UN-Sonderermittler soll Menschenrechtsverletzungen im Iran untersuchen

Das erste Mal seit seiner Gründung vor fünf Jahren hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf einen Sonderberichterstatter ernannt, der überprüfen soll, inwiefern der Iran internationale Menschenrechtsstandards einhält. Die Entscheidung, die mit 22 zu 7 Stimmen bei 14 Enthaltungen gefällt wurde, spiegelt die wachsende Ungeduld der internationalen Staatengemeinschaft über die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen im Iran wider.
„Diese Abstimmung ist einigermaßen historisch zu nennen”, kommentierte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf, den Beschluss. Der Entscheidung kommt besondere Bedeutung zu, da das erste Mal seit 2006 ein neues Ländermandat eingerichtet werden konnte. „Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein im Bestreben des Rates, für die grundlegenden Rechte aller Menschen in der ganzen Welt einzustehen und sie zu schützen.“
„Oft genug hat die Welt die Behauptung des Iran hören müssen, es würden dort keine Menschenrechte verletzt, wo doch der Iran zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern in der heutigen Welt zählt”, sagte Ala’i.
Mit der heutigen Resolution riefen die 47 Mitgliedsstaaten des Rates den Iran mehrheitlich auch dazu auf, den Sonderberichterstatter ins Land einreisen zu lassen. Sollte der Iran dies zulassen, wäre es der erste Besuch eines Mandatsträgers des UN-Menschenrechtsrates seit 2005.
Nach einem neuerlichen Bericht UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon über die Menschenrechtslage im Iran unterstützten 52 Co-Sponsoren aus jeder Region der Erde die Resolution, darunter auch viele Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die derzeit nicht im Menschenrechtsrat vertreten sind. Dies ist beispielsweise für Deutschland der Fall.
In dem Bericht Ban Ki-moons vom 14. März (A/HRC/16/75) wurde die Sorge über eine große Bandbreite von Menschenrechtsverletzungen im Iran zum Ausdruck gebracht. „Der Generalsekretär ist über Berichte von vermehrten Hinrichtungen, Amputationen, willkürlichen Festnahmen, unfairen Prozessen und möglicherweise Folter und Misshandlung von Menschenrechtsaktivisten, Rechtsanwälten, Journalisten und Oppositionellen tief beunruhigt”, schrieb Ban.
Der Bericht drückte auch Sorge über die anhaltende Verfolgung von Minderheiten aus. Er verwies insbesondere auf die Verfolgung der iranischen Bahá’í sowie auf die Lage der arabischen, armenischen, azerischen, jüdischen, kurdischen und anderer religiöser wie ethnischer Minderheiten. In Bezug auf die Bahá’í betonte Ban, dass in jüngster Zeit eine Reihe von Bahá’í festgenommen wurden und dass sieben Bahá’í-Führungsmitglieder nach einem Prozess, den viele für unfair hielten, zu langen Haftstrafen verurteilt wurden.
„Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte brachte ihren Fall mehrere Male in Briefen und bei Begegnungen vor iranische Behörden und drückte ihre tiefe Sorge darüber aus, dass diese Verhandlungen keiner Rechtsstaatlichkeit und keinen fairen Prozessbedingungen entsprachen”, schrieb Ban. Des Weiteren betonte Ban, dass die Hochkommissarin Navanethem Pillay den Iran aufgefordert habe, unabhängige Beobachter zu der Gerichtsverhandlung zuzulassen, doch dass der Iran diese Bitte abgeschlagen habe.
Ban merkte auch an, dass die Vereinten Nationen Berichte über die Verfolgung von Christen erhalten habe. Außerdem sagte er, dass Mitglieder der kurdischen Gemeinde weiterhin unter verschiedenen Vorwürfen der Bedrohung der Staatssicherheit, darunter Mohareb, hingerichtet würden.
Schließlich drückte Ban seine Sorge über die Tatsache aus, dass der Iran seit 2005 keine UN-Sonderberichterstatter zugelassen habe. Er forderte den Iran auf „es zu seiner Priorität zu machen, ihnen zu ermöglichen, das Land zu besuchen, damit sie Beurteilungskriterien hätten.“

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