Prozess gegen die sieben führenden Bahá'í im Iran wird sehr wahrscheinlich auch am 18. Oktober nicht stattfinden

Yaran
(stehend v.l.n.r.) Fariba Kamalabadi, Vahid Tizfahm, Jamaloddin Khanjani, Afif Naemi, Mahvash Sabet; (sitzend v.l.n.r.) Behrouz Tavakkoli, Saeid Rezaie

Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland hat die Nachricht erhalten, wonach der Beginn des Verfahrens gegen die sieben führenden Bahá’í im Iran am kommenden Sonntag, 18. Oktober 2009, aller Voraussicht nach nicht stattfinden wird.
So haben die beiden Anwälte, Frau Mahnaz Parakand und Herr Hadi Ismail-Zadeh, für den 18. Oktober 2009 nach wie vor keine Ladung („Writ of Notification“) zugestellt bekommen. Dies hätte nach iranischem Recht spätestens zwei Werktage vor Prozessbeginn geschehen müssen. Aufgrund von zwei Feiertagen, Mittwoch und Donnerstag, an denen sich der arbeitsfreie Freitag anschließt, ist der letztgültige Tag für die Ladung Dienstag dieser Woche gewesen.
Ebenso hat das Gericht nach wie vor nicht auf die eingelegten Rechtsmittel der Verteidigung reagiert, die Anfang September eingereicht wurden. Darin wurde bemängelt, dass die wiederholte, mittlerweile anderthalbjährige Weiterführung der eigentlich zweimonatigen Untersuchungshaft gegen iranisches Recht verstößt.
Die sieben inhaftierten Bahá’í sind Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm. Alle Bahá’í bis auf Frau M. Sabet wurden am 14. Mai 2008 festgenommen. Frau Sabet wurde am 5. März festgenommen. Die sieben Bahá’í befinden sich im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis ohne formelle Anklage.
Offizielle iranische Nachrichtenagenturen hatten im Februar mitgeteilt, dass die sieben Bahá’í wegen „Spionage für Israel“, „Beleidigung religiöser Gefühle“ und „Propaganda gegen die Islamische Republik“ angeklagt seien. Einige Wochen später kam die „Verbreitung von Verderbtheit auf Erden“ als vierter Anklagepunkt hinzu.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde und die Bahá’í-Gemeinde Deutschland weisen diese Anklagepunkte entschieden zurück. Vielmehr sind die Bahá’í allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bahá’í-Religion inhaftiert. Im Februar verurteilte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Vorgehen der iranischen Regierung gegen die Bahá’í-Führung.
Da der Beginn des Verfahrens erneut nicht stattfinden wird, erscheint es der Bahá’í-Gemeinde Deutschland umso dringlicher, der iranischen Regierung zu verdeutlichen, dass ihr Regierungshandeln gegen die Bahá’í unter sehr enger internationaler Beobachtung steht. Die iranische Regierung sollte die sieben führenden Bahá’í, die sich keinerlei individueller Vergehen gegen das iranische Recht zuschulden kommen ließen, gemäß der iranischen Gesetzgebung umgehend gegen Kaution freilassen.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde hat sich hier ebenfalls geäußert.

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