Entschließung des Europäischen Parlaments zu aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Iran

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben sich am 17. November 2011 die Fraktionen des Europäischen Parlaments zu aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Iran geäußert. Mit dem verabschiedeten Antrag fordert das Parlament die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu auf, „iranischen Staatsangehörigen, die aus ihrem Land geflohen sind, Zuflucht zu gewähren, beispielsweise durch die Initiative „Shelter City“ („Zufluchtstadt“)“. Bezüglich der zahlreichen Verletzungen des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit nach Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt es:

J. in der Erwägung, dass der Druck auf religiöse Minderheiten, vor allem die Baha’i, und auf Konvertiten und abtrünnige Schia-Schüler weiter erhöht wird; in der Erwägung, dass die Baha’i, obwohl sie die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit sind, unter schwerwiegenden Diskriminierungen leiden, indem ihnen unter anderen der Zugang zu Bildung verweigert wird, und dass die Gerichtsverfahren gegen ihre sieben inhaftierten Führer fortgeführt werden und über 100 Mitglieder der Religionsgemeinschaft weiterhin in Haft sind; in der Erwägung, dass Berichten zufolge in der ersten Hälfte des Jahres 2011 mindestens 207 Christen verhaftet wurden; in der Erwägung, dass sunnitische Muslime weiterhin praktisch und rechtlich diskriminiert und daran gehindert werden, ihr Recht auf Ausübung ihrer Religion in vollem Umfang wahrzunehmen; in der Erwägung, dass eine staatlich unterstützte Diffamierungskampagne gegen die (schiitischen) Nematollah-Sufis, in deren Rahmen alle Formen des Mystizismus als satanisch dargestellt und die Sufi-Anhänger verfolgt werden, fortgeführt wird, wobei das eklatanteste Beispiel dafür der bewaffnete Angriff in der Stadt Kavar im September 2011 war, bei dem eine Person getötet wurde und weitere schwer verletzt wurden;
K. in der Erwägung, dass Personen, die vom Islam konvertiert waren, verhaftet wurden, und dass aufgrund von Artikel 225 des Entwurfs des Strafgesetzbuches die Todesstrafe für verurteilte männliche Renegaten verbindlich vorgeschrieben werden soll; in der Erwägung, dass dem protestantischen Pfarrer Yousef Nadarkhani nach wie vor wegen Apostasie die Todesstrafe droht;
[…]
11. fordert den Iran auf, dafür zu sorgen, dass das Recht auf freie Wahl der Religion oder Weltanschauung uneingeschränkt geachtet wird, unter anderem indem er sicherstellt, dass das geltende Recht und die Rechtspraxis vollständig mit Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte in Einklang stehen, und weist darauf hin, dass es hierzu auch gehört, das Recht jeder Person, aus eigener Entscheidung eine andere Religion anzunehmen, ohne Bedingungen und Einschränkungen zu garantieren;
12. fordert den Iran auf, unverzüglich darauf hinzuwirken, dass Angehörige der Gemeinschaft der Baha’i vor Diskriminierung auf jedem Gebiet geschützt werden, dass über Verletzungen ihrer Rechte unverzüglich ermittelt wird, dass die dafür Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden und dass den Angehörigen dieser Gemeinschaft wirksame Rechtsmittel zur Verfügung stehen;

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