Breite Empörung über Berufungssurteil im Fall Abdolfattah Soltani

In dieser Woche wurde das Berufungsurteil gegen den iranischen Menschenrechtsanwalts Abdolfattah Soltani verkündet. Der Träger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2009 wurde Anfang März 2012 in erster Instanz von einem Revolutionsgericht in Teheran zu einer 18-jährigen Haftstrafe sowie einem 20-jährigen Berufsverbot verurteilt worden. Nun wurde diese Woche bekannt, dass ein Berufungsgericht eine 13-jährige Haftstrafe verhängt hat. Sowohl Regierungs- als auch Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag äußerten sich dazu gestern und heute. So erklärten die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der Unions-Fraktion, Erika Steinbach, und der aus Nürnberg stammende Integrationsbeauftragte der Fraktion, Michael Frieser:

Das Berufungsurteil ist empörend. Es ist rein politisch motiviert und hält keinem rechtsstaatlichen Maßstab stand. Besonders heuchlerisch ist die Senkung der Haftdauer von 18 auf 13 Jahre. Es soll vorgaukelt werden, das Berufungsgericht hätte das erstinstanzliche Urteil noch einmal abgewogen. Tatsächlich zeigt das Regime in Teheran wieder einmal sein menschenverachtendes Gesicht und will einen profunden Kritiker der iranischen Zustände dauerhaft mundtot machen.

Der ebenfalls aus Nürnberg stammende SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Günter Gloser, meinte:

Die Verurteilung von Herrn Soltani ist unbegründet, die Vorwürfe sind konstruiert. Vor allem aber ist die Härte des Urteils schockierend. Auch wiegt schwer, dass der Menschenrechtsanwalt seine Haftstrafe in einem mehr als 1.200 km von Teheran entfernten Gefängnis verbüßt werden soll. Dies gilt insbesondere, da Soltani offenbar schon durch seine bisherige Haft erkrankt ist und dringend medizinische Hilfe benötigt.

Auch Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hält das Urteil für ein „Gesinnungsurteil“:

Die Verurteilung von Abdolfattah Soltani ist empörend und hält keinerlei rechtsstaatlichen Prinzipien stand. Das Urteil ist rein politisch motiviert. Das Verfahren hat ohne internationale Beobachter stattgefunden. Das iranische Regime rühmt sich scheinheilig damit, die Würde des Menschen zu achten. Wir fragen uns, wen die iranische Regierung hier täuschen möchte. Von einer unabhängigen an Recht und Gesetz gebundenen Justiz kann nicht die Rede sein. Soltanis einziges Vergehen ist die Verteidigung der Menschenrechte. 2003 gründete er gemeinsam mit Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi das Zentrum für Menschenrechtsverteidiger in Teheran. Dafür erhielt er 2009 den Nürnberger Menschenrechtspreis. Auch wenn im Berufungsverfahren die Strafe von 18 auf 13 Jahre Haft gesenkt wurde: Das Urteil ist und bleibt ein Gesinnungsurteil, das einen Regimekritiker mundtot machen soll. Noch dazu droht Soltani die Verlegung in ein von Teheran 1.200 km entferntes Gefängnis. Der wöchentliche Besuch seiner Familie soll so unterbunden werden. Damit versucht das iranische Regime, Soltani zu zermürben. Abdolfattah Soltani zahlt einen hohen persönlichen Preis für seine Überzeugungen. Er verdient unsere Solidarität und uneingeschränkte Unterstützung für seinen Mut und Kampf für Demokratie und Menschenrechte. Freiheit für Soltani.

Die in Nürnberg lebende Tochter des Rechtsanwalts, Maede Soltani, berichtete unterdessen gegenüber der Stadt Nürnberg, dass ihr Vater aufgrund der Mangelversorgung in der Haft erkrankt sei und dringend medizinische Hilfe benötige. Amnesty International bezeichnete Soltani als “gewaltlosen politischen Gefangenen, der wegen seiner rechtmäßigen Aktivitäten als Menschenrechtsanwalt eingesperrt wurde”.

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