Bundesregierung fordert Aufhebung des Todesurteils und Ende der Verfolgung der Bahá'í im Jemen

BERLIN, 25. März 2020 – Die Bundesregierung fordert in zwei Stellungnahmen des heutigen Tages die Aufhebung des willkürlichen Todesurteils, das am 22. März 2020 im Jemen gegen Hamed bin Haydara im Berufungsverfahren bestätigt wurde. Die Verfolgung der die jemenitische Bahá’í-Gemeinde ausgesetzt sei, müsse ein Ende haben, bekräftigen die beiden zuständigen Regierungsbeauftragten.
Die Menschenrechtsbeauftragte im Auswärtigen Amt, Frau Bärbel Kofler, erklärt:

„Mich schockieren die jüngsten Meldungen, dass das Todesurteil gegen den seit Jahren in Jemen inhaftierten Baha’i Hamed bin Haydara letztinstanzlich bestätigt wurde. Damit steht nun seine Hinrichtung tatsächlich im Raum. Es bestehen Zweifel daran, dass ihm ein faires und rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wurde. Völlig unabhängig davon ist die Todesstrafe eine grausame Art der Bestrafung, die die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt.

Die Verfolgung der Baha’i aufgrund ihres Glaubens muss endlich ein Ende haben. Jemen missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich das Land mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.“

Der Beauftragte für weltweite Religionsfreiheit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herr Markus Grübel, erklärt bei Twitter:

„Menschenrechtsverletzungen an den #Bahai im Jemen müssen enden. Keine Todesstrafe für Hamed bin Haydara.“

 
Hintergrund:
Trotz einer erheblichen humanitären Krise und wachsender gesundheitlicher Herausforderungen im Jemen bestätigte ein Berufungsgericht in Sanaa am 22. März 2020 ein religiös motiviertes Todesurteil gegen Hamed bin Haydara, einen Bahá’í, der seit 2013 inhaftiert ist.
Nach einer Reihe von Scheinprozessen, die sich über vier Jahre erstreckten, wurde Herr Haydara 2018 zur öffentlichen Hinrichtung verurteilt. Dasselbe Gerichtsurteil ordnete auch die Auflösung der Bahá’í-Institutionen und die Beschlagnahme jeglichen Vermögens von Herrn Haydara an. Daraufhin begann ein letztlich erfolgloses Berufungsverfahren, das sich über 18 Anhörungen hinzog.
Herr Haydara wurde im Dezember 2013 willkürlich an seinem Arbeitsplatz verhaftet, weil er der Bahá’í-Religion angehört. Sein Fall ist seit seiner Verhaftung durch das völlige Fehlen eines ordnungsgemäßen Verfahrens aufgefallen. Er war nicht nur monatelang ohne Anhörung inhaftiert, sondern erlitt auch brutale Formen der Folter, einschließlich Schlägen, Stromschlägen und intensiver psychologischer Misshandlung. Eine Behandlung der durch die Folter zugefügten gesundheitlichen Probleme wurde Herrn Haydara wiederholt verweigert. Er wurde auch gezwungen, Dokumente mit verbundenen Augen zu unterschreiben und mehrere Monate lang wurde ihm der Besuch unter anderem seiner Frau und seiner Töchter verwehrt. Darüber hinaus wurde er daran gehindert, bei der Verkündung seines erstinstanzlichen Todesurteils anwesend zu sein.
Seit 2017 verfolgen die Huthi-Behörden über zwanzig weitere Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde im Jemen, darunter auch Mitglieder der Baha’i-Verwaltungsgremien, strafrechtlich. Herr Haydara ist einer von sechs Bahá’í, die derzeit wegen ihres Glaubens in Sanaa inhaftiert sind.
 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Jascha Noltenius unter +49 30/ 28 87 71 83 oder jascha.noltenius@bahai.de.

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