"Zwischen Anerkennung und Schikane"

Oberkirchenrat Thorsten Leißer, Referent für Menschenrechte und Migration im Kirchenamt der EKD, schreibt einen Gastkommentar zur Lage religiöser Minderheiten im Iran auf evangelisch.de. Anlass ist eine seit Anfang Oktober kursierende Pressemeldung der iranischen Botschaft in Berlin, „wonach Anschuldigungen gegen [den zum Tode verurteilten iranischen Pastor Youcef] Nadarkhani nicht wegen des Abfalls vom Islam, sondern aufgrund von ‚Aktivitäten gegen die Sicherheit des Landes‘ erhoben worden sein sollen“, wie Thorsten Leißer schreibt. „Tatsächlich sind Menschenrechtsverletzungen im Iran ein Dauerthema“.

Besonders die Situation von religiösen Minderheiten stellt sich im Iran sehr komplex dar. Während die historischen christlichen Kirchen wie etwa die Armenisch-Orthodoxe oder die mit Rom unierte Chaldäische Kirche anerkannt sind und festgeschriebene Rechte haben – bis hin zu garantierten Sitzen im iranischen Parlament – sieht es beispielsweise für Angehörige der Baha’i deutlich schlechter aus. Diese Minderheit mit über 300.000 Gläubigen leidet schon seit vielen Jahren an brutalen Verfolgungsmaßnahmen.
Nach Angaben des Nationalen Geistlichen Rates der Bahai in Deutschland sind derzeit 122 Bahai inhaftiert, weitere 96 stehen unmittelbar vor dem Beginn einer Haftstrafe und 199 Personen erwarten ihre Verurteilung. Aber auch innerhalb der muslimischen Mehrheitsbevölkerung gibt es Diskriminierungen. So sind Sunniten und Derwische ebenfalls staatlichen Schikanen ausgesetzt und müssen immer wieder mit Festnahmen und Beschädigung ihrer Gebetshäuser rechnen. Seitens der im weitesten Sinne reformatorischen Kirchen bekommen die so genannten „neuen“ Kirchen im Iran große Probleme. Dabei handelt es sich um Gemeinden, die aus charismatischer und pfingstkirchlicher Evangelisation erwachsen und hauptsächlich aus muslimischen Konvertiten bestehen.

[Anmerkung: es sind nach Informationen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland derzeit 112 Bahá’í, nicht wie übermittelt 122, wegen ihres Glaubens in iranischer Haft.]

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