UN-Generalversammlung verurteilt den Iran für seine Menschenrechtsverletzungen

Die Generalverammlung der Vereinten Nationen verurteilte den Iran wegen seiner Menschenrechtsverletzungen.

Die Vereinten Nationen verurteilten den Iran gestern erneut für seine Missachtung internationaler Menschenrechtsnormen. Mit 78 zu 45 Stimmen und 59 Enthaltungen bestätigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, in der sie ihre „tiefe Sorge über die schweren und wiederholten Verletzungen der Menschenrechte“ zum Ausdruck bringt. Die Resolution wurde mit dem höchsten Prozentsatz an zustimmenden Voten seit mehr als zwanzig Jahren verabschiedet, berichtet der Bahá’í World News Service.
Die Resolution drückt besonders die Sorge über umfangreiche Übergriffe auf Menschenrechtsverteidiger, über die Anwendung von Gewalt, willkürliche Verhaftungen, unfaire Gerichtsprozesse und Berichte über Folter aus. Auch werden die Unterdrückung von und Gewalt gegen Frauen sowie die Diskriminierung von Minderheiten, darunter den Bahá’í, verurteilt.
„Die Weltgemeinschaft hat klare Worte gesprochen. Sie ist über die anhaltenden und zunehmenden Menschenrechtsverletzungen im Iran entsetzt“, sagte Bani Dugal, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen. Sie begrüßte das Ergebnis und wies darauf hin, dass die Dokumente der Vereinten Nationen eine große Bandbreite an Menschenrechtsverletzungen auflisten – von Folter über die Unterdrückung von Frauen bis hin zur Verfolgung von Minderheiten. „All dies geschieht schon zu lange und es ist höchste Zeit, dass der Iran die internationale Gemeinschaft achtet und die internationalen Rechtsnormen einhält.”
In der Resolution ist ein ganzer Abschnitt der Behandlung der iranischen Bahá’í gewidmet. In einer langen Liste werden aktuelle Anti-Bahá’í-Aktivitäten aufgeführt, darunter „sich häufende Beweise, dass der Staat die Bahá’í identifiziert, überwacht und willkürlich festnimmt, Bahá’í-Gläubige davon abhält, sich an Universitäten einzuschreiben oder ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ihr Eigentum beschlagnahmt oder zerstört und ihre Friedhöfe schändet …“ Auch die Verurteilung und Bestrafung der sieben führenden Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde, denen „Rechtsstaatlichkeit vorenthalten wurde” sei Anlass zu Sorge.

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