"Eine wirkliche Verteidigung war nicht möglich"

In der Printausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Seite 5) schreibt Wolfgang Günter Lerch über das jüngste Urteil gegen die sieben führenden Bahá’í.

Der „Prozess“ gegen die sieben Bahai, fünf Männer und zwei Frauen, bestand aus sechs kurzen Vorladungen vor Gericht, deren erste am 12. Januar stattgefunden hatte. Eine wirkliche Verteidigung war nicht möglich. Zuletzt war die Anklage noch um den Punkt „Krieg gegen Gott“ erweitert worden, was zu den schlimmsten Befürchtungen Anlass gegeben hatte. Darauf steht in der Regel die Todesstrafe.

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