Auswärtiges Amt zu Verhaftungswelle im Iran und EU-Menschenrechtssanktionen

Berlin, 20. August 2020 – In der Bundespressekonferenz am 12. August 2020 wurde Christofer Burger, Sprecher des Auswärtigen Amts von einem Reporter der ARD einerseits zu den zahlreichen Verhaftungen und Inhaftierungen von Bahá’í, andererseits zu Sanktionsmöglichkeiten befragt. In seiner Stellungnahme betont er eine „Zunahme von Zwangsmaßnahmen und Kampagnen gegen die Bahá’í“ sowie das EU-Sanktionsinstrument um gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, von dem weiter gebraucht gemacht würde. Der Rat der Europäischen Union verlängerte diese Menschenrechtssanktionen zuletzt um ein weiteres Jahr bis zum 13. April 2021. Dadurch werden aktuell 87 Personen, denen schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, an einer Einreise gehindert und ihr Vermögen in der EU eingefroren. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier als Video und Text:

Verhaftung von Angehörigen der Minderheit der Bahai im Iran
FRAGE: Meine Frage betrifft auch Repression, allerdings im Iran. Dort gab es eine gehäufte Zahl von Verhaftungen von Angehörigen der Bahai-Minderheit. Insgesamt 70 Personen kamen dabei wohl in Haft. Wie ist denn die Haltung der Bundesregierung zu dieser Verhaftungswelle? Gab es darüber bilaterale Gespräche mit dem Iran? Welche Schritte erwägt die Regierung?
BURGER (AA): Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Menschenrechte im Iran und insbesondere die schwierige Situation religiöser Minderheiten wie der Bahai mit großer Sorge. Die Bahai sind die am stärksten in ihren Rechten eingeschränkte Minderheit im Iran, und sie sind dort wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt. Gerade in den letzten Monaten gibt es verstärkt Berichte über eine Zunahme der Zwangsmaßnahmen und auch Kampagnen gegen die Bahai, insbesondere im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Problemen Irans und der Coronapandemie; der Iran ist ja eines der davon am stärksten betroffenen Länder.
In unseren Kontakten mit der iranischen Seite thematisieren wir regelmäßig die Menschenrechtslage im Iran. Wir kritisieren Menschenrechtsverletzungen gegenüber religiösen Minderheiten im Allgemeinen und auch gegenüber den Bahai im Speziellen. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Frau Kofler, setzt sich regelmäßig für die Rechte der Bahai im Iran ein, zuletzt mit einer Erklärung im Juni 2020.
ZUSATZFRAGE: Sanktionen? Sie sind ja in einer schwierigen Situation. Einerseits wollen Sie den Iran im Nukleardeal halten, also nett zum Iran sein, sage ich jetzt einmal in Anführungszeichen, andererseits könnte so etwas ja auch Anlass dafür sein, Sanktionen und eine schärfere Herangehensweise zu fordern. Gibt es solche Überlegungen?
BURGER: Ich würde Ihrer Aussage widersprechen, dass es beim Atomabkommen mit dem Iran darum geht, nett zum Iran zu sein. Es geht bei diesem Atomabkommen darum, zu verhindern, dass der Iran den Weg zu einer Atombombe geht. Es steht auch nicht im Widerspruch zu der Möglichkeit, schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran mit Sanktionen zu belegen. Die EU hat ein spezielles Sanktionsinstrument, um gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen im Iran vorzugehen. Diese Sanktionen haben wir auch im Zuge des JCPOA nicht aufgehoben. Dieses Sanktionsinstrument besteht nach wie vor, und benutzen es auch nach wie vor.

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