Zweite Runde im Scheinprozess setzt Bahá’í im Nordjemen weiteren Gefahren aus

Berlin, 2. Oktober 2018 – Ein Huthi-Gericht in Sanaa, Jemen, ordnete vergangenen Samstag an, das Eigentum von mehr als 20 Bahá’í, die fälschlicherweise der Spionage und Apostasie beschuldigt werden, bis zu ihrer Verurteilung zu beschlagnahmen und ihre Namen in einer Zeitung zu veröffentlichen. Damit geht ein Scheinprozess gegen führende Mitglieder der jemenitischen Bahá’í-Gemeinde in die zweite Runde, bei der nur fünf der Angeklagten zugegen waren.
Bereits am 18. September hatte die erste Anhörung ohne die Angeklagten und deren Anwalt stattgefunden. Auch die zweite Anhörung am 29. September fand unter dem Vorsitz von Richter Abdu Ismail Hassan Rajeh statt, der bereits am 2. Januar 2018 aus rein religiösen Gründen den Bahá’í Hamed bin Haydara zum Tode verurteilte. Berichten zufolge hatte der gleiche Richter am Samstag in einer Verhandlung kurz zuvor drei andere Angeklagte zum Tode verurteilt.

„Wir haben allen Grund, uns um die Sicherheit und das Leben dieser Menschen, darunter eine Minderjährige, zu sorgen, die unter absurden Vorwänden angeklagt wurden“, sagt Prof. Dr. Ingo Hofmann, Sprecher der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Sie sind allein aufgrund der Ausübung ihres Glaubens böswillig erhobenen Scheinanschuldigungen ausgesetzt“, erläutert Hofmann.
Vor diesem Hintergrund wird das Leben der jemenitischen Bahá’í-Gemeinde weiterhin in große Gefahr gebracht. „Wir rufen erneut die internationale Öffentlichkeit auf, diese haltlosen Anschuldigungen mit aller Deutlichkeit zu verurteilen und die unmittelbare Freilassung aller verhafteten Bahá’í im Jemen zu fordern“, so Hofmann.

Die aktuellen Entwicklungen der Verfolgung der Bahá’í im Nordjemen haben bereits vielfaches internationales Echo ausgelöst.
Am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York äußerte sich die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler (SPD), am 26. September zur Verfolgung der Bahá’í im Jemen und forderte die Freilassung der Inhaftierten.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Claudia Roth, erklärte: „Die Unterdrückung der Angehörigen der Bahá’i-Gemeinde im Jemen seitens der herrschenden Milizen in Sanaa bereitet uns große Sorgen. Diese Menschen leiden doppelt. Die rücksichtslose und aggressive Kriegsführung von Saudi-Arabien und seinen Verbündeten bedeutet für alle Menschen im Jemen einen tagtäglichen Angriff Freiheit, Leib und Leben. Die ideologisch motivierte Verfolgung der Bahá’i aber macht das Leid für die Angehörigen dieser Gemeinde im Jemen umso größer. Die Verantwortlichen in Sanaa, die zurecht die grenzenlose Zerstörungen durch die saudische Allianz beklagen und internationale Solidarität einfordern, sollten alle Repressalien und Einschränkungen gegenüber den Bahá’i bedingungslos beenden.“

Auf internationaler Ebene haben zwei Resolutionen der Vereinten Nationen die Taten der Huthis verurteilt, wovon eine die unverzügliche Freilassung aller im Jemen allein aus Glaubensgründen inhaftierten Bahá’í und die Beendigung sämtlicher Schikanen gegen sie forderte. Der Außenminister Italiens, Enzo Milanesi, brachte seine ernsthafte Sorge über die Anklagen zum Ausdruck. Amnesty International und ein offener Brief von 22 prominenten kanadischen Anwälten forderten die Aufhebung der haltlosen Anklagen.
Kontakt:
Prof. Dr. Ingo Hofmann, Mobil: 0174 19 100 03,
Sprecher der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland
Weitere Informationen finden Sie unter:  Menschenrechtslage der Bahá’í: https://iran.bahai.de

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