Verurteilung der sieben Bahá'í erneut aufgeschoben – kein neuer Termin

Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland teilt heute in einer Pressemitteilung mit, dass die Verurteilung der sieben Bahá’í-Führer, die im Iran seit über 17 Monaten inhaftiert sind, für den gestrigen Sonntag festgesetzt war. Als jedoch Anwälte und Familienangehörige vor dem Gericht erschienen, erfuhren sie, dass der Prozess nicht stattfindet – ohne einen neuen Termin gesagt zu bekommen.

„Bereits in der vergangenen Woche lieferte das Ausbleiben der vorgeschriebenen schriftlichen Benachrichtigung der Anwälte einen Hinweis auf eine erneute Verschiebung. Dennoch mussten die Familienangehörigen den Termin ernst nehmen. Die für die Betroffenen unerträgliche Ungewissheit über das bevorstehende Verfahren muss endlich ein Ende finden“, so Professor Ingo Hofmann, Sprecher der deutschen Bahá’í-Gemeinde in Menschenrechtsfragen.

Die sieben Inhaftierten sind Frau Fariba Kamalabadi, Herr Jamaloddin Khanjani,Herr Afif Naeimi, Herr Saeid Rezaie, Frau Mahvash Sabet, Herr Behrouz Tavakkoli und Herr Vahid Tizfahm. Offizielle iranische Agenturberichte haben ihnen „Spionage für Israel, Beleidigung religiöser Heiligtümer, Propaganda gegen die Islamische Republik und Verbreitung von Unheil auf Erden“ vorgeworfen. Ihr einziges Verbrechen aber ist ihr religiöser Glaube.

Die Tatsache, dass die Anwälte nicht ordnungsgemäß benachrichtigt worden sind und kein neuer Termin festgesetzt wurde, ist ein gravierender Verstoß gegen die eigenen Rechtsbestimmungen des Iran und natürlich auch gegen internationale Rechtsvorschriften über faire Prozesse. Unter diesem Vorzeichen stand dieser Prozess von Anfang an.

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