Bundestagsabgeordnete Kauder und Hirte fordern: "Hamed bin Haydara darf nicht hingerichtet werden."

Berlin, 14. Juni 2019; – Im Januar 2018 wurde der jemenitische Bahá’í Hamed bin Haydara von einem Huthi-Sondergericht allein aus religiösen Gründen durch öffentliche Hinrichtung zum Tode verurteilt. Das Berufungsurteil soll am 16. Juni 2019 verkündet werden.

Vor diesem Hintergrund äußerten sich heute Volker Kauder, zuständig für Wertethemen, Religionsfreiheit und den Einsatz gegen Christenverfolgung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Heribert Hirte, Vorsitzender des Stephanuskreises in der CDU/CSU Bundestagsfraktion.

Heribert Hirte erklärt: „Unter dem Einfluss des Iran hat sich im Jemen eine enorme Verfolgungssituation für die Bahá’í entwickelt. Und auch andere Religionen, wie zum Beispiel die Christen dort, sind bislang gezwungen, ihren Glauben im Untergrund zu praktizieren. Hamed bin Haydara darf nicht hingerichtet werden! Eine Aufhebung des Urteils hingegen wäre eine zarter, aber sichtbarer Lichtblick für den Jemen – zurück zur Achtung der Menschenrechte, hier der Religionsfreiheit, ein kleiner Schritt hin zur Rückkehr des Rechtstaates und ein Hoffnungsfunke für den Frieden.”

Volker Kauder betont: „Wir solidarisieren uns mit Hamed bin Haydara und fordern seine umgehende Freilassung. Unter keinen Umständen kann akzeptiert werden, dass Menschen aufgrund ihres Glaubens zu Opfern von Diskriminierung und Gewalt werden. Mit Nachdruck appellieren wir daher an die Verantwortlichen, die anhaltende Verfolgung der Bahá’í sowie aller religiösen Minderheiten zu beenden. Bereits im Mai 2017 hat der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit hierzu eindringlich aufgerufen. Es besteht die große Sorge, dass das Vorgehen gegen Hamed bin Haydara zu einem Präzedenzfall für weiteres Unrecht werden könnte.“

Denn die Entscheidung darüber, ob das Todesurteil aufgehoben oder aufrechterhalten wird, hat nicht nur eine Auswirkung auf Herrn Haydara. Denn der Richter des Huthi-Sondergerichts in Sana’a, der Haydara im Januar 2018 in einem Schauprozess willkürlich zum Tode verurteilt hat, wird auch über laufende Strafverfahren gegen weitere 24 Bahá’í entscheiden.

Weitere Informationen zur Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde im Jemen finden Sie hier.

Kontakt:
Jascha Noltenius, Referent für Menschenrechtsfragen:
E-Mail: jascha.noltenius@bahai.de
Tel.: 030/ 28 87 71 83

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