Am 2. Januar 2018 verhängte ein Sondergericht in Sana’a gegen Hamed bin Haydara das Todesurteil in dessen Abwesenheit mit ausschließlich religiöser Begründung. Dem Angeklagten wurde neben dem Praktizieren des Bahá’í-Glaubens insbesondere Kontakt zum Bahá’í-Weltzentrum mit Sitz in Haifa, Israel, vorgeworfen. Der Richter Abdu Ismail Hassan Rajeh ordnete eine öffentliche Hinrichtung zu einem noch nicht bekannt gewordenen Termin sowie die Beschlagnahme der Besitztümer Haydaras an, ferner die Auflösung sämtlicher Bahá’í-Gremien. 
Der anwesende Verteidiger legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Rahmen des Berufungsverfahrens behauptete der Huthi Staatsanwalt dass der Bahá’í-Glaube satanischen Ursprungs sei und Haydara geplant habe, einen „nationalen Heimatstaat für den Bahá’í-Glauben“ auf der jemenitischen Insel Sokotra zu gründen, was jeglicher Grundlage entbehrt. Über die Berufung wurde bis heute nicht entschieden; vielmehr wird das Urteil wohl aufgrund der erheblifchen öffentlichen Solidarisierung durch Menschenrechtsorganisationen und Politiker immer wieder vertagt. 
Die Besorgnis der internationalen Staatengemeinschaft ergibt sich auch daraus, dass weitere 24 Bahá’í – unter anderem eine Minderjährige und die fünf weiteren Inhaftierten –  vor demselben Richter angeklagt werden, der das Todesurteil gegen Hamed bin Haydara verhängt hat. Zwei von ihnen scheinen eigentlich keine Bahá’í zu sein, gehörten aber zu den über 60 Personen, die im August 2016 verhaftet wurden. 
Am 15. September 2018 wurde die Anklage gegen sie erhoben, ohne dass sie geladen wurden, sodass weder sie selbst noch ihre Anwälte anwesend sein konnten. Die Anklage enthält auch Anschuldigungen gegen die gesamte jemenitische Bahá’i-Gemeinde, die darin als „Zelle“ ausländischer Mächte mit subversiven Absichten bezeichnet wird. Eine Bahá‘í wird beispielsweise unter dem Tatvorwurf des Leitens einer Kinderklasse angeklagt. Weitere Anklagepunkte sind das Lehren des Bahá’i-Glaubens und die Spionage für ausländische Mächte, ein Verbrechen, für das die Todesstrafe droht. Außerdem wird den Angeklagten die Wahrnehmung administrativer Aufgaben vorgeworfen.
Am 28. September 2018 verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution, in der er seine Sorge über die Lage der Bahá’í zum Ausdruck brachte, weil die Behörden im Jemen den Angeklagten weiterhin ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigern. Kurz nach der Annahme dieser Resolution ordnete der Richter Abdu Ismail Hassan Rajeh an, die Namen der Angeklagten Bahá’í in einer Zeitung zu veröffentlichen, wodurch deren Leben und das ihrer Familien noch zusätzlich gefährdet wurden. Das am 24. November 2018 vom Strafverteidiger beim Berufungsgericht eingelegte Ablehnungsgesuch gegen Richter Rajeh wegen dessen Voreingenommenheit gegen die Bahá’í blieb erfolglos. Der religiös motivierten Scheinprozess gegen die 24 Angeklagten begann am 25. Februar 2020 vor dem Huthi-Sondergericht in Sanaa. Der Anwalt der 5 inhaftierten Bahá’í erhielt trotz mehrfacher Beantragung keinen Zugang zu den Akten.
Auf erheblichen internationalen Druck seitens Regierungen, Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, sowie Vertretern der Zivilgesellschaft, wurden alle sechs in Haft befindlichen Bahá’í Ende Juli aus der Haft entlassen. Sie mussten ihr Heimatland unmittelbar danach verlassen.