Menschenrechtsbilanz Irans Thema im UN-Ausschusses für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung

Der UN-Ausschusses für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung (engl.: CERD) hat in einer Anhörung am 4. August 2010 den Staatenbericht Irans über den Stand der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention im Iran entgegengenommen.
Die International Federation for Human Rights (FIDH), die Iranian League for the Defence of Human Rights (LDDHI) und das Defenders of Human Rights Center (DHRC) legten ihrerseits einen sogenannten Schattenbericht vor. Dieser geht auch ausführlich auf die Lage der Bahá’í ein und stellt fest, dass 2006 und 2007 über 200 Bahá’í-Studienbewerber nicht ihr Hochschulstudium beginnen konnten, „because they had been described as Muslims on result forms, which they tried to have corrected“. Einleitend heißt es:

Evidently, the Constitution has refused to recognise a number of faiths as well, e.g. the Baha’is, and various branches of Sufis. If “other religions” exist but denied their rights, non-believers and atheists do not have the right to exist at all.

Ein weiterer Schattenbericht wurde von Amnesty International eingereicht.
Aufgabe des Ausschusses für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung ist es, im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (Anti-Rassismus-Konvention) die Umsetzung des Vertrages durch die Prüfung von Staatenberichten zu kontrollieren. Auch behandelt der Ausschuss Staatenbeschwerden sowie ggf. Individualbeschwerden, setzt Präventivmaßnahmen (‚early warning measures‘) und thematische Diskussionen (‚thematic discussions‘) ein.

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