann, zum harten Urteil gegen die sieben iranischen Bahá’í:

Die Vorwürfe gegen die fünf  Männer und zwei Frauen weist Ingo Hofmann, der Sprecher der deutschen Bahai-Gemeinde, zurück. Sie lauteten: Spionage für Israel, regimefeindliche Tätigkeit und illegale Organisation. Dies sei ergänzt worden durch “Terror auf Erden” und “Streit mit Gott”, sagt Hofmann. Offensichtlich hätten insbesondere die Vorwürfe der Spionage und regimefeindlichen Tätigkeit durch eine illegale Organisation die Verurteilung bewirkt.

Mehrere Anhörungen seien zum Teil nicht öffentlich gewesen, kritisiert Bahai-Sprecher Hofmann: “Die letzte Anhörung am 14. Juni war dann doch wieder öffentlich, aufgrund des Einspruchs der Anwälte. Es gab völlig unbegründete ständige Haftverlängerungen. Die Anklagten haben insgesamt in diesen zwei Jahren kaum eine Stunde mit ihren Anwälten sprechen können. Und ein Teil der Klagen geht auch in Richtung des Fehlens eines ordentlichen Gerichtsverfahrens.”

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