UN-Sonderberichterstatter verurteilen Hinrichtungen und unfaire Verfahren

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage in Iran, Ahmed Shaheed, der Sonderberichterstatter für außergerichtliche, systematische oder willkürliche Hinrichtungen, Christof Heyns, sowie der Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez, verurteilen in einer gemeinsamen Stellungnahme die jüngsten Hinrichtungen von vier Mitgliedern der arabischen Ahwazi-Minderheit in Iran. Die vier Iraner wurden nach einem dem Vernehmen nach unfairen Gerichtsverfahren um den 19. Juni herum im Karoun-Gefängnis in Ahwaz hingerichtet.
„Angesichts der mangelnden Transparenz bei Gerichtsverfahren bestehen große Sorgen über faire und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren in Fällen, bei denen in Iran die Todesstrafe verhängt werden“, sagten die unabhängigen Menschenrechtsexperten laut einer Pressemitteilung der Vereinten Nationen unter Hinweis auf die Hinrichtungen von Abdul Rahman Heidarian, Abbas Heidarian, Taha Heidarian und Ali Sharif.
Die vier Männer, von denen drei Brüder sind, wurden Berichten zufolge im April 2011 während einer Demonstration in Khuzestan verhaftet und wegen Moharebeh („Feindschaft gegen Gott“) und Fasad-fil arz („Verderbnis auf  Erden“) zum Tode verurteilt. „Nach internationalem Recht ist die Todesstrafe die extremste Form der Bestrafung, die, wenn sie überhaupt angewandt wird, nur für die schwersten Verbrechen verhängt werden sollte“, meinen die drei Sonderberichterstatter. „Auch Angeklagte in Fällen, bei denen Todesurteile ausgesprochen werden, sollten ein faires Verfahren erhalten, wie es in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegt und von Iran im Jahr 1975 ratifiziert wurde.“ Jedes Todesurteil, das im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen steht, sei gleichbedeutend mit einer willkürlichen Hinrichtung, betonten die drei UN-Sonderberichterstatter.
Die Menschenrechtsexperten stellen auch mit Sorge die hohe Zahl von öffentlich durchgeführten Hinrichtungen fest, die trotz eines Rundschreibens des obersten Chefs der Justiz aus dem Januar 2008 ausgeführt werden, das öffentliche Hinrichtungen verbietet. In diesem Jahr wurden mindestens 25 Hinrichtungen in der Öffentlichkeit durchgeführt, hieß es. „Hinrichtungen in der Öffentlichkeit kommen zu den bereits grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Arten der Todesstrafe hinzu und können nur eine entmenschlichende Wirkung auf die Opfer und eine brutalisierende Wirkung auf diejenigen haben, die den Hinrichtungen beiwohnen“, unterstreichen die unabhängigen Experten.
Die Sonderberichterstatter bedauern, dass die Behörden weiterhin die Todesstrafe mit alarmierender Häufigkeit anwenden, trotz der zahlreichen Aufforderungen an die Regierung der Islamischen Republik Iran, ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen. Mindestens 140 Hinrichtungen wurden seit Anfang 2012 bekannt, wobei einige Quellen angeben, die Zahl liege bei 220. Die Mehrzahl von ihnen sind für Drogendelikte verhängt worden, was die Experten anzweifeln. Ahmed Shaheed, Christof Heyns und Juan E. Méndez fordern die iranischen Behörden auf, „umgehend die Verhängung der Todesstrafe für Verbrechen, die keine der schlimmsten Verbrechen sind, zu stoppen sowie einen konsequenten Respekt für faire Gerichtsverfahren sicherzustellen.“

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