Über die Verfolgung

Die iranische Bahá’í-Gemeinde ist die größte religiöse Minderheit im Land, wird aber als nachislamische Offenbarungsreligion anders als Christen, Juden und Zoroastrier nicht als “schützenswerte religiöse Minderheit” in Artikel 13 der Landesverfassung genannt. Im Gegenteil: Bahá’í gelten aufgrund ihres Anspruchs, eine Religionsstiftung nach dem Islam zu sein, als Apostaten und Häretiker. Sie werden als “Unreine” und “perverse politische Sekte” bezeichnet. Die über 300.000 Angehörige der Bahá’í-Religion – friedliebende und loyale iranische Staatsbürger – gelten wahlweise als “Gefahr für die nationale Sicherheit“, “Spione des Westens” oder “Zionisten“. Die haltlosen Anschuldigen dienen zur Rechtfertigung von systematischen Verfolgungen, die alle Lebensbereiche betreffen und jeden Bahá’í gleichermaßen bedrohen.

Entgegen den gegenüber dem Westen regelmäßig vorgebrachten Aussagen der iranischen Regierung werden die iranischen Bahá’í ausschließlich aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen verfolgt. Der beste Beweis hierfür ist, dass verhafteten Bahá’í immer wieder die Freiheit angeboten wurde, wenn sie dem Bahá’í-Glauben abschwören und zum Islam übertreten. Die iranische Regierung muss sich fragen lassen, ob es ihr wirklich um Interessen der Staatssicherheit geht, wie sie stets behauptet, und nicht eher um ideologische Fragen und das Ausleben von politisch motiviertem Hass und religiösem Fanatismus,

  • wenn – wie bei den jüngsten Vorkommnissen – ein Bahá’í-Friedhof zerstört und dabei Bulldozer eingesetzt werden, um auch noch die Knochen und sterblichen Überreste der Verstorbenen zu zermalmen;
  • wenn hunderte von Bahá’í-Schulkindern quer durch den Iran von Lehrern und anderem Schulpersonal drangsaliert werden, in dem Versuch, sie zu zwingen, ihre Religion zu leugnen;
  • wenn Bahá’í-Studienbewerbern nur aufgrund ihrer Überzeugungen der Zugang zu höherer Bildung verweigert wird;
  • wenn Dutzende verunglimpfender anti-Bahá’í-Artikel in Kayhan und anderen regierungsamtlichen Medien veröffentlicht werden.

Die Gewährung der Menschenrechte unter einem religiös-ideologischen Vorbehalt ist ein Grundproblem des islamisch-iranischen Machtapparats. Die Bahá’í sind in der derzeitigen Situation des Iran ein Lackmus-Test für die Trennung von staatsbürgerlichen Rechten und individueller religiöser Einstellung. In diesem Zusammenhang wird eine starke Zunahme an Stimmen aus der iranischen Zivilgesellschaft registriert, die sich für eine solche Trennung einsetzen und Bürgerrechte für die Bahá’í fordern, unabhängig von der Bewertung ihres Glaubens.

Vor dem Hintergrund eigener Verfolgungen setzt sich die Internationale Bahá’í-Gemeinde auf Ebene der Vereinten Nationen für die Stärkung der Religions- und Glaubensfreiheit für alle Menschen ein. Die Bahá’í fordern die Vereinten Nationen dringend auf, vier wichtigen und noch immer vernachlässigten Menschenrechtsproblemen Beachtung zu schenken:

  • dem Recht, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln,
  • dem Recht, seine Glaubenseinstellung anderen mitzuteilen,
  • der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft und nationaler Regierungen gegenüber ausgegrenzten und friedlich organisierten religiösen Gemeinschaften,
  • der Verpflichtung religiöser Führer, sich für die Forderung und den Schutz des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit einzusetzen.