Semnan: drei Schicksale, eine Haftanstalt

Barman Ehsani muss mittlerweile sieben Monate alt sein, Suren Ghorbani und Rasam Tibyanian bald ein Jahr. Sie sind wahrscheinlich die jüngsten Insassen des Frauengefängnisses in Semnan, einer iranischen Stadt, 220 Kilometer östlich von Teheran entfernt. Ihr Schicksal wurde von der Gesellschaft für bedrohte Völker aufgegriffen. Um der Forderung nach Freilassung der Mütter aus Semnan Nachdruck zu verleihen, hat die Gesellschaft Postkarten drucken lassen. Damit kann sich jeder an Bundespräsident Joachim Gauck wenden. Der Bundespräsident wird gebeten, sich persönlich bei der iranischen Führung für die Freilassung der jungen Mütter und ihrer Kinder sowie der anderen Inhaftierten einzusetzen.Wir veröffentlichen hier die deutsche Übersetzung eines glaubhaften Berichts aus dem Iran, der die Umstände ihrer Gefangennahme sowie deren Haftbedingungen schildert. 

Semnan

Der Vater des kleinen Barman, Erfan Ehsani, wurde wegen seines Bekenntnisses zur Bahá’í-Religion und des Vorwurfs der Propaganda gegen die Ordnung der Islamischen Republik Iran zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er befindet sich nun im Männergefängnis von Semnan. Auch seine Mutter, Tarane Torabi, wurde wegen ihrer Zugehörigkeit zur Bahá’í-Gemeinde und unter Vorwürfen wie Propaganda gegen die staatliche Ordnung, Mitgliedschaft in Bahá’í-Institutionen, Gründung ungesetzlicher Vereinigungen und „Präsenz unter Muslimen“ – gemeint ist wohl der Umstand, dass die Familie Kontakte mit ihrer muslimischen Umgebung pflegte – zu 30 Monaten Haft verurteilt. Die steht sie nun mit ihrem Sohn im Frauengefängnis von Semnan durch.
Wie dies kam? Schon während der Schwangerschaft von Frau Torabi stürmten die Beamten des Geheimdienstministeriums das Haus der Familie und versuchten, diese mit Drohungen und Beschimpfungen einzuschüchtern und den Ehemann zu verhaften. Der psychische Stress löste bei der Mutter eine Frühgeburt aus. Der kleine Barman kam nach acht Monaten Schwangerschaft einen Monat zu früh zur Welt. Sichtbar haben diese Ereignisse nach der Geburt sein Wachstum und seine Entwicklung beeinträchtigt. Etwa zeitgleich zur Geburt wurde Frau Torabi das gegen sie gerichtete Urteil des Revisionsgerichts zugestellt. Sie wurde aufgefordert, ihre dreißigmonatige Haftstrafe anzutreten und im September 2011 mit ihrem Kind im Gefängnis von Semnan vorstellig zu werden. Einen Monat später stürmten die Beamten erneut das Haus der Familie und setzten Herrn Torabi unter massiven Druck, sich zum Wehrdienst zu melden. Als dieser zum Kreiswehrersatzamt ging, um sich zum Militärdienst zu melden, wurde er von den Beamten des Geheimdienstes verhaftet. Im Oktober 2011 kam er in das Männergefängnis von Semnan.
Die junge Mutter Neda Madjidi wurde unter unklaren Vorwürfen wie Propaganda gegen die staatliche Ordnung zu einer Geldstrafe verurteilt. Da sie die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde sie in November 2011 mit ihrem Neugeborenen, Suren Ghorbani, in das Gefängnis von Semnan verlegt, um dort ihre sechsmonatige Haftstrafe abzusitzen. Die Beamten des Geheimdienstministeriums in Semnan hatten Frau Majidi während ihrer Schwangerschaft an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zum Verhör vorgeladen und zwangen sie jedes Mal, mehrere Stunden lang sitzend Fragen zu beantworten – dies, obwohl sie wussten, dass Frau Majidi bereits operiert worden war und dass man ihr Metallteile in die Hüfte eingesetzt hatte. Statt auf ihre Proteste einzugehen, hielten ihr die Beamten vor, dass sie eigentlich dankbar sein müsste, aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht sofort verhaftet worden zu sein und nur von morgens bis nachmittags dem Verhör unterzogen zu werden. Auch erlaubte man ihr doch, abends nach Hause zu gehen.
Zohre Nikain wurde unter fadenscheinigen Vorwürfen wie Propaganda gegen die Ordnung, Mitgliedschaft in Bahá’í-Institutionen und Gründung illegaler Vereinigungen zu einer 23-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Seit September 2011 sitzt sie sie mit ihrem Sohn Rasam im Frauengefängnis von Semnan ab. Noch während ihrer Schwangerschaft wurde ihr das Urteil der ersten Instanz zugestellt: sieben Jahre Haft. Ihr Berufungsantrag wurde noch während der letzten Schwangerschaftswochen abgelehnt und erst nach der Niederkunft wurde das Urteil durch das Revisionsgericht in eine 23-monatige Haftstrafe umgewandelt.
Drei Schicksale, eine Haftanstalt
Das Gefängnis befindet sich in der Innenstadt von Semnan. Es ist in Teilen einer ehemaligen Karawanserei untergebracht, die vor etwa 300 Jahren erbaut wurde. Wie alle Bauten aus der Zeit ist sie aus Lehm und Ziegel und von allerlei kleinen Tiere und Insekten bewohnt. Kurz: Der Bau ist überhaupt nicht zur Verwendung als Gefängnis gedacht. Nach iranischem Recht müssen die Bauämter die Eignung aller öffentlichen Gebäude gemäß ihrem Verwendungszweck bestätigen. Da die Karawanserei dem Denkmalschutz untersteht, lassen die Ämter für Denkmalpflege keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude zu – nicht einmal Reparaturen. Verbesserungen werden nur sehr restriktiv genehmigt. Nach der aktuellen Rechtslage – selbst nach den Gesetzen der Islamischen Republik Iran – ist der Einsatz dieses Gebäudes als Haftanstalt unzulässig und erfüllt nicht die einschlägigen Bedingungen zur Unterbringung der Gefangenen.
Das Frauengefängnis von Semnan ist beispielsweise in jenem Teil der Karawanserei untergebracht, der früher als Stall für die Pferde diente. Außer den drei Kindern gibt es derzeit dem Vernehmen nach noch 56 inhaftierte Frauen in diesem Stall, der aus zwei großen Räumen zu jeweils rund 20 und 50 Quadratmetern besteht. Für alle diese Gefangenen gibt es nur zwei Waschbecken und ein Bad. Das Bad kann nur abends von 19 bis 22 Uhr benutzt werden. Vor 19 Uhr steht das Warmwasser nur für die Männerduschen zur Verfügung, und nach 22 Uhr ist es niemandem mehr erlaubt, das Bad zu benutzen. Der Frauentrakt hat auch keine Quarantäne. Üblicherweise werden in der Quarantäne, die für jedes Gefängnisgebäude vorgeschrieben ist, Gefangene mit ansteckenden Krankheiten oder Drogenabhängige, die auf Entzug sind, untergebracht. Derzeit werden weibliche drogenabhängige Gefangene im Frauentrakt in dem Korridor, der zu dem Bad und den Waschbecken führt, auf Entzug gesetzt. Gefangene mit ansteckenden oder anderen Krankheiten halten sich direkt unter den anderen Gefangenen auf engem Raum auf.
Das Essen der weiblichen Gefangenen – wie das Essen aller Gefangenen im Iran – ist von minderwertiger Qualität und – zur Reduktion sexueller Lust – mit Kampfer (persisch: káfúr) versetzt, was erhebliche Nachwirkungen nach sich ziehen kann. Allerdings wird dies von den Verantwortlichen stark dementiert. Die Vergabe von Kampfer war ursprünglich Teil der traditionellen orientalischen Medizin. Sie wurde von Avicenna empfohlen, in der modernen medizinischen Anwendungen ist davon aber keine Rede mehr.
Mütter und Kinder schlafen auf dem Boden
Der Raum, in dem sich die Bahá’í-Mütter mit ihren Kindern aufhalten, umfasst etwa 20 Quadratmeter, in dem außer den gefangenen Kindern auch 17 erwachsene Gefangene leben. Dieser Raum hat einen kleinen Bereich, der für den Freigang genutzt werden kann, in dem jedoch die Gefangenen ihre Wäsche aufhängen. In dem Raum gibt es nur ein Bett und Mütter und Kinder schlafen alle auf dem Boden. Im Winter und bei Kälte ist dies sehr belastend, da jedem Erwachsenen nur drei Decken zustehen. Andere Bettwäsche, wie Kissen, dicke Decken oder Matratzen bekommen sie nicht. Und obwohl das Gefängnis gesetzlich verpflichtet ist, die Versorgung der Kinder mit Windeln, Trockenmilch oder Hygieneartikeln sicherzustellen, lässt es dies den Frauen nicht zukommen. Jeden zweiten Tag erhalten die Mütter eine Tüte Milch. Ansonsten essen die Kinder dieselbe Nahrung wie die Erwachsenen. Alles, was die Kinder brauchen, wird von den Verwandten außerhalb des Gefängnisses besorgt; das Gefängnis leistet hier keine Unterstützung. Medizinische Untersuchungen der Gefangenen erfolgen durch nur eine Person; vermutlich handelt es sich dabei um einen Krankenpfleger oder eine Hebamme. Es gibt keine spezialisierte medizinische Hilfe für Mütter oder Kinder.
Auch wenn das Gesetz vorschreibt, dass Gefangene mit schweren Straftaten gesondert unterzubringen sind, sind die Mütter und ihre Kinder mit kriminellen Frauen, die schwere Straftaten wie Mord, Drogenschmuggel und -handel oder Erpressung begangen haben, am selben Ort inhaftiert. Dem Vernehmen nach hat vor einigen Monaten eine der Gefangenen psychische Probleme simuliert, um eine Herabsetzung ihres Strafmaßes zu erwirken und dabei gedroht, den Kindern etwas anzutun. […] Quelle: aeenebahai.org

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