Gericht in Sanaa bestätigt Todesurteil gegen jemenitischen Bahá'í

BERLIN, 23. März 2020 – Trotz einer erheblichen humanitären Krise und wachsender gesundheitlicher Herausforderungen im Jemen bestätigte ein Berufungsgericht in Sanaa gestern ein religiös motiviertes Todesurteil gegen Hamed bin Haydara, einen Bahá’í, der seit 2013 inhaftiert ist.
Nach einer Reihe von Scheinprozessen, die sich über vier Jahre erstreckten, wurde Herr Haydara 2018 zur öffentlichen Hinrichtung verurteilt. Dasselbe Gerichtsurteil ordnete auch die Auflösung der Bahá’í-Institutionen und die Beschlagnahme jeglichen Vermögens von Herrn Haydara an. Daraufhin begann ein Berufungsverfahren, das sich über 18 Anhörungen hinzog.

„Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland verurteilt die Aufrechterhaltung des Todesurteils gegen Herrn Haydara auf das Schärfste”, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Zu einer Zeit, in der die internationale Gemeinschaft mit einer globalen Gesundheitskrise kämpft, ist es unverständlich, dass die Behörden in Sanaa ein Todesurteil gegen einen unschuldigen Menschen einzig aufgrund seines Glaubens aufrechterhalten, anstatt sich auf den Schutz der Bevölkerung, einschließlich der Bahá’í, zu konzentrieren.“

Herr Haydara wurde im Dezember 2013 willkürlich an seinem Arbeitsplatz verhaftet, weil er der Bahá’í-Religion angehört. Sein Fall ist seit seiner Verhaftung durch das völlige Fehlen eines ordnungsgemäßen Verfahrens aufgefallen. Er war nicht nur monatelang ohne Anhörung inhaftiert, sondern erlitt auch brutale Formen der Folter, einschließlich Schlägen, Stromschlägen und intensiver psychologischer Misshandlung. Eine Behandlung der durch die Folter zugefügten gesundheitlichen Probleme wurde Herrn Haydara wiederholt verweigert. Er wurde auch gezwungen, Dokumente mit verbundenen Augen zu unterschreiben und mehrere Monate lang wurde ihm der Besuch unter anderem seiner Frau und seiner Töchter verwehrt. Darüber hinaus wurde er daran gehindert, bei der Verkündung seines erstinstanzlichen Todesurteils anwesend zu sein.

„Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland ist über dieses empörende Urteil äußerst bestürzt und fordert das Gericht und die Huthi-Behörden auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um dieses ungerechte Urteil aufzuheben“, so Noltenius weiter.

Seit 2017 verfolgen die Huthi-Behörden über zwanzig weitere Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde im Jemen, darunter auch Mitglieder der Baha’i-Verwaltungsgremien, strafrechtlich. Herr Haydara ist einer von sechs Bahá’í, die derzeit wegen ihres Glaubens in Sanaa inhaftiert sind.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Jascha Noltenius unter +49 30 28 87 71 83 oder jascha.noltenius@bahai.de.

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