Ist ein öffentliches Bekenntnis zur Bahá'í-Religion im Iran ohne Angst vor (auch nicht-staatlicher) Verfolgung möglich?

Der Informationsdienst des Deutschen Bundestags (hib) berichtet über eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich der Aufnahme von iranischen Flüchtlingen in Deutschland. Bezüglich religiöser Minderheiten im Iran möchte die Fraktion von der Bundesregierung in Erfahrung bringen:

7. Wie ist die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bezug auf Asylsuchende aus dem Iran, die sich zu einer nichtislamischen Religion bekennen?
a) Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung im Umgang mit den Baha’i seit dem Jahr 2005 eher eine Verbesserung oder Verschlechterung der Lage ergeben, und ist derzeit ein öffentliches Bekenntnis zur Glaubensgemeinschaft der Baha’i im Iran ohne Angst vor (auch nicht-staatlicher) Verfolgung möglich?
b) Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung der Umgang mit Angehörigen der christlichen Minderheit im Iran seit dem Jahr 2005 die Lage entwickelt, und ist derzeit ein öffentliches Bekenntnis zu einer christlichen Religion ohne Angst vor (auch nicht-staatlicher) Verfolgung möglich?
c) Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung der Umgang mit Angehörigen der jüdischen Minderheit im Iran seit dem Jahr 2005 entwickelt, und ist derzeit ein öffentliches Bekenntnis zum Judentum ohne Angst vor (auch nicht-staatlicher) Verfolgung möglich?
d) Wie ist insbesondere die Praxis des Bundesamtes in Asylfolgeverfahren, wenn die Antragstellenden sich erst in Deutschland zu einer nicht-islamischen Religion bekannt haben, und wie wird die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses geprüft?

Eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung dient dazu, Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Dem zuständigen Ministerium bleibt für die Antwort ein Zeitraum von vierzehn Tagen. Im Parlament werden die schriftliche Antworten nicht beraten.
Der Wortlaut der Kleinen Anfrage lässt sich hier einsehen.

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