UN-Menschenrechtsrat verlängert Iran-Mandat

Am 20. März berichteten wir von der Forderung verschiedener Nicht-Regierungsorganisationen an den UN-Menschenrechtsrat, das Mandat des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in Iran zu verlängern. Am 22. März stimmten die 47 Mitglieder des Menschenrechtsrates in Genf nun einer Verlängerung des Mandats zu. Damit wird UN-Sonderberichterstatter Dr. Ahmad Shaheed um ein weiteres Jahr den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte in Iran  berichten und Empfehlungen abgeben können. Die Abstimmung war mit 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen sehr eindeutig.
Der UN-Menschenrechtsrat rief die iranische Regierung zudem dazu auf, vollständig mit dem UN-Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten („to cooperate fully“)  und ihm den Zugang ins Land zu erlauben sowie ihm alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um das Mandat vollständig umsetzen zu können. Der Text der Resolution lässt sich in dieser Datei einsehen: A_HRC_19_L22.  Die Menschenrechtsorganisation United4Iran stellt inzwischen hier eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Mitgliedsstaaten im UN-Menschenrechtsrat zur Verfügung.
In einer ersten Reaktion meinte der österreichische Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger:

Ich fordere den Iran auf, endlich seine Blockade aufzugeben, mit dem UNO-Sonderberichterstatter zu kooperieren und diesem umgehend eine Einreisegenehmigung zu erteilen. Der massive Anstieg von Todesurteilen und Hinrichtungen im Iran ist alarmierend. Besonders schrecklich sind Todesurteile gegen Jugendliche und öffentliche Hinrichtungen. Ich appelliere dringend an den Iran, die Hinrichtung von Jugendlichen endgültig zu stoppen.

Auch die Lage der religiösen Minderheiten verschlechtere sich weiter, hieß es in einer Mitteilung. So wurden nach der erzwungenen Schließung des Bahai Institute for Higher Education in 2011 mehrere Personen, die damit in Verbindung standen, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, teilte das Außenministeriums Österreichs mit. Dem iranischen Pastor Yousef Nadarkhani, der wegen Apostasie zum Tode verurteilt wurde, drohe weiterhin die Hinrichtung. Spindelegger betonte:

Religionsfreiheit ist Teil der universellen und nicht verhandelbaren Menschenrechte. Die Verhängung der Todesstrafe gegen Menschen auf Grund ihres Glaubens ist völlig inakzeptabel.

Österreich ist Mitglied des UN-Menschenrechtsrat. Die Bundesrepublik Deutschland war von 2006 bis 2009 Mitglied. Sie kandidiert für eine erneute Mitgliedschaft für den Zeitraum 2012 bis 2015.

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