Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Der Iran und die Menschenrechte

v.l.n.r.: Marietje Schaake, Payam Akhavan, Denise Fuchs, Mehran Barati, Isabel Schayani. Foto: Marco Abrar

Zu einer Podiumsdiskussion über die Menschenrechtssituation im Iran hatten die Kölner Bahá’í-Gemeinde und die Netzwerke United4Iran und Transparency for Iran am 19. November an die Universität Köln eingeladen. Prof. PayamAkhavan, Experte für internationales Strafrecht an der kanadischen McGill-Universität, Dr. Mehran Barati, Publizist und Exil-Politiker aus Berlin, sowie die niederländische Abgeordnete im Europäischen Parlament, Marietje Schaake, gingen der Frage nach, welche strafrechtlichen, politischen und völkerrechtlichen Mittel die internationale Gemeinschaft im Umgang mit dem Iran anwenden kann.
Gegen Andersdenkende und religiöse wie ethnische Minderheiten geht die iranische Regierung systematisch vor: willkürliche Festnahmen führten insbesondere seit den umstrittenen Präsidentschafts-wahlen im Jahr 2009 zu überfüllten Gefängnissen, in denen Hunderte von Menschen auf einen Prozess warten. Grundrechte werden ignoriert.
Mit Prof. Payam Akhavan konnten die Veranstalter einen langjährigen Beobachter der verfehlten iranischen Menschenrechtspolitik gewinnen. Von 1994 bis 2000 war er Rechtsberater am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, Rechtsberater bei den Vereinten Nationen bei der Aufklärung von Verbrechen in Kambodscha, Guatemala und Ruanda und Mitbegründer des Ir Documentation Centres. Es erfasst Menschenrechts-verletzungen im Iran, „denn nur was dokumentiert ist gerät nicht in Vergessenheit und kann – wenn auch nach Jahren oder Jahrzehnten – der Gerechtigkeit zugeführt werden“, wie Akhavan betonte. Sein Plädoyer für die Schaffung eines solchen „Gedächtnisses“ überzeugte die zahlreichen Studenten der Fakultät für Völkerrecht, Exil-Iraner und Interessierte, die im gut gefüllten Hörsaal saßen.
„Die Bundesrepublik ist der größte Handelspartner des Iran, aber Sanktionen müssen kritisch betrachtet und dosiert eingesetzt werden“, meinte die niederländische Europaabgeordnete Schaake. „Handelsembargos treffen bekanntlich den normalen Bürger, der mit den Menschenrechtsverletzungen meist nichts zu tun hat.“ Die Parlamentarierin setzte sich stattdessen dafür ein, dass iranischen Politikern, die sich erwiesenermaßen Menschenrechts-verletzungen zuschulden kommen ließen, die Einreise nach Europa verwehrt wird. „Was Sie alle sonst noch tun können“, sagt Schaake, „ist sich untereinander besser zu vernetzen, um größere Öffentlichkeit zu erhalten und mehr Nachdruck zu erzeugen. Ich bekomme beispielsweise ein Vielfaches an Informationen über den Schutz gewisser Fischarten, als über den Schutz von Menschenrechten.“
Mehran Barati ermutigte die Anwesenden, ihre Scheu vor Politikern und Gremien abzulegen und „an Türen zu klopfen, die dann oft unerwartet aufgehen“. Er berichtete von mehr als 4000 iranischen Flüchtlingen, die in der Türkei auf ein Visum warteten. Auch dank seiner Arbeit nahm die Bundesregierung in diesem Jahr 50 dieser Flüchtlinge auf, obgleich sie danach erklärte, dass es zu keiner weiteren Aufnahme käme. „Die religiöse Gemeinschaft der Bahá’í ist im Iran am schwersten von Verfolgung betroffen“, stellte er fest. „Ich weigere mich von den Bahá’í als Gruppe zu sprechen. Bahá’í sind Iraner, Menschen wie Du und ich, die der Bahá’í-Religion angehören. Den Menschenrechtsaktivisten im Iran möchte ich meine Anerkennung aussprechen – sie sind uns allen Vorbild, weil sie für Demokratie und letztendlich für eine bessere Welt kämpfen. Emanzipation lässt sich auf die Dauer nicht unterdrücken und ihre Opfer sind nicht umsonst.“
Barati wies auch auf die Möglichkeit hin, Menschenrechtsverbrecher außerhalb ihres Landes anzuklagen. „Bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie auch bei Kriegsverbrechen ist die internationale Gemeinschaft aufgefordert, den Opfern beizustehen, Zeugenschutzprogramme einzuführen und Verbrechen ans Tageslicht zu bringen. Je nach nationaler Rechtsprechung muss entschieden werden, in welchem Land ein Prozess die besten Aussichten auf die Verurteilung der Angeklagten hat.“

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