Beschlagnahmungen von Bewässerungsanlagen der Bahá'í inmitten der iranischen Wasser-Krise

Berlin, 7. Dezember 2021 – Dreizehn bewässerte landwirtschaftliche Grundstücke, die den Bahá’í im Dorf Kata im Südwesten Irans gehören, wurden von den Behörden ins Visier genommen, um das Vermögen der Bahá’í im Land weiter zu enteignen.
„Dies ist ein weiteres Beispiel für das zunehmend rücksichtslose Vorgehen der iranischen Regierung bei der gezielten religiösen Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.  „Diese Maßnahme stellt eine unerträgliche und unverfrorene Ungerechtigkeit gegenüber einer unschuldigen, gesetzestreuen Gemeinschaft dar. Den Bauern willkürlich die Lebensgrundlage zu entziehen und ihr Land zum Verkauf anzubieten, verstößt gegen jede Norm des menschlichen Anstands.“
Die Organisation „Ausführung der Anordnungen von Imam Khomeini“ – eine halbstaatliche Einrichtung, die vom Obersten Führer Ayatollah Ali Khamenei kontrolliert wird und seit der Islamischen Revolution von 1979 Vermögenswerte beschlagnahmter Gruppen und Einzelpersonen verwaltet und verkauft – hat die 13 Grundstücke Mitte Oktober auf einer Auktionswebsite ausgeschrieben. Jedes Grundstück wurde zu einem Verkaufspreis angeboten, der schätzungsweise nur 15 % des Marktwerts beträgt.

Ein Beitrag in den sozialen Medien kündigt die Versteigerung der Bahá’í-Grundstücke in Kata an und weist darauf hin, dass Interessierte das Büro “ Ausführung der Anordnungen von Imam Khomeini “ in Yasouj besuchen können, um Gebote abzugeben.

Diese Aktion findet inmitten einer gravierenden Wasserknappheit im Iran statt, und darin scheint ein Motiv für die Beschlagnahmung und den Verkauf dieser wertvollen Bewässerungsflächen zu liegen. Die Versteigerungslisten wurden veröffentlicht, obwohl die Bahá’í seit Generationen im Besitz der Urkunden für diese Grundstücke sind.
Beschwerden der örtlichen Bahá’í – und sogar Versuche, ihr eigenes Land zurückzukaufen – wurden von den Behörden abgewiesen. Den Bahá’í wurde mitgeteilt, dass die Versteigerung nicht für Bahá’í und auch nicht für Muslime, die mit Bahá’í zu tun haben, zugänglich sei. Dies bestätigt, dass die Beschlagnahmung und Versteigerung gezielte Maßnahmen religiöser Verfolgung sind.
Ein Schreiben, in dem Einspruch gegen die Versteigerung der den Bahá’í gehörenden Grundstücke in Kata erhoben wird.

„Die staatliche Beschlagnahme von Eigentum und die Entziehung des Lebensunterhalts sind beides Verletzungen der menschenrechtlichen Verpflichtungen des Iran aus den Pakten der Vereinten Nationen“, sagt Herr Noltenius. „Die Einkünfte aus diesen Höfen haben diese Familien über 100 Jahre lang ernährt. Diese Plünderung, die als Auktion bezeichnet wird, muss unverzüglich rückgängig gemacht werden.“
Mehr als 400 Bahá’í-Familien wurden nach der Revolution aus Kata vertrieben. Mehrere hundert Häuser wurden vom revolutionären Mob in Brand gesteckt. Die Lage war so schlimm, dass die Bahá’í von Kata nach dem Verlust ihrer Häuser gezwungen waren, in einem Flüchtlingslager zu leben. Gerichtliche und behördliche Anordnungen aus den Jahren 2002,  2008 und 2016 bestätigen auch neuere Versuche der Behörden, Ackerland in und um Kata zu beschlagnahmen.
Allein im letzten Jahr haben die iranischen Behörden wiederholt Grundstücke der Bahá’i im ganzen Land beschlagnahmt. Im Februar gab es einen weltweiten Aufschrei unter dem Hashtag #ItsTheirLand gegen die Zerstörung und Beschlagnahmung von Dutzenden von Baha’i-Grundstücken in Ivel in der Provinz Mazandaran; im August wurden nach Razzien in Bahá’í-Häusern, bei denen Sicherheitsbeamte nach Besitzurkunden suchten und diese beschlagnahmten, sechs Grundstücke in der Provinz Semnan beschlagnahmt; und im November wurde erneut Ackerland in der Umgebung des Dorfes Roshankooh, ebenfalls in der Provinz Mazandaran, beschlagnahmt.
„Wie oft müssen wir die iranischen Behörden daran erinnern, dass sie mit den Grundstücken der Bahá’í nicht machen können, was sie wollen?“, fragt Herr Noltenius. „Die iranische Regierung muss diese Tatsache heute anerkennen und all diese Vermögenswerte an ihre rechtmäßigen Bahá’í-Eigentümer zurückgeben.“

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