Seit August 2004 hat die Zahl der Bahá’í, die in Iran willkürlich festgenommen wurden, stark zugenommen. Mindestens 570 Bahá’í wurden verhaftet. Derzeit sind über einhundert Bahá’í kontinuierlich in iranischer Haft. Die willkürlichen Inhaftierungen, die jeden Bahá’í treffen können, dienen dazu, die Bahá’í in einem Zustand der Unsicherheit und des Terrors zu halten. Die Situation in Semnan spiegelt dieses Vorgehen deutlich.
Der Anblick gedungener Personen, die aus Autos ohne Nummernschilder aussteigen, um dann in Wohnungen einzudringen, ist den iranischen Bahá’í mittlerweile zu eine allzu vertraute Erfahrung geworden. Bei einer typischen Razzia fahren bis zu zwölf Mitarbeiter des Geheimdienstes im Morgengrauen in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen vor. Zunächst, so berichten Betroffene, kappen sie die Telefonleitung und durchsuchen dann gründlich die Wohnung oder das Haus. Die Beamten konfiszieren Mobiltelefone, Computer, Dokumente, Bahá’í-Bücher und Satellitenschüsseln. In einigen Fällen wurden auch Immobilientitel, Bargeld und Geschäftslizenzen beschlagnahmt.
Seit 2009 wurden mindestens 30 Bahá’í aus Semnan in dieser Form festgenommen und inhaftiert. 26 von ihnen wurden zu Haftstrafen verurteilt. Die meisten von ihnen sind zwischen 20 und 30 Jahre alt. Insgesamt wurden sie zu mehr als 70 Jahren Haft verurteilt. Fünf von ihnen haben ihre Haftstrafe bereits verbüßt und sind wieder auf freiem Fuß. Acht verbüßen kürzlich verhängte Haftstrafen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren. Ein Bahá’í muss nach seiner Entlassung ins inländische Exil. Weitere vier wurden gegen Kaution freigelassen und warten auf ihre Verhandlung, während acht Bahá’í auf freiem Fuß sind, weil sie ihr Berufungsverfahren erwarten oder auf die Aufforderung, ihre Haftstrafe nun endlich anzutreten. Einige weitere wurden lediglich verhört.
Berichte aus Semnan besagen weiterhin, dass die Bahá’í überallhin verfolgt werden, sobald sie ihr Haus verlassen. Wenn sie zu einem öffentlichen Platz gehen wie beispielsweise in den Park, kommt jemand auf sie zu und befragt sie über den Zweck ihres Aufenthaltes, mit wem sie sich treffen und worüber sie sich unterhalten wollen. Das Ergebnis dieser Überwachungen liegt auf der Hand: Die Angst vor Verhaftung ist derart alldurchdringend, dass insbesondere die Kinder und Jugendlichen in einem permanenten Zustand der Angst leben. So haben sie mittlerweile große Angst davor, dass Beamte an die Tür klopfen und ihre Eltern mitnehmen könnten, heißt es in Berichten.
Der Fall Pooya Tebyanian, der kürzlich erneut verhaftet und zu sechseinhalb Jahren Haft veruteilt wurde, gibt besonders deutlich Aufschluss über die Art und Weise, wie verbissen die Behörden die Bahá’í in Semnan verfolgen:

Am 8. März 2009 wurde Pooya Tebyanian an seinem Arbeitsplatz von Geheimdienstmitarbeitern verhaftet. Zwei Computer, die seinem Arbeitgeber gehörten, wurden konfisziert. Tebyanian, der damals 24 Jahre alt war, wurde nach Hause gebracht. Dort wurde eine weitere Razzia durchgeführt, bei der Unterlagen und Bahá’í-Materialien beschlagnahmt wurden. Er blieb ohne Anklage in Untersuchungshaft, bis an einem nicht bekannten Datum seine Verhandlung stattfand.

Der Richter sagte zu einem von Tebyanians Anwälten: “Diese [Leute] sind unreine Spione und Sie sollten sie nicht verteidigen.” Tebyanian wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach einer Berufung wurde dieses Strafmaß auf zwei Jahre verringert. Unterdessen wurde er erneut mehrmals festgenommen. Bei seiner Festnahme am 12. März 2011 wurde er mehr als zwei Monate in Untersuchungshaft gehalten. Im Oktober 2011 wurde er ein weiteres Mal zwei Stunden lang im örtlichen Büro des Geheimdienstes in Semnan verhört. Am 16. April 2012 fand seine zweite Verhandlung statt, bei der keine konkreten Anklagepunkte vorgebracht wurden. Ende Mai gab es dann ein erneutes Urteil. Pooya Tebyanian wurde diesmal zu sieben Jahren Haft verurteilt.

„Der ganze Fall Tebyanian ist eine einzige Farce“, sagte Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in New York. “Die Vorurteile des zuständigen Richters gegen die Bahá’í kam klar zum Ausdruck, als er zu den Anwälten von Tebyanian sagte, dass er alle Bahá’í vernichten würde, wenn es nach ihm ginge.“

Die wenigen offiziellen Dokumente, derer man in Semnan habhaft werden kann, wie beispielsweise die Gerichtsurteile gegen die verhafteten Bahá’í, zeigen eindeutig, dass das einzige „Verbrechen“ der Festgenommenen ihr Glaube und das Ausüben ihrer Religion war. Ein Beispiel:

Sahba Rezvani wurde nach einer Razzia am 15. Dezember 2009 in ihrem Haus verhaftet. Zeitgleich fanden in 19 weiteren Häusern und Wohnungen der Bahá’í Razzien statt. Sahba Rezvani wurde angeklagt und zu drei Jahren Haft verurteilt. Laut Gerichtsunterlagen wurde Rezvani aufgrund von zwei “Verbrechen” verurteilt: “Propaganda gegen das heilige Regime der Islamischen Republik Iran“ und den “Aufbau einer illegalen Gruppe”. Im ersten Anklagepunkt wird sie laut Gerichtsunterlagen beschuldigt, durch „das Anbieten von Kursen und Klassen, das Verteilen von Unterrichts-CDs und des Unterrichtens einzelner zugunsten der perversen Bahá’í-Sekte“ gegen die Islamische Republik Iran gehandelt zu haben. Der zweite Anklagepunkt bezieht sich auf ihre Mitgliedschaft in einer informellen Koordinierungsgruppe, die sich um die administrativen Belange der Bahá’í in Semnan kümmerte. Diese lokalen Gruppen wurden gegründet, nachdem alle offiziellen, demoratisch gewählten Bahá’í-Körperschaften infolge eines Regierungsdekrets von 1983 aufgelöst werden mussten. Diese von Fall zu Fall tagenden Komittees bestehen in vollem Wissen der Regierung schon seit Jahren. 2010 wurden sie jedoch als Zugeständnis an die Regierung aufgelöst, als die sieben auf nationaler Ebene tätigen Bahá’í-Führungsmitglieder inhaftiert wurden.

Alle Anklagepunkte gegen die Bahá’í sind ohne Zweifel illegitim und falsch. Gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den der Iran unterzeichnet hat, wird das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit unter internationalem Recht geschützt, darunter auch das Recht, seine Überzeugung „öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.” Auch heißt es: “Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.“ Zu behaupten, dass Bahá’í ein Verbrechen begingen, indem sie ihre Religion lehren, ist daher ein klarer Widerspruch zu diesem Pakt. Die Anklage der Regierung gegen die Bahá’í wird bis ins Lächerliche überspannt, wenn Bahá’í verurteilt werden und unter langen Haftstrafen und unter harten Bedigungen leiden, weil sie “indirekt“ gelehrt hätten. Dies meint nichts anderes, dass sie einfach ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu Diensten waren, wie zum Beispiel als humanitäre Helfer zusammen mit muslimischen Freunden nach den verheerenden Erdbeben in Bam oder Täbris.