UN-Ausschuss kritisiert Irans Unterdrückung von Minderheiten

Der Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen wirft der iranischen Regierung vor, ethische und religiöse Minderheiten im Iran, wie die Bahá’í, fortwährend zu unterdrücken. Eine Anhörung der iranischen Regierungsdelegation vor dem Ausschuss habe im August gezeigt, dass der Iran etwas verteidige, „was als Verletzung der Menschenrechte nicht zu verteidigen ist“, erklärte die Internationale Bahá’í-Gemeinde.
In seinem am 27. August vorgelegten Bericht zu Iran bemängelte der Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung insbesondere, dass Minderheiten im Iran wie Araber, Azeris, Balutschen, Kurden und Bahá’í im öffentlichen Leben nur schwach vertreten seien. In seinen Schlussfolgerungen über die Situation der Bahá’í und anderer Minderheiten drängte der Ausschuss den Iran „unter den Mitgliedern dieser Gemeinschaften eine Studie durchzuführen, damit der Vertragsstaat ihre besonderen Bedürfnisse identifizieren und geeignete Regierungspläne entwerfen kann, um die rassistische Diskriminierung und Benachteiligung dieser Gemeinschaften in allen Sphären des öffentlichen Lebens zu bekämpfen.“
Diese und andere Empfehlungen kamen nach einer Reihe von Anhörungen zustande, die am 4. und 5. August zwischen dem Ausschuss und einer iranischen Regierungsdelegation in Genf abgehalten wurden. Einige Ausschussmitglieder schienen skeptisch hinsichtlich der Bemühungen Irans, den Auflagen der Anti-Rassismus-Konvention nachzukommen. Darunter waren auch Länder, die mit dem Iran freundschaftliche Beziehungen pflegen wie Brasilien, Indien und die Türkei.
Dem Ausschuss unterliegt die Kontrolle der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention, indem er turnusgemäß Berichte der Mitgliedsstaaten überprüft, Schattenberichte von Nicht-Regierungsorganisationen entgegennimmt und in eigenen „abschließenden Bemerkungen“ Empfehlungen ausspricht. Der aus achtzehn gewählten, unabhängigen Expertinnen und Experten zusammengesetzte Ausschuss behandelt darüber hinaus Staaten- und Individualbeschwerden, setzt Präventivmaßnahmen und thematische Diskussionen ein.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde begrüßte die „abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses. In dem Bericht werde die Verfolgung der Bahá’í im Iran als „Diskriminierung aufgrund der Rasse, Volkszugehörigkeit oder Religion“ bezeichnet, hieß es. „Diese Beurteilung ist wichtig, weil sie die Meinung eines internationalen Gremiums ist, dem auch viele Experten angehören, die mit dem Iran freundschaftlich verbunden sind“, sagte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf.
„Selbst wenn die Worte diplomatisch gewählt sind, so ist ihre Kritik am Iran ein weiterer Beweis dafür, dass die Welt die andauernde Verfolgung der Bahá’í im Iran – der größten religiösen, nicht-muslimischen Minderheit des Landes – nicht ignoriert, ebenso wenig die Verletzung von Menschenrechten aller anderen Bürger dieses Landes“, sagte Ala’i.
Berichte von Menschenrechtsgruppen
Die von Menschenrechtsorganisationen vorgelegten Schattenberichte sind hingegen kritischer. Sie stellen fest, dass die Bahá’í seit 2005 vermehrt unter willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, Zerstörung von Eigentum und Verweigerung des Rechts auf Bildung, Beschäftigung und sozialer Teilhabe zu leiden haben.
„Seit Anfang 2010 wurden viele Bahá’í zu Haftstrafen verurteilt”, heißt es in einem gemeinsamen Bericht der Menschenrechtsorganisationen International Federation for Human Rights (FIDH), Iranian League for the Defence of Human Rights (LDDHI) und Defenders of Human Rights Center (DHRC). Amnesty International beobachtete, dass „Schmähartikel und andere Medienbeiträge” häufig in staatlichen Medien verbreitet werden. „Diese Praxis ist besonders in Bezug auf die Bahá’í-Gemeinde Besorgnis erregend.”
Der Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung hatte sich schon zuvor zur Behandlung der Bahá’í im Iran geäußert. In „abschließenden Bemerkungen“, die 2003 veröffentlicht wurden, stellte der Ausschuss mit Besorgnis „die berichtete Diskriminierung von Minderheiten wie den Bahá’í“ fest, „denen bestimmte Rechte verweigert werden“ und was „anscheinend sowohl aus ethnischen wie religiösen Gründen geschieht“.
Des Weiteren empfahl der Ausschuss damals dem Iran, „sicherzustellen, dass alle Menschen ohne Unterschied der Rasse, Hautfarbe, Herkunft, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit ihr Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausüben können“. Auch sollte der Iran es „Studierenden unterschiedlicher Herkunft erlauben, sich an Universitäten einzuschreiben, ohne sie zu zwingen, ihre Religion anzugeben“.
„Die Mitglieder der Bahá’í-Religion sind unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Aber die Tatsache, dass der Ausschuss die starke religiöse Verfolgung der iranischen Bahá’í-Gemeinde als eine Angelegenheit wahrgenommen hat, die er untersuchen muss, zeigt noch aus einem anderen Blickwinkel, wie gravierend die Unterdrückung der Bahá’í und anderer Minderheiten heute im Iran ist“, sagte Ala’i.
„Die intensive Befragung während der Anhörungen zeigt die Skepsis, mit der die internationale Staatengemeinschaft Irans Bemühung begegnet, etwas zu verteidigen, was als Verletzung der Menschenrechte nicht zu verteidigen ist.”

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