Die Vereinten Nationen üben scharfe Kritik an Menschenrechtsverletzungen im Iran

Mit 80 zu 44 Stimmen bei 57 Enthaltungen verabschiedete gestern der Dritte Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, in der er seine „tiefe Sorge über die schwerwiegenden anhaltenden und regelmäßig auftretenden Menschenrechtsverletzungen“ im Iran zum Ausdruck bringt. Darüber berichtet die Webseite der Bahá’í-Gemeinde Deutschland.

Die Abstimmung im Dritten Ausschuss erfolgte, nachdem der Iran einen Geschäftsordnungsantrag („no-action motion“) einbrachte, um eine Abstimmung durch Vertagung abzublocken. Dieser Antrag wurde jedoch mit 91 zu 51 Stimmen bei 32 Enthaltungen abgelehnt.
Die Resolution geht detailliert auf aktuelle Hinweise über die wiederholte Anwendung von Folter ein, auf intensive Maßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger, auf die “überall vorhandene ungleiche Behandlung der Geschlechter und Gewalt gegen Frauen“ sowie auf die Diskriminierung von Minderheiten, darunter von Anhängern der Bahá’í-Religion.
„Die Wortwahl der Resolution, die die dreiundzwanzigste dieser Art seit 1985 ist, lässt keinen Zweifel daran, dass die Welt weiterhin tief besorgt über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran ist”, sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen.
Das fünfseitige Dokument wiederholt die Sorge, die UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon in einem Bericht vom Oktober zum Ausdruck  brachte. Darin kritisierte er den Iran für die Anwendung von Folter und Todesstrafe, die Misshandlung von Frauen, die wiederkehrende Verletzung der Rechte vor Gericht und sein Versagen beim Schutz von Minderheiten, wie der Bahá’í, Sufis, Balutschen und Kurden.
Die Resolution fordert den Iran auch auf, mit internationalen Menschenrechtsbeobachtern zusammen zu arbeiten und sie in das Land einreisen zu lassen.
“Die Internationale Bahá’í-Gemeinde begrüßt diese Resolution sehr – nicht nur für ihre klare Sicht auf das, was sich im Iran ereignet, sondern auch für die Aufforderung zu gesteigerter Beobachtung“, sagte Dugal. „Wie in der Resolution beschrieben, ist es bereits mehr als fünf Jahre her, seit der Iran UN-Abgesandte in das Land einreisen ließ, um die Berichte von Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. Dies ist natürlich inakzeptabel, vor allem für ein Land, das gegenüber der Welt behauptet, nichts zu verbergen zu haben.”
Dank der Unterstützung von 42 Staaten, die die Resolution mit einbrachten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Verabschiedung im Dritten Ausschuss nun auch die letztendliche Verabschiedung durch die Generalversammlung selbst möglich gemacht hat. Diese wird im Dezember stattfinden.
Die Resolution widmet der Behandlung der Anhänger des Bahá’í-Religion im Iran einen ganzen Abschnitt mit einer langen Liste von aktuellen Vorfällen und Übergriffen gegen die Bahá’í. So heißt es beispielsweise, dass es zunehmend Beweise dafür gibt, dass der Staat verstärkt Bahá’í identifiziert, überwacht und willkürlich festnimmt und sie aus Universitäten fernhält, ihr Eigentum beschlagnahmt oder mutwillig beschädigt sowie ihre Friedhöfe zerstört.  Zum jüngsten Prozess und zur Verurteilung der sieben Mitglieder der ehemaligen Bahá’í-Führungsriege heißt es, dass ihnen „Rechtsstaatlichkeit vorenthalten wurde“.

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