Hochrangig besetztes Podium diskutierte in Trier über die Grenzen der Religionsfreiheit

Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland berichtet auf ihrer Webseite über ein interreligiöses Gespräch über die Grenzen der Religionsfreiheit, zu dem das Ökumenische Institut für interreligiösen Dialog an der Universität Trier verschiedene hochrangige Religionsvertreter eingeladen hatte, so der neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, der katholische Bischof Stephan Ackermann, Rabbiner Gérald Rosenfeld für die Jüdische Gemeinde sowie Professor Ingo Hofmann als Vertreter der Bahá’í-Gemeinde Deutschland teil. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion, die am 17. November 2010 stattfand, vom Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Trier, Christoph Pistorius; ein Impulsreferat gab Prof. Walter-Andreas Euler von der Theologischen Fakultät Trier.

Professor Hofmann begrüßte die Tatsache, dass das Thema Religionsfreiheit auch unter Einbezug kleinerer Religionsgemeinschaft diskutiert werde und nicht nur in der Gegenüberstellung Christentum-Islam. Er betonte, dass Religionsfreiheit immer ein individuelles Recht sei, denn die Schriften Bahá’u’lláhs besagen, „der Glaube eines Menschen kann nur von ihm selbst abhängen“. Es gehe aber nicht nur darum, einen Wahrheitsanspruch zu besitzen, der Gläubige müsse vielmehr auch das Recht haben, diesen nach außen kundzutun. „Dieses in den Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht wird den Bahá’í im Iran systematisch verweigert“, betonte Hofmann. „Die Religionsfreiheit darf auch nicht Äußerungen der kulturellen oder nationalen Identität nachgestellt werden, sie sollte vielmehr selbst als uneingeschränkter Grundsatz gelten, der in unserer Gesellschaft unerlässlich ist für das Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Glaubens in gegenseitiger Achtung und gemäß dem Grundsatz der ‘Einheit in der Vielfalt’“, so Hofmann weiter.

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