Die USA, die Europäische Union, Großbritannien sowie die Niederlande stimmen in den Protest gegen die Haftstrafen ein


Internationaler Protest gegen die Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Baháí-Gemeinde
Internationaler Protest gegen die Verurteilung der sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá'í-Gemeinde

In einer Erklärung vom 12. August äußerte US-Außenministerin Hillary Clinton, dass die USA „über die andauernde Verfolgung der Bahá’í und anderer religiöser Minderheiten im Iran tief beunruhigt“ seien. „Religionsfreiheit ist ein Geburtsrecht der Menschen aller Religionen und Überzeugungen überall auf der Welt”, erklärte sie. Clinton sagte weiter, ihr Land habe sich verpflichtet, Religionsfreiheit weltweit zu schützen. „Und wir haben die Bahá’í-Gemeinde im Iran nicht vergessen“, ergänzte die Außenministerin. Ferner sagte sie: „Wir werden uns weiterhin gegen Ungerechtigkeit aussprechen und die iranische Regierung auffordern, die Grundrechte aller seiner Bürger in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen einzuhalten.“
Die Stellungnahme Clintons erfolgte als Reaktion auf Berichte, denen zufolge die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung aus dem Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie seit mehr als zwei Jahren inhaftiert waren, in das Gefängnis Gohardasht nach Karaj verlegt wurden. Der Ort liegt etwa 20 Kilometer von Teheran entfernt. Auch Leonard Leo, Vorsitzender der US-Commission on International Religious Freedom, empörte sich über das „Fehlurteil“, das ein weiteres Beispiel dafür sei, „wie das iranische Regime Menschenrechte und Religionsfreiheit grob verletzt.” Strafverfolgung und Verurteilung seien politisch und religiös motiviert. Seine Kommission forderte die bedingungslose Freilassung der Bahá’í.
Unterstützung kam auch von der Europäischen Union. EU-Außenbeauftragte Catherine Ashtongab in einer Erklärung die „ernsthafte Sorge“ der EU über die Verurteilung der sieben Bahá’í zu zwanzig Jahren Haft zum Ausdruck und forderte im Namen der 27 Mitgliedsstaaten der Union ihre sofortige Freilassung. „Das Urteil gegen die Angeklagten scheint sich auf ihre Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit zu gründen und das Gerichtsverfahren war mit ernsthaften Mängeln behaftet. Weder internationale Verpflichtungen, denen sich der Iran im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat, noch die nationale Gesetzgebung über faire Gerichtsverfahren wurden eingehalten.“ Die EU erinnere den Iran daran, dass Meinungsfreiheit sowie Glaubens- und Religionsfreiheit Grundrechte sind, die in Übereinstimmung mit Artikel 18 des Internationalen Abkommens unter allen Umständen geschützt werden müssen, erklärte Ashton weiterhin. Im Namen der EU forderte sie die iranische Regierung auf, die Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde einzustellen.
In London erklärte der britische Außenminister William Hague, er sei „bestürzt“ über das Urteil. Es sei ein „schockierendes Beispiel der fortwährenden Diskriminierung der Bahá’í durch den iranischen Staat“. In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme nannte Hague das Urteil “vollkommen inakzeptabel”. „Der iranischen Justiz ist es zum wiederholten Male nicht gelungen, die internationalen und nationalen Bedenken – dass diese sieben Männer und Frauen ausschließlich der Ausübung ihres Glaubens schuldig sind – zu zerstreuen. Es ist offensichtlich, dass die iranischen Behörden von der Verhaftung bis hin zur Verurteilung weder ihre eigene Gesetzgebung einhielten, geschweige denn die internationalen Normen, zu denen sich der Iran verpflichtet hat. Den Angeklagten wurde angemessener Kontakt mit ihrem Rechtsbeistand verweigert und es ist erwiesen, dass der Prozess weder fair noch öffentlich geführt wurde.“ Hague forderte die iranischen Behörden auf, der Berufung gegen das Urteil statt zugeben und die Drangsalierung der Bahá’í-Gemeinde zu beenden. „Ich fordere die iranische Regierung weiterhin auf zu gewährleisten, dass die Rechte aller Menschen in vollem Umfang und ohne Unterschiede geachtet werden und die Verpflichtungen gegenüber den Bürgern – wie in der iranischen Verfassung festgelegt – erfüllt werden”, so der Außenminister.
In den Niederlanden äußerte Außenminister Maxime Verhagen die Sorge seines Landes über „die mangelhafte Anwendung von Rechtsstaatlichkeit in dem Prozess gegen die sieben Mitglieder der Bahá’í-Führung“. Verhagen sagte: „Dass diese Menschen offenbar ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens verurteilt sind, ist schockierend.“ Er forderte die iranischen Regierung auf, ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. „Die Mitglieder der Bahá’í-Führung haben das Recht auf einen fairen Prozess und müssen so bald als möglich freigelassen werden“, so Verhagen.
Zuvor hatten die Regierungen Australiens, Kanadas und Frankreichs sowie der Präsident des Europäischen Parlament, Buzek, in nachdrücklichen Stellungnahmen ihre Sorge um die Bahá’í Ausdruck verliehen.
Für die Bundesregierung äußerte der Menschenrechtsbeauftragte Markus Löning erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden seien. Die Haftstrafen gegen die Bahá’i-Führungsmitglieder seien „ein herber Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte in Iran einsetzen“, sagte er und appellierte mit Nachdruck an die zuständigen Stellen in Iran, „das gestrige Urteil aufzuheben und für ein faires und transparentes Gerichtsverfahren Sorge zu tragen.“ Die Bundesregierung beobachte die Lage der Bahá’í in Iran seit langem mit Sorge. Sie setze sich zusammen mit den EU-Partnern kontinuierlich für eine Verbesserung ihrer Situation sowie für Meinungs- und Religionsfreiheit in Iran ein, erklärte Löning.
Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf, sagte, dass das Vorgehen der iranische Behörde gegen die Personen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, eine „ungeheuerliche Verhöhnung von Gerechtigkeit“ sei, „welche jeglicher Beschreibung spottet“. „In jeder Phase des Falles – von ihrer illegalen Festnahme und den brutalen Haftbedingungen an, über den Prozess bis hin zu ihrer völlig ungerechtfertigten Verurteilung – wurden nicht einmal die grundlegendsten Justiznormen respektiert”, sagte sie in Genf. „Wir heißen die laute und klare Botschaft von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen aus aller Welt willkommen. Es ist an der Zeit, dass der Iran das getane Unrecht wieder gutmacht.“

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