Frauenrechte im Iran im Fokus neuer Menschenrechtsberichte


Wie der Iran seine Staatsbürgerinnen behandelt, die unter anderem auch Angehörige der Bahá’í-Religion sind, ist Gegenstand von drei neuen Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen. Die International Federation for Human Rights (FIDH), der Minority Rights Group International (MRG) und Amnesty International untersuchen die Lage der Bahá’í im Iran vor dem Hintergrund einer ohnehin verheerenden Menschenrechtsbilanz der iranischen Regierung. Im Fokus steht die Lage weiblicher Gefangener.
„Jeder dieser Menschenrechtsberichte untersucht ein Schwerpunktthema – Minderheiten, weibliche Gefangene und der Nahe Osten im Allgemeinen – und erklärt die anhaltende Verfolgung der Bahá’í anhand dieser Zusammenhänge. So werden die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Menschenrechtsverletzungen deutlich“, sagt Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf. Sie ergänzt: „Auch wir bringen unsere tiefe Sorge über Menschenrechtsverletzungen anderer Gruppen im Iran zum Ausdruck, wie beispielsweise von Frauen, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten sowie jene von ganz normalen Bürgern, die nur ihr Recht auf Meinungsfreiheit einfordern.“
“Alle weiblichen politischen Häftlinge freilassen“
In ihrem Bericht über weibliche Gefangene fordert die in Paris ansässige FIDH den Iran auf, „alle weiblichen politischen Gefangenen ohne Auflagen und unverzüglich freizulassen“. Der Iran hält derzeit mindestens 47 solcher unschuldiger Frauen gefangen, schrieb FIDH am 13. August. Darunter zählt die Organisation auch sechs Bahá’í auf, so Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, die wegen ihrer Mitgliedschaft in einem ad-hoc-Komitee eine 20-jährige Haftstrafe verbüßen. Sie kümmerten sich um die Belange der über 300.000 Angehörigen der iranischen Bahá’í-Gemeinde. Im letzten Jahr wurden ihnen deswegen unrechtmäßig Spionage und andere konstruierte Anklagen angelastet, die ausschließlich mit ihren Tätigkeiten für die Bahá’í-Gemeinde zusammenhängen.
In dem Bericht wird auch die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh genannt, die eine Vielzahl von Opfern von Menschenrechtsverletzungen verteidigt. Neben einigen Bahá’í handelt es sich dabei ebenso um Gefangene, die zum Tode verurteilt wurden, jedoch zur Tatzeit noch minderjährig waren. Im Januar dieses Jahres verurteilte die Behörde Nasrin Sotoudeh selbst zu elf Jahren Haft. Die Anklagepunkte lauteten unter anderem auf „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ und „Propaganda gegen das Regime“. Zusätzlich wurde ihr für 20 Jahre die Lizenz als Rechtsanwältin entzogen.
Zu den weiteren von FIDH untersuchten Fällen zählt die Menschenrechtsaktivistin Mahboubeh Karami, die eine dreijährige Haftstrafe verbüßt, die Journalistin Hengameh Shahidi, die eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt, die Studentin Bahareh Hedayat, die zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, sowie die Schauspielerin Marzieh Vafammehr, die derzeit willkürlich inhaftiert ist.
“Die internationale Gemeinschaft sollte der Frauenrechtsbewegung im Iran und dem Kampf für Grundfreiheiten, Gleichberechtigung und Respekt der Menschenrechte im Iran volle Unterstützung zusagen“, sagte Karim Lahidji, Vizepräsident der FIDH und Vorsitzender der Iranian League for the Defence of Human Rights im Iran (LDDHI).
Die Situation der Bahá’í bleibt “schlimm
In London veröffentlichte im letzten Monat Minority Rights Group International (MRG) ihren Jahresbericht über die Lage von Minderheiten in der ganzen Welt. Auch sie lenkte den Blick auf Frauen, die Minderheiten und indigenen Gemeinschaften angehören. Aufgrund ihrer ethnischen, religiösen oder indigenen Zugehörigkeit seien sie oft Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt, Folter und Mord, hieß es.
”Die Situation der Bahá’í im Iran blieb auch 2010 weiterhin schlimm”, heißt es in dem Kapitel über den Iran. Der Prozess und die Verurteilung der sieben iranischen Bahá’í-Führungsmitglieder fand „ohne unabhängige Beobachter“ statt. Die iranischen Bahá’í haben nur eingeschränkten Zugang zu Bildung und Beschäftigung, sie sind “willkürlichen Zerstörungen ihrer Häuser, Verhaftungen, Beschlagnahmungen und der Zerstörung ihres Eigentums ausgesetzt“, so Minority Rights Group International.
Auch Amnesty International schreibt in einer Sonderbeilage der Zeitschrift Wire zum Thema „50 Jahre Verteidigung der Rechte im Nahen Osten und Nordafrika“, dass die Bahá’í zu den vielen religiösen Minderheiten des Nahen Ostens gehören, die „manchmal mit einem tief-verwurzelten Argwohn und mit Feindseligkeit betrachtet werden, die die Menschenrechtsverletzungen an ihnen begünstigt“.
Bereits zuvor hatte die Menschenrechtsorganisation in einer Vorlage ihre Sorge über die Belästigung und Inhaftierung von Frauen im Iran gegenüber der UN-Frauenrechtskommission vorgebracht, darunter von Menschenrechtsverteidigerinnen und Angehörigen von Minderheiten. Die Vorlage (MDE 13/071/ 2011) sollte die UN-Frauenrechtskommission über Fälle von Menschenrechtsverletzungen an Frauen im Iran informieren, wobei insbesondere die Situation von elf Personen hervorgehoben werden. Unten ihnen befindet sich auch die Bahá’í Rozita Vaseghi, die am 15. März 2010 in ihrem Haus in Maschhad festgenommen wurde. Wegen “Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation mit dem Ziel die Sicherheit des Landes zu schwächen” sowie “Propaganda gegen das System” ist sie zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach ihrer Haftstrafe darf sie für zehn Jahre zudem das Land nicht verlassen.

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